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Guten Tag folgender Vorfall hatt sich bei mir ergeben:

Ich bin am 19.10.2014 von Chengdu über Abu Dhabi nach Frankfurt geflogen. Leider wurden meine Gepäckstücke auf den Flug am 20.10.2014 von Abu Dhabi nach Frankfurt von Ethiad Ariways vergessen. Die beiden Gepäckstücke wurden mir einen Tag später am Dienstag den 21.10.2014 von DHL geliefert. Ich habe sofort festgestellt, dass ein Gepäckstück gewaltsam geöffnet wurde. Henkel wurde samt Schloss abgebrochen (Bilder habe ich mehrfach schriftlich weitergeschickt) In dieser Tasche befand sich ein weiterer kleiner Koffer. Auch hier wurde die Tasche gewaltsam aufgebrochen (Bilder habe ich mehrfach schriftlich weitergeschickt). Ein weiteres Gepäckstück war in ordnung.

Sofort öffnete ich die Tasche und musste feststellen das mehrere Artikel aus meiner Tasche gestohlen wurden:

- Herren Anzug 1.500€

- Gürtel  Neu (gekauft in Shanghai, Rechnung war in der Verpackung, Preis 675€

- Ipad Air 64GB Cellular+WIFI (gekauft in Shanghai , Rechnung war in der Verpackung, 860€

-Lederjacke Neupreis 2.500€

- Beschädigte Tasche Neupreis 50€

- Beschädigter Koffer Neupreis 150€

Ich habe dies sofort Etihad Ariways am Dienstag den 21.10.2014 (also direkt nach dem das Gepäck gelifert wurde) telefonisch mitgeteilt. Mir wurde gesagt die Beschwerde schriftlich einzureichen. Ich habe die Beschwerde mit den entsprechenden Formulare und Bilder firstgerecht (innerhalb von 3 Tagen) an das Etihad Airways Büro in Berlin geschickt Als Beleg habe ich sämtliche Dokumente samt Einlieferungsbeleg der Deutschen Post vom 25.10.2014 geschickt.

Nachdem ich am 14.11.2014 mit dem Berliner Büro gesprochen habe wurde mir eine andere Adresse für solche Fälle mitgeteilt. Ich wand mich and die Adresse in London. Da wurde mir mitgeteilt ich soll in Frankfurt anrufen. Frankfurt teilte mir eine Email in Abu Dahbi mit!

Seitdem habe ich nichts mehr von Eithad gehört. Ich habe das Gefühl man möchte hier nicht für den Schaden aufkommen.

Ich bin Vielflieger mit mehr als 60 Flügen jedes Jahr. Das ist das erste Mal das mein Gepäck vergessen wurde und dann auch noch Sachen gestohlen wurden.

Ich habe mich schon an 5 verschiedenen Stellen bei Etihad Ariways beschwert und jedesmal sagt man mir das eine andere Abteilung für den Diebstahl/Schaden an meinem Gepäck verantwortlich ist!

 

Daher wollte ich jetzt wissen ob man rechtlich vorgehen kann? Wie erwähnt habe ich mich sofort schriftlich beschwert und den Schaden mitgeteilt. Seit den Vorfall sind aber mittlerweile 3 Monate vergangen ohne Ergbenis

Mir ist ein erheblicher Schaden entstanden für den ich nichts kann sondern die Flugesselschaft.

Besten Dank für den Rat im vorfeld!
Gefragt in Gepäckschaden von
wieder getaggt von
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8 Antworten

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Guten Tag,

 

etwaige Ansprüche wegen der Gepäckverspätung sowie wegen des erheblichen Gepäckschadens und -verlustes ergeben sich aus dem Montrealer Übereinkommen (MÜ).

 

Gepäckverlust und Gepäckschaden:

Gemäß Art. 17 Abs. 2 MÜ muss der Luftfrachtführer, in Ihrem Fall also Etihad Airways, die Schäden ersetzen, die durch Verlust des Gepäcks entstehen. Das gilt auch dann, wenn nur Teile des Gepäcks verloren gehen. Ein Schaden liegt in Ihrem Fall auf der Hand, dieser muss daher grundsätzlich auch von Etihad Airways übernommen werden.

