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Ich bin mit meiner Freundin auch nach Südafrika gefolgen.
Unsere Reise fand auch 2013 statt, allerdings erst irgendwann kurz nach April des besagten Jahres.

Ihr fragt euch sicherlich, wieso wir erst so spät mit unseren Probelm ankommen!
Tja, wir haben vor kurzem mit einem befreundeten Pärchen gesprochen, die neulich fast denselben Urlaub in Südafrika gemacht haben, wie wir damals. Auch die beiden haben eine Tier-Safari mitgemacht, waren allerdings nicht ganz so begeistert davon -genaue Gründe wollten die uns nicht nennen- und haben sich sodann beschwert und eine kleinere Entschädigungssummer vom Reiserveranstalter erstattet bekommen.

Nun dachten wir uns, wir könnten dasselebe auch probieren!

Bei uns war das so, dass wir über den hier in Deutschland ansässigen Reiseveranstalter den Urlaub und die Planung für Südafrika gebucht hatten.
Die Safari Tour wollten wir am frühen Vormittag machen, weil uns das zeitlich einfach besser gepasst hat.

Vor Ort angekommen, verlief alles super und problemlos. Südafrika ist wirklich wunderschön und sehr zu empfehlen!
Am Abend vor der Safari-Tour waren meine Freundin und ich noch unterwegs und haben ein paar andere Besucher aus Spanien kennengelernt, mit denen wir noch die ganze Nacht unterwegs waren!
Wir haben schon an demselben Tag ( 12.04.) im Hotel einen Flyer gesehen, auf dem ein Angebot stand, dass man für den kommenden Tag (13.04.)  sowohl eine Vormittags- als auch eine Nachmittags-Safari-Tour unternehmen kann.
Das kam uns nach der langen, durchzechten Nacht super entgegen, weshalb wir uns dafür entschieden, die eigentlich für den Vormittag geplante Safari-Tour auf den Nachmittag zu verschieben, damit wir in Ruhe ausschlafen konnten!

Blöd nur, dass wir mit der Safari-Tour gar nicht zufrieden waren. Das war so das einzige Manko am ganzen Urlaub. Wir haben kaum Tiere gesehen, die Fahrt schien auch uns viel zu schnell und gefährlich gewesen zu sein, auch wenn niemanden etwas passiert ist. Und weil wir auch kaum ein Tier entdeckt haben, meinte der Fahrer irgendwann zu uns, dass es keinen Sinn mehr machen würde und wir wieder zurück zum Hotel fahren sollten. Gesagt, getan.

Nun möchten wir gerne wissen, ob wir denn hier genauso wie unser befreundetes Pärchen, eine Entschädigung vom Reiseveranstalter verlangen können, weil wir schließlich auch extra für die Tier-Safari bezahlt haben, aber sich das zumindest an dem Tag nicht gelohnt hat, sondern eher weggeschmiessenes Geld gewesen ist ?
Haben wir in unserem Fall vertragliche Ansprüche gegen Reiseveranstalter, auch wenn wir uns für die eigentlich nicht gebuchte Nachmittagstour entschieden haben?
Ich meine, welchen Unterschied kann das schon machen, weil ja beides am selben Tag statt fand und lediglich die Zeiten anders waren.


Danke
 

Gefragt in Reisevertragsrecht von
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1 Antwort

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Hallo,

Sie haben 2013 eine Reise nach Südafrika angetreten. Beinhaltet war da auch eine Safari-Tour. Diese verlief allerdings nicht wie geplant. Es waren leider kaum Tiere zu sehen und die Fahrt war auch sehr hektisch. Da sowas ähnliches einem befreundeten Pärchen von Ihnen passiert ist und diese eine kleine Entschädigung erhalten haben, wollten Sie fragen, ob dies bei Ihnen auch möglich wäre.

Da es sich um eine Pauschalreise handelt, so ergeben sich die rechtlichen Möglichkeiten aus dem deutschen Pauschalreiserecht, vor allem den §651a ff. BGB. Von wesentlicher Bedeutung ist da v.a. §651 c I BGB: „Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.“

Liegen solcher Fehler vor, so könnte man eventuell eine Reisepreisminderung gem. §651 d BGB in Betracht ziehen. Sie beschreiben, dass Ihre Reise ansonsten nahezu perfekt war und nur dieser Ausflug nicht ganz so schön verlief.

Insofern müsste man überprüfen, ob diese nicht lohnenswerte Safarireise einen solchen Mangel darstellt. Dahingehend muss nämlich zu unerheblichen Beeinträchtigungen abgegrenzt werden. Denn bei letzterem können gegen Reiseveranstalter keinerlei Gewährleistungsrechte in Anspruch genommen werden.

Vorliegend haben Sie auf der Safari-Tour leider keine Tiere beobachten können. Um ehrlich zu sein, glaube ich nicht, dass dies einen erheblichen Reisemangel darstellt. Denn dies kann auch einfach mal Pech sein, wenn auch sehr ärgerlich. Von solchen Mängeln wird vielmehr ausgegangen, wenn Lärmbelästigungen oder Ungezieferbefall vorliegen. Auch bei langen Wartezeiten bei Flügen bzw. den Transfer könnte man von einem Mangel sprechen. Aber bei einer nicht nach Plan verlaufenen Safari-Tour habe ich persönlich noch kein Urteil gelesen, was dahingehend eine Minderung bejaht hätte.

Vielleicht kamen bei dem Pärchen noch andere Umstände hinzu, die die Reise beeinträchtigt haben.

 

Trotzdem könnten Sie natürlich probieren, eine Entschädigung zu verlangen. Dies Aussicht auf Erfolg sehe ich da allerdings nicht, da eine solche nur noch aus Kulanz gewährleistet werden müsste. Denn Da die Reise bereits 2013 stattfand, und in §651 g I BGB normiert ist, dass die Gewährleistungsansprüche eigentlich spätestens innerhalb eines Monats nach Reiseende dem Veranstalter gemeldet werden müssten, sehe ich hier große Probleme bei der Frist. Nach dem Fristablauf kann ein Reisender die Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Davon kann hier allerdings sehr wahrscheinlich nicht auszugehen sein. Ebenfalls beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre und dies mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte, siehe §651 g II BGB. Daher haben Sie wohl einfach zu lange gewartet.

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