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Hallo,

wir haben am 22.01.2015 für 5 Erwachsene Flüge bei lufthansa.com gebucht für die Strecke HAM-FRA-JNB am 09.10.2015 und zurück CPT-MUC-HAM am 31.10.2015.

Am 01.06.2015 erhielt ich die Info, dass der Rückflug sich wie folgt ändert:
ALT:
31.10.2015 ab CPT 18.55 Uhr, an MUC 05.25 Uhr +1
01.11.2015 ab MUC 11.00 Uhr, an HAM 12.55 Uhr

NEU:
31.10.2015 ab CPT 09.25 Uhr, an MUC 19.55 Uhr
01.11.2015 ab MUC 11.00 Uhr, an HAM 12.55 Uhr

Die Information war verbunden mit Hinweis sich binnen 14 Tagen beim Callcenter zu melden, ansonsten gilt die Änderung als nicht mehr "unfreiwillig".
Bei Kenntnisnahme der Information am 01.06.2015, 22.30 Uhr war das Callcenter nicht mehr besetzt, daher rief ich am 02.06.2015 vormittags direkt dort an. Eine Mitarbeiterin erklärte mir, dass wir entgegen unseres komplett restriktiven Fluges die Möglichkeiten hätten den Flug kostenfrei zu stornieren, kostenfrei umzubuchen oder Segmente kostenfrei umzubuchen; Ursache für die Änderung ist die Umstellung des Flugplanes, der nur noch Tagflüge von CPT nach Deutschland vorsieht. Ich solle mich mit meinen Mitreisenden abstimmen und könne das telefonisch klären.
Nach Absprache der Alternativen habe ich direkt am 02.06.2015 gegen 17.00 Uhr erneut das Callcenter kontaktiert um die Plätze für eine Umbuchung zu besprechen: NICHTS ! Es gibt keine Alternative für uns: weder eine Umbuchung des Segments MUC-HAM ist möglich um einen Overnight-Stay zu vermeiden, noch ist eine Umbuchung der Rückroute auf CPT-JNB-FRA-HAM möglich.
Lakonische Antwort: tja, da kann ich auch nichts machen, aber sie können ja noch kostenfrei stornieren. Zur Frage, ob die Fluggesellschaft die Kosten für den Overnight-Stay in München wenigstens trägt und einen Ausgleich für einen komplett fehlenden Reisetag zahlt, wenden Sie sich bitte an Customer Relations.

Es gibt für Customer Relations keine Telefonnummer oder Mail-Kontakt auf dem gesamten Internetauftritt der Lufthansa!
Lediglich ein Online-Formular, welches ich dann nutzte, den Sachverhalt darstellte, um Gestellung einer angemessenen Übernachtung und Verpflegung bat sowie um einen angemessenen Ausgleich für den entgangenen Urlaubstag, verbunden mit der Bitte um eine Rückmeldung bis spätestens 04.06.2015 wenigstens zum Sachstand, damit ich die 14 Tage-Frist ggü der Lufthansa ggf. noch einhalten kann (falls wir doch noch stornieren wollen; wobei eine Neubuchung uns pro Person wohl auch ca. 200 Euro auf dieser Strecke mehr kosten wird).
Ich habe eine automatisierte Eingangsbestätigung erhalten und eine Feedback-ID.

Natürlich habe ich bis zum 04.06.2015 nichts von Customer Relations gehört.
Daraufhin habe ich heute (05.06.2015) erneut das Online-Formular unter Bezug auf meine Feedback-ID verwendet um die Lufthansa bzgl. meiner Frist in Verzug zu setzen und erneut um zumindest eine Information zum Sachstand oder die Verlängerung der eigentlichen 14-Tages-Frist bis 06.06.2015 gebeten.

Was kann ich jetzt noch tun?
Muss ich die Kosten für den Overnight-Stay selbst tragen? Wir wollen nicht 15 (!) Stunden nachts auf dem Flughafen München sitzen obwohl wir nichts dafür können. Wir wollen auch nicht den Urlaubstag verlieren..wir haben das so nicht gebucht !

Gibt es Möglichkeiten innerhalb der Frist etwas zu erreichen? Evtl. auch ohne anwaltlichen Beistand?
Muss ich alles lieber noch einmal schriftlich per Post erledigen ?

Ich bin für jede Hilfe dankbar!

Gruß
Silvia
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
wieder getaggt von
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4 Antworten

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Fluggesellschaften gehen mit Flugpassagieren um, als wären sie Luft. Den Fluggesellschaften ist völlig egal, dass man Kunde ist. Die machen, was sie wollen. Und ignorieren Verbraucherrechte völlig.