Es gibt dabei jedoch einige Einschränkungen. Gemäß Art. 22 MÜ werden Schäden am Gepäck prinzipiell nur bis zu einer Grenze von 1.131 Sonderziehungsrechten übernommen. Dies ist eine künstliche Währung, 1.131 Sonderziehungsrechte entsprechen dabei etwa 1.300 €. Ihr finanzieller Schaden ist jedoch weitaus höher. Dennoch bekämen Sie lediglich 1.300€ ersetzt, der übrige Schadensersatz verfällt.

Auch hierzu gibt es jedoch eine Ausnahme: Wenn nachgewiesen wird, dass der Schaden durch eine Handlung oder ein Unterlassen von Etihad Airways oder deren Angestellter (bzw. derer, die im uftrag von Etihad Airways tätig waren) entstanden ist, dann muss Etihad Airways den vollen Betrag ersetzen. Diesen Nachweis müssten Sie liefern. Dies wird nicht mehr ganz einfach sein, insbesondere, weil bereits drei Monate seit dem Vorfall vergangen sind. Es ist daher nicht auszuschließen, dass Sie nur 1.300€ ersetzt bekämen.

In einigen Urteilen wurde weiterhin entschieden, dass bestimme Wertsachen dann nicht ersetzt werden, wenn der Reisende sie auch im Handgepäck hätte transportieren können, was die Diebstahlsgefahr minimieren würde. In Ihrem Fall dürfte dies vor allem das Ipad betreffen. Allerdings sind auch die übrigen Gegenstände mehr wert als 1.300€, dieses Problem wird also nur relevant, wenn tatsächlich ein Handeln von Etihad Airways nachgewiesen werden kann (s.o.).

 

Insgesamt müsste zudem eine fristgerechte Schadensanzeige Ihrerseits vorliegen. Der Schaden muss hierbei gemäß Art. 31 MÜ innerhalb von sieben Tagen nach Entgegennahme des Gepäcks angezeigt werden. Dieser Pflicht sind Sie dann nachgekommen, wenn Sie detailliert den erlittenen Schaden beschrieben und belegt haben. Eine Klage vor Gericht ist dann innerhalb von zwei Jahren nach Eingang der Schadensanzeige möglich, diese Verjährungsfrist ist also noch nicht abgelaufen.

 

Zur Gepäckverspätung:

Schäden können ebenfalls durch die bloße Verspätung des Gepäcks entstehen, etwa dann, wenn der Inhalt des verspäteten Koffers nachgekauft werden muss. In diesem Fall muss der Luftfrachtführer ebenfalls die dafür notwendigen Kosten ersetzen. Allerdings muss durch die Verspätung auch ein Schaden entstanden sein, die Verspätung alleine reicht nicht aus. Sie hätten also "nur" einen Anspruch wegen des beschädigten bzw. gestohlenen Gepäcks (der ohnehin wesentlich größer wäre).

 

Zusammengefasst: Sie können rechtlich gegen Etihad Airways vorgehen. Aller Voraussicht nach werden Sie jedoch nicht den kompletten Schaden ersetzt bekommen.

 

Urteile:

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.06.2012, Az. 16 U 66/12

(zu finden mit der Google-Suche "16 U 66/12 reise-recht-wiki")

 

Werden Wertgegenstände nicht im Handgepäck transportiert, obwohl dies möglich gewesen wäre, so muss die Airline diese nciht ersetzen, wenn sie abhanden kommen. Denn gerade im Zeitalter des Massentourismus ist ein Gepäckdiebstahl nie auszuschließen, weswegen auch der Reisende angehalten ist, eine gewisse Sorgfalt walten zu lassen.

 

AG Hamburg, Urteil vom 01.06.2011, Az. 20A C 359/10

(zu finden mit der Google-Suche "20A C 359/10 reise-recht-wiki")

 

Materielle Schäden am Gepäck können durch das Montrealer Übereinkommen ersetzt werden, allerdings nur, wenn wirklich ein solcher Schaden vorliegt – es gibt also keinen pauschalen Ersatz für eine bloße Verspätung des Gepäcks. Zu beachten ist zudem eine Anzeigefrist von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks bei der Airline.

 

 

 

 

 

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Guten Tag,

 

das geschilderte Geschehnis ist für Sie natürlich sehr ärgerlich. Leider kommen Gepäckverspätungen immer wieder vor, weshalb zu diesem Thema schon einige Entscheidungen gefällt wurden: Ein Flugunternehmen muss in der Regel Entschädigung für verlorenes und beschädigtes Gepäck zahlen!

