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Kann ich erfolgreich EasyJet auf eine Entschädigung verklagen, wenn sich der folgende Sachverhalt genau so ereignet hat:

 

Ich habe mit meiner Familie letzten Sommer unseren Urlaub in Griechenland verbracht. Dafür bin ich schon im Februar des gleichen Jahres in ein Reisebüro, und habe das Hotel und den Flug gebucht. Das verlief auch alles ganz problemlos, und der Urlaub und das Hotel waren auch richtig richtig schön, und der ganze Urlaub war entspannend, aber kurz bevor wir wieder von Thessaloniki nach Berlin fliegen sollten, wurde uns mittgeteilt, dass vom 09.10 bis zum 12.10 die griechischen Fluglotsen beschlossen hatten, zu streiken!

 

Im Endeffekt sind wir dann noch in Berlin angekommen, aber mit über 5 Stunden Verspätung! Wir sind auch mit dem ursprünglich gebuchten Flugzeug geflogen, dieses hatte die Flugnummer U2 4604, also ist der Flug nicht ausgefallen, sondern hat sich nur verspätet.

 

Noch bevor wir zum Flughafen kamen, wurde uns mitgeteilt, ich weiß jetzt leider nicht mehr auf welchem Wege, dass der Flug gecancelt wurde. Doch am ersten Tag des Streiks, dem 09.10, wurde dieser am Abend noch abgesagt! Anscheinend hatte man eine kurzfristige Einigung erzielen können. Durch diese Absage wurde auch unser Flug wieder regulär in den Flugplan aufgenommen.

 

Als wir dann am Flughafen ankamen, wurden jedoch die Check-Inn Zeiten erheblich verlängert, wohl um auf die Wiederaufnahme des Fluges regieren zu können.

 

Wenn ich jetzt eine Entschädigung verlange, kann sich EasyJet dann darauf berufen, dass der Flug eigentlich wegen eines Streiks gecancelt wurde, obwohl er im Nachhinein wieder aktiviert wurde?

 

Gefragt in Flugverspätung von
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Hallo lieber Fragensteller,

ihr hattet eine 5-stündige Verspätung aufgrund eines Fluglotsenstreiks in Griechenland. Du fragst dich jetzt, ob du einen Anspruch auf Entschädigung hast.

Grundsätzlich haben Reisende einen Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn sie von einer Flugverspätung betroffen sind. Dies ist in Artikel 7 der Europäischen Fluggastrechteverordnung geregelt. In diesem Artikel steht:

(1)    Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:

a.    250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger,

b.    400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km,

c.    600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen

Die Entfernung Thessaloniki – Berlin beträgt 1.500 km, somit würde euch ein Anspruch auf 250€ zustehen. Allerdings kann sich die Fluggesellschaft von dieser Zahlungspflicht befreien, wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.

Die genaue Definition des außergewöhnlichen Umstands kannst du hier nachlesen:

http://passagierrechte.org/Au%C3%9Fergew%C3%B6hnliche_Umst%C3%A4nde

Ob der Fluglotsenstreik ein außergewöhnlicher Umstand ist, hat der BGH in einem Urteil vom 12.06.2014 entschieden (einfach zu finden, wenn du bei Google „X ZR 121/13 reise-recht-wiki.de“ eingibst):

BGH, Urt. v. 12.06.2014, Az: X ZR 121/13
Der BGH urteilt, dass den Reisenden eine solche Ausgleichszahlung in diesem Fall nicht zusteht, da es sich bei einem Personalstreik um einen außergewöhnlichen Umstand handelt, den die Fluggesellschaft nicht verhindern kann. Letztere ist daher von der Haftung befreit.

Grundsätzlich habt ihr also einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn sich die Fluggesellschaft nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen kann.

Die Verspätung des Fluges war ein von außen auf den Flugbetrieb und die normale Geschäftstätigkeit einwirkender Umstand. Weil es sich um einen Streik der Fluglotsenhandelte, kann diese Gegebenheit von den einzelnen Fluggesellschaften weder beherrscht noch beeinflusst werden.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass sich die Fluggesellschaft EasyJet auf außergewöhnliche Umstände berufen kann und ihr somit keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung habt.

Allerdings handelt es sich hier nur um meine persönliche Meinung. Solche Entscheidungen hängen immer vom jeweiligen Einzelfall ab, die einen Gang zum Anwalt unumgänglich machen. Ich rate euch also, sich sicherheitshalber mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, um eine qualifizierte Rechtsberatung zu erhalten.
 

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