Man kann es echt nicht oft genug sagen: WER HARTNÄCKIG ist und seine RECHTSANSPRÜCHE aus den bestehenden GESETZEN KONSEQUENT einfordert, der GEWINNT auch!

Die TUIfly meinte z.B., den Rückflug ihrer Kunden mal eben einseit von Abflugzeit 17:25 Uhr spätnachmittags auf Abflugzeit 8:30 Uhr morgens vorverlegen zu müssen. Zum Glück waren es vernünftige, aufgeklärte und verständige Verbraucher, die sich von TUIfly nicht alles haben bieten lassen. Die haben zum Glück geklagt und obwohl das Landgericht Hannover erst meinte, dass den Passagieren keine Entschädigung gegen TUIfly zustehen würde (oh Wunder, ist doch die TUIfly und die TUI in Hannover zu Hause, das Hausgericht der großen Unternehmen will TUIfly natürlich keine Steine in den Weg legen), haben die Passagiere unbeirrt ihre gesetzlichen Rechte weiter eingefordert - MIT ERFOLG!

Der Bundesgerichtshof als höchstes deutsche Gericht hat den Passagieren jetzt Recht gegeben: TUIfly muss für die Flugverlegung eine Entschädigung von 400 € pro Person zahlen! Hat TUIfly natürlich noch während des Verhandlungstermins beim Bundesgerichtshof anerkannt, die Schelme.

BGH in dem Verfahren X ZR 59/14: (Bundesgerichtshof Anerkenntnisurteil vom 09.06.2015 X ZR 59/14).

Hier könnt ihr das ganze Urteil nachlesen. Einfach bei Google nach "BGH X ZR 59/14 Reise-Recht-Wiki.de" suchen. Kommt bei Reise-Recht-Wiki.de sofort als erstes.

Bei einer geringfügigen Vorverlegung eines geplanten Fluges durch das Luftverkehrsunternehmen (hier: von 17.25 Uhr nachmittags auf 8.30 Uhr morgens) liegt eine – mit dem Angebot einer anderweitigen Beförderung verbundene – Annullierung des Fluges, die einen Ausgleichsanspruch nach Art. 7 Abs. 1 der VO 261/2004 begründet. 

Die Reisegäste buchten bei der TUIfly Flüge von Düsseldorf nach Fuerteventura und zurück. Der Rückflug sollte am 05.11.2012 um 17.25 Uhr durchgeführt werden. Am 02.11.2012 informierte die TUIfly die Reisegäste, dass der Flug auf 8.30 Uhr vorverlegt worden sei. Die Reisegäste sind der Auffassung, die Vorverlegung des Fluges um etwa neun Stunden begründe eine Verpflichtung der TUIfly zur Ausgleichzahlung, weil die Flugzeitänderung eine Annullierung gewesen sei, zumindest aber einer deutlichen Verspätung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gleichgestellt werden müsse.

Die Verbraucher begehrten Ausgleichszahlungen von der TUIfly in Höhe von jeweils 400 Euro pro Person nach Art. 5 Abs. 1 c in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Satz 1 b der VO 261/2004 vom 11.02.2004 (Verordnung (EG) Nr. 261/2004). Die Klage ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben. Das Landgericht Hannover hat angenommen, dass eine Vorverlegung eines Fluges keine Annullierung im Sinne der Fluggastrechtsverordnung sei. Die Voraussetzungen einer analogen Anwendung der Vorschriften wie im Fall der großen Verspätung eines Fluges lägen nicht vor. Nach Schluss der mündlichen Revisionsverhandlung vor dem BGH hat die TUIfly den gegen sich gerichteten Anspruch anerkannt.

Ganz ehrlich, aber das ist für mich total klar. Ich buche einen Mietwagen. Will ich den abholen, sagt mir der Mietwagen-Vermieter: Oh, tut mir Leid, hab die Buchung des Wagens bereits auf gestern vorverlegt. Sie hätten ja bereits gestern vorbeikommen können. Jetzt ist kein Auto mehr da. Oder die Bahn sagt mir: Oh, tut mir Leid, ihr Zug von 17:25 Uhr ist bereits heute morgen um 8:30 Uhr gefahren. 

Hallo??? Gehts noch TUIfly???

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Als wir am Flughafen davon erfuhren, dass unser Flug storniert war, waren wir natürlich erstmal total hilflos. Wir wusste ganz ehrlich nicht einmal, dass wir überhaupt irgendwelche Rechte gegen Lufthansa hatten. Diese Plakate über Flugpassagierrechte der EU hängen zwar überall am Flughafen aus. Aber in der konkreten Situation und irgendwie auch der ganzen Aufregung und Panik, nimmt man die gar nicht wahr.