Demzufolge könnten Sie Ansprüche aus dem Montrealer Übereinkommen (MÜ) aufgrund von Gepäckschäden erheben.

Art. 19 MÜ setzt voraus, dass der entsprechende Luftfrachtführer (in Ihrem Fall Ethidad) für jegliche Schäden aufkommt, die ein Passagier aufgrund einer Gepäckverspätung erleidet. Da Ihr Koffer ein Tag nach Ankunft geliefert wurde, könnten Sie Anspruch auf Schadensersatz erheben, wenn Sie sich Ersatzkleidung oder Ersatzkosmetik notwendigerweise nachbeschaffen mussten. Die Beweispflicht liegt in diesem Fall allerdings bei Ihnen, bei Ihnen muss also tatsächlich eine Notwendigkeit dieser ersatzbeschafften Mittel vorgelegen haben. Andererseits entfällt dieser Anspruch.

Des Weiteren muss die Fluggesellschaft auch für jeglichen Schaden am aufgegeben Gepäck haften. Eine Gepäckbeschädigung (die aufgebrochenen Koffer) sind als solche gegenständlichen Verschlechterungen mit der Folge einer Wertminderung anzusehen. Entsprechende Schäden müssen innerhalb einer Frist von 7 Tagen angezeigt werden (wie in Ihrem Fall geschehen), damit etwaige Ansprüche nicht verfallen.

In einigen Fällen erfolgt die Berechnung des Schadens durch die Bezifferung des Neupreises der Koffer. Dem abgezogen wird entsprechender Verschleiß und Gebrauchsspuren. Öfter wird allerdings der Wiederbeschafungswert der Gepäckstücke als Vergleichswert gehändelt.

Für die weiteren entstandenen Schäden gibt es eine Haftungsobergrenze von ca. 1.131 Sonderziehungsrechten, was aktuell ca. 1.350 € entspricht. Schäden, die über diese Grenze hinauslaufen werden nicht mit erfasst, solange Sie nicht nachweisen können, dass der Schaden durch Ethiad und dessen Mitarbeiter bewusst provoziert wurde. Dies ist in der Regel ein sehr schwieriges Unterfangen.

Auch für das iPad können Sie wahrscheinlich mit keinem Ersatz rechnen, da nach neuerer Rechtsprechung dies auch im Handgepäck transportiert werden können und somit eigenverantwortlich besser vor Diebstählen geschützt wäre.

 

Alles in allem haben Sie gute Chancen die genannten Ansprüche durchzusetzen, nehmen Sie sich am besten rechtlichen Beistand, um bei Ethiad mehr zu bewirken.

 

Urteile:

AG Frankfurt a.M. - Urteil vom 13.06.2013, Az. 29 C 2518/12(19)

Kommt Gepäck verspätet oder gar nicht am Urlaubsort an, so ist es angemessen, wenn sich die Reisenden der Verspätung entsprechend mit komplett neuer Kleidung versorgen. Der daraus entstehende finanzielle Schaden muss nach dem Montrealer Übereinkommen durch das Flugunternehmen ersetzt werden.

BGH, Urteil v. 05.12.2006, AZ: X ZR 165/03

Der Luftfrachtführer haftet für Schäden an zerbrechlichen oder verderblichen Gegenständen (Computern oder sonstigen elektronischen Geräten), Schmuck, Silbersachen, Geld, Wertpapieren, Sicherheiten oder anderen Wertsachen, Geschäftspapieren oder Mustern, Reisepässen oder Personalausweisen, welche im aufgegebenen Gepäck des Fluggastes enthalten sind, gleichgültig, ob mit oder ohne Wissen des Luftfrachtführers, nur, wenn er diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

EuGH, Urteil v. 19.11.2009, AZ: C402/07 und C432/07

Im Übereinkommen von Montreal wird überdies nur ein allgemeiner Begriff verwendet, der des „Schadens“, der jedoch nicht näher bestimmt wird. Es erschließt sich nicht, ob die Vertragsstaaten beabsichtigt hätten, die Haftung des Luftfahrtunternehmens auf materielle oder auf immaterielle Schäden zu begrenzen. Im Übereinkommen von Montreal wird auch die Art der Entschädigung nicht näher bestimmt, d.h., ob tatsächliche Schäden, entgangene Gewinne oder auch alle anderen in Geld zu bemessenden Schäden, entgangene Gewinne oder auch alle anderen in Geld zu bemessenden Schäden zu ersetzen sind.</sp

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Bei uns war es so, dass Iberia nicht nur den Koffer erst vertrödelt hat, sondern wir ihn auch noch vom Flughafen nach über 3 Wochen Bangen und Warten selber abholen mussten. Absolut lächerlicher Service. Erst verschludern die unseren Koffer und dann kümmern die sich wirklich null. Absolut nichts. angry Wir mussten dort jeden Tag anrufen und nachfragen, ob der Koffer denn jetzt gefunden worden ist oder nicht. Es hat alles nichts gebracht.

Wir haben dann zum Glück recht schnelle einen Fachanwalt eingeschaltet, weil wir den Koffer unbedingt brauchten. Erst als unser Anwalt der Iberia Dampf gemacht hat, kam Bewegung in die Sache. Nach 3 Tagen hat dann die Iberia angerufen und gesagt, dass der Koffer morgen zum Flughafen gefolgen würde. Weil die es nicht gebacken bekommen haben, habe ich ihn dann selbst vom Flughafen abgeholt. War klar, dass der dann auch noch aufgerissen war und einige Sachen fehlten. Der Koffer war ganz klar geöffnet und durchwühlt.

Unser Anwalt hat dann 1500 EUR für uns bei Iberia für den ganzen Stress rausgeholt was für uns OK war. Ich kann euch sagen, dass die Fluggesellschaften sich absolut nicht drum kümmern was mit eurem Gepäck geschieht. Das ist denen völlig egal. Daher kann man auch die ganzen nervenaufreibenden Anrufe bei den völlig inkompetenten und ahnungslosen Servicehotlines lassen. Das beste ist man schaltet schnell einen Fachanwalt ein, der ordentlich Druck macht. Anders verstehen die Fluggesellschaften nicht. Leider crying Dann bekommt man wenigstens eine Entschädigung. 1500 EUR Entschädigung war eigentlich gar nicht so schlecht für uns, weil die Tickets soviel gar nicht gekostet hatten und wir erst dachten dass wirt viel weniger bekommen. Aber die Anwälte wissen Bescheid wieviel euch zusteht.

 

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Doch, es gibt eine Pauschale für Gepäckverspätungen. Ob das jetzt eine Tagespauschale oder Komplettpauschale ist oder so, weiß ich nicht. Auf meinem Flug mit Lufthansa war mein Rimowa Koffer auch verspätet. Ich bin dann dort am Flughafen zum Schalter und habe es der Dame gemeldet. Die Lufthansa sagte mir, dass sie mir erstmal 850 € Sofortkompensation zahlen würden. Diese 850 € müssten sie zahlen. Alles andere sollte ich dann nachher mit Lufthansa klären. Die haben mir dann auch sofort am Flughafen 850 € gezahlt. Ich musste noch ein rosa Papier unterschreiben (Auszahlungsquittung Gepäckunregelmäßigkeiten), aber dann habe ich das Geld bekommen. Vielleicht habe ich auch etwas herumgequengelt, dass ich meine Sachen nicht hatte und nun ohne alles dastehe cheeky Aber ärgerlich war es in jhedem falle.

Dann haben die mir wegen noch einen PIR Report gegen (Bericht über BEschädigung an Ihrem aufgegebenen Gepäck), war ein gelbes Blatt, komisch fällt mir erst jetzt auf, dass dort steht, Beschädigung an aufgegebenem Gepäck und nicht Gepäckverspätung. Dann hat die Lufthansa mir nachher noch 1350 Euro zusätzlich überwiesen. Dafür musste ich aber einen Anwalt einschalten.

Ich denke man muss ein bisschen zeigen, dass man nicht einfach so nachgibt, dann bekommt man am Flughafen etwas Geld und nachher Schadensersatz.

Gepaeckverspaetung Lufthansa was tun

Gepaeckverspaetung Schadensersatz Pauschale

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Hallo,

in Ihrem Fall könnten sich Ansprüche aus dem Montrealer Übereinkommen ergeben, welches internationale Vorschriften über den Umgang mit Gepäckverspätungen und Gepäckschäden enthält.