Als wir dann aus dem urlaub wieder zurück waren, habe ich mich dann im Internet erkundigt. Ich war ganz schön überrascht, dass uns eine Entschädigung gegen Lufthansa über 1200 € zusteht und Lufthansa auch noch unser Essen am Flughafen über 22,72 € zahlen müsste. Ich habe Lufthansa dann angeschrieben, aber immer nur die üblichen Ablehnantworten erhalten.

Es scheint sich für Fluggesellschaften auszuzahlen, unkundige Bürger (wie meinen Mann und mich) erstmal mit beeindruckend klingenden Schreiben von ihren Rechten abzuhalten. Gut für Lufthansa ist es natürlich auch, wenn man nichts sagt. Wir haben am Flughafen nie auch nur ein einziges Wörtchen von den Lufthansa-Mitarbeitern gehört, dass uns eine Entschädigung zustehen könnte. Nee, es hieß immer nur: Wenn Sie Glück haben, können wir sie umbuchen auf den und den Flug. Darüber waren wir auch schon ganz glücklich, da wir ja unseren Urlaub starten wollten.

Ich glaube, dass sehr viele Bürger gar keine Ahnung von ihren Rechten und dem Gesetz haben. Als ich dann erfuhr, dass wir 1200 € von Lufthansa fordern können, wollte ich die auch haben. Warum auch nicht? Wenn das Gesetz uns 1200 € für den ganzen Stress und den Ärger zuspricht, möchte ich mein gesetzliches Recht auch haben. Lufthansa hat sich aber geweigert zu zahlen.

Ganz schnell ging es dann aber, nachdem unser Anwalt denen geschrieben hatte. Plötzlich hat uns die Lufthansa dann 1438,56 € überwiesen (da waren auch noch die Anwaltskosten zu den 1200 € gekommen). Die werden wohl wissen warum cheeky

 

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Also mein Lufthansa Streit ist für mich durch meinen Anwalt gut gelöst worden. Ich habe von Lufthansa 605 € bekommen. Ich hatte auf meinem Flug zuerst eine Flugverspätung und dann leider noch eine (allerdings kurze) Gepäckverspätung. Lufthansa hat mein Anliegen immer abgewiesen mit dem Hinweis, dass ein technischer Fehler bzw. eine technische Störung vorlag. Ja, schön und gut, mag ja sein aber trotzdem muss Lufthansa mir dann meine Entschädigung zahlen, was die partout nicht machten.

Ich finde es sehr ärgerlich, dass Fluggesellschaften Rechte von Verbrauchern, die IM GESETZ festgeschrieben stehen, einfach ignorieren. Das ist pure Schikane. Fluggesellschaften stellen sich einfach stur und man ist n richtig aufgeschmissen. Ich wusste auch nicht, was ich tun sollte aber mein Kampfes-Wille war da geweckt. Nur weil ich juristischer Laie bin, heisst das ja nicht, dass ich meine gesetzlichen Rechte wegschenken muss.

Ich bin zu meinem Versicherer und habe denen eingebläut, mir einen Fachanwalt für Reiserecht zu geben, der der Beste ist. Erst wollte der Versicherer mir den Anwalt hier in der Stadt vermitteln, ich habe aber auf meinem Recht bestanden, einen Fachanwalt zu bekommen, der sich auskennt.

Fachanwalt für Reiserecht

Der hat dann die Lufthansa angeschrieben und plötzlich hieß es, ja wir zahlen die 605 €. Einerseits habe ich mich natürlich gefreut, das Geld endlich zu bekommen, andererseits ist das natürlich die Bestätigung, was Lufthansa für ne Masche abzieht: Solange die Verbraucher selbst hilflos anklopfen, stellen wir uns stur. Sobald Gefahr durch einen Fachanwalt droht, wird gezahlt angryangry Nennt man das Verbraucherservice?

Lufthansa Verspätung Entschädigung

 
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Meine Frau und ich sind aus der Scheiz und haben mit den Anwälten der Kanzlei Dr. Bartholi und Partner gute Erfahrungen gemacht. Unsere Rechtsschutzversicherung hat uns eine Kostengutsprache gegeben und uns dann an die Kanzlei von Herrn Dr. Bartholl vermittelt. Die Versicherung hat das gesamte Dossier übermittelt und Herr Dr. Bartholl hat sich bei mir persönlich mehrfach gemeldet und mit mir gemeinsam das Vorgehen besprochen. Es war eine sehr angenehme Atmosphäre.

Die Lufthansa hat uns dann knapp 2000 Franken Schadensersatz für die Verspätungen bezahlt. Das war ein besonders gutes Ergebnis, weil wir nur mit ca. 500 Franken gerechnet hatten.

Lufthansa Verspaetung Entschaedigung

Lufthansa Verspaetung Schadensersatz

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