 

(1) Gepäckverspätung


Laut Artikel 19 MÜ muss der Luftfrachtführer den Schaden ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. 

Der Schaden wird hier nach Artikel 22 geregelt, welches den Schadensersatz bei der Beförderung von Reisegepäck auf 1131 Sonderziehungsrechten begrenzt.

 

 

(2) Gepäckschäden

Einen höheren Anspruch auf Schadensersatz haben Sie, wenn das Gepäck unvollständig oder beschädigt ankommt.

Mit einer Frist von 7 Tage, nachdem Sie das Gepäck erhalten haben, muss der Gepäckschaden schriftlich angezeigt werden.
In Ihrem Fall haben Sie die Frist eingehalten, weshalb der Anspruch nicht erloschen ist.

Bei einem so hohen Schaden, wie dem Ihren, ist Ihnen mit einer Schadensersatzzahlung von 1.300 € (1132 Sonderziehungsrechten) allerdings wenig geholfen, da Ihr erlittener Schaden weitaus höher ist.
Einen höheren Anspruch auf Schadensersatz könnten Sie nur haben, wenn sich beweisen lässt, dass ein Dritter ( Mitarbeiter der Fluggesellschaft oder Etihad Airways selbst den Schaden durch aktives Tun oder ein Unterlassen provoziert haben) 

 

 

 

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Lieber Fluggast,

 

der von Ihnen geschilderte Vorfall ist natürlich sehr ärgerlich für Sie. Es handelt sich im vorliegenden Fall sowohl um eine Gepäckverspätung, als auch um Ansprüche bezüglich des entwendeten Inhalts.

Zunächst zu der Gepäckverspätung- in Ihrem Fall 1 Tag. Bei Gepäckverspätungen ist vor allem der Art. 19 Montrealer Übereinkommen relevant.

Dieser besagt, dass der Luftfrachtführer den Schaden zu ersetzen hat, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder Ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen

Danach haben sie sowohl einen Ansprüch bezüglich der Verspätung, als auch bezüglich des Schadens an den oben genannten Gütern.

In Art. 22 Abs. 1 Montrealer Übereinkommen ist geregelt, dass für Verspätungen im Sinne des Artikels 19 der Luftfrachtführer bei der Beförderung von Personen nur bis zu einem Betrag von 4.150 Sonderziehungsrechten je Reisenden haftet. Wie hoch genau sich der Betrag bei den dort angegeben Sonderziehungsrechten beläuft wird in Art. 23 Abs. 1 MÜ festgelegt. 

Dieses lautet wie folgt:
 
Die in diesem Übereinkommen angegebenen Beträge von Sonderziehungsrechten beziehen sich auf das vom Internationalen Währungsfonds festgelegte Sonderziehungsrecht. Die Umrechnung dieser Beträge in Landeswährungen erfolgt im Fall eines gerichtlichen Verfahrens nach dem Wert dieser Währungen in Sonderziehungsrechten im Zeitpukt der Entscheidung.
 
 
OLG Köln 22 U 145/04 (einfach suchen bei google unter "reise-recht-wiki.de")
Fluggesellschaften haften unbeschränkt ohne Höchstgrenze für Diebstähle aus Koffern, wenn sich die Koffer in ihrer Obhut befanden und wenn der Schaden von ihren Mitarbeitern absichtlich oder leichtfertig herbeigeführt worden ist.
 
 
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.02.2011, Az. 32 C 2427/10-84
Bei einer Gepäckverspätung müssen betroffene Passagiere sich immer an die Airline wenden, die das Gepäck auf der betroffenen Strecke transportiert hat. Diese Airline muss dann bis zur Obergrenze von etwa 1.300 € alle finanziellen Schäden ersetzen. Es spielt dabei keine Rolle, zwischen welchen Staaten der Flug stattfand, solange beide Staaten Vertragspartner des Montrealer Übereinkommens sind.
(zu finden über Google-Suche „32 C 2427/10-84 reise-recht-wiki“)
 
 
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.06.2012, Az. 16 U 66/12
Ein Gepäckschaden oder ein Gepäckverlust muss bei der verantwortlichen Airline angezeigt werden. Hierbei muss nicht nur dargelegt werden, dass Gepäck verloren oder verspätet ist, sondern auch der Inhalt des verlorenen Gepäcks bzw. bei einer Gepäckverspätung der finanzielle Aufwand, den der Passagier zum Ausgleich betreiben musste. Dies dient dazu, mögliche Zahlungspflichten für die Airline nachvollziehbar werden zu lassen.
(zu finden über Google-Suche „16 U 66/12 reise-recht-wiki“)
 

BGH, Urteil v. 05.12.2006, AZ: X ZR 165/03 (zu finden über Google unter "reise-recht-wiki")

Der Luftfrachtführer haftet für Schäden an zerbrechlichen oder verderblichen Gegenständen (Computern oder sonstigen elektronischen Geräten), Schmuck, Silbersachen, Geld, Wertpapieren, Sicherheiten oder anderen Wertsachen, Geschäftspapieren oder Mustern, Reisepässen oder Personalausweisen, welche im aufgegebenen Gepäck des Fluggastes enthalten sind, gleichgültig, ob mit oder ohne Wissen des Luftfrachtführers, nur, wenn er diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

Diesen Urteilen können Sie weiterhin entnehmen, dass Sie auch einen Anspruch bezüglich Ihrer fehlenden Wertgegenstände geltend machen können.

 

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Hallo lieber Fragesteller,

gemäß Artikel 19 des Montrealer Übereinkommens (MÜ) muss der Luftfrachtführer für jeglichen Schaden aufkommen, den er im Rahmen des Beförderungsvertrages, verursacht hat.

Artikel 19 MÜ 

Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.

 

Dies bedeutet also, dass Sie die entstandenen Kosten für notwendige Ersatzkleidung und Kosmetika zurückverlangen können. Für die weiteren entstandenen Schäden gibt es eine Haftungsobergrenze von ca. 1.131 Sonderziehungsrechten, was aktuell ca. 1.350 € entspricht. Schäden, die über diese Grenze hinauslaufen werden nicht mit erfasst, solange Sie nicht nachweisen können, dass der Schaden durch die Fluggesellschaft und dessen Mitarbeiter bewusst provoziert wurde. Dies ist in der Regel ein sehr schwieriges Unterfangen.

 

Zu beachten ist, dass Sie den Mangel so schnell wie möglich der Airline melden, damit keine möglichen Ansprüche verfallen.

 

Artikel 31 Absatz 2 MÜ

2) Im Fall einer Beschädigung muss der Empfänger unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei aufgegebenem Reise- gepäck jedenfalls binnen sieben und bei Gütern binnen vierzehn Tagen nach der Annahme, dem Luftfrachtführer Anzeige erstatten. Im Fall einer Verspätung muss die Anzeige binnen einundzwanzig Tagen, nachdem das Reisegepäck oder die Güter dem Empfänger zur Verfügung gestellt worden sind, erfolgen. 

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Also ich habe ein Interview mit einem Rechtsanwalt in der Zeitschrift Wirtschaftswoche (seite 78 unter Steuern und Rechtgelesen über das Montrealer Abkommen. Wenn ich das richtig verstehe, muss die Airline auf jeden Fall ca. 1400 € für die ganzen Ausgaben zahlen, die man hat, solange der Koffer weg ist. Wer im Urlaub ist, der kann zusätzlich noch den Urlaubspreis zurückfordern.

"Welche Rechte haben Kunden bei verspätetem Gepäck?

Sie dürfen kaufen, was sie benötigen: Das geht von der Zahnbürste bis zu Schuhen. Die Fluggesellschaft muss konkret entstandene Kosten erstatten. Wer in einem heißen Land schwitzt, braucht schnell zwei T-Shirts. Auf einer Kreuzfahrt darf ein T-Shirt auch mehr kosten. Die Airline haftet bis zu umgerechnet 1400 € pro Person (nach Montrealer Abkommen)."

Ich frage mich nur, wieso die Airline (bei mir KLM) einfach nicht reagiert. Ich habe - wie vom Anwalt im Interview - vorgegeben, den Gepäckverlust sofort am flughafen gemeldet. habe auch ein Papier bekommen (so ein Ausdruck Property Irregularity Report) und der Fluggesellschaft alles zugeschickt. Ich erhalte aber seit Wochen keine Antwort. Langsam werde ich nervös. Ich werde denen jetzt eine letzte Frist stellen und wenn in einer Woche kein Geld da ist, gehe ich zum Anwalt.

Ich werde euch berichten!

Hier der Artikel aus der Wirtschaftswoche

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