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Guten Tag,

ich bin letzten Sommer gemeinsam mit meiner Partnerin mit Air Berlin und Etihad nach Thailand geflogen. Von Bangkok aus wollten wir dann einen Monat durch Südostasien reisen.

Bei unserem ersten Zwischenstopp in Wien kam mein Gepcäk nicht an und sollte mich auch den restlichen Urlaub nicht erreichen. Zwar wurde mir nach ca. drei Wochen mitgeteilt, dass mein Gepäck wieder aufgetaucht sei und man es mir zuschicken könne, doch da wir zu dieser Zeit in Myanmar unterwegs waren und fast täglich unseren Aufenthaltsort wechselten, habe ich auf dieses Angebot verziechtet. Nach Ankunft in Deutschland wurde mir mein Rucksack dann übergeben.

Für die Zeit des Urlaubs musste ich jedoch das komplette Gepäck inklusive teurer Medikamente nachkaufen. Inklusive der Telefonkosten nach Deutschland, um Air Berlin zu erreichen, bliefen sich die gesamten Kosten dafür auf ca. 310€. Ich habe dabei nur kostengünstige Kleidung und Gegenstände vom Markt gekauft, was ich jedoch nicht per Quittung belegen konnte.

Durch die vergeudeten Urlaubstage für das Nachkaufen, mussten wir dann stat den geplanten Flügen teurere Flüge buchen. Insgsamt habe ich den Schaden, der uns durch den Gepäckverlust entstanden ist auf 600€ beziffert.

Da Air Berlin monatelang nicht auf meine Emails, Briefe und Anrufe reagiert hat, habe ich Kontakt zur Schlichtungsstelle "söp" aufgenommen, damit der Sachverhalt dort für mich geklärt wird. Nach ca. einem Jahr habe nun ein Schlichtungsangebot von 150€ seitens Air Berlin erhalten. In Anbetracht der Umstände finde ich einen solchen Betrag jedoch nur lächerlich. Daher meine Frage:

Lohnt es sich noch weiter gegen Air Berlin vorzugehen und mehr Geld zu verlangen? Oder werden bei den Schlichtungsverfahren die rechtlichen Rahmenbedingungen bereits vollends berücksichtigt?

Welche Anwälte könntet ihr empfehlen? (Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung)

Vielen Dank schon mal für die Hilfe.
Gefragt in Gepäckverlust von
wieder getaggt von
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4 Antworten

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Lieber Fragensteller,

ein sogenanntes Schlichtungsverfahren, welches auch in deinem Fall durchgeführt wurde, hat vor allem das Ziel einen Rechtsstreit vor Gericht zu vermeiden. Deshalb handelt es sich hierbei nicht unbedingt um eine vollständige Prüfung der Angelegenheit, wie sie durch einen Rechtsanwalt durchgeführt würde, sondern vielmehr um eine Art Kompromiss, der beide Seiten zu einer einvernehmlichen Lösung des Problems führen sollen.

Fraglich ist daher, ob du im Rahmen dieses Schlichtungsverfahrens Auskunft darüber erhalten hast, ob und in welchem Umfang dir ein Anspruch wegen der Gepäckverspätung zusteht. Wenn dies so ist, wäre es wichtig zu wissen, wieso es zu diesem reduzierten Angebot gekommen ist. Grundsätzlich kann dies nämlich zwei Gründe haben:

  1. die Airline bietet einfach nicht mehr als Vergleichsangebot an
  2. nicht alle Teile deiner Forderung sind berechtig 

Ist in deinem Fall die erste Variante gegeben, lohnt es sich meiner Meinung nach durchaus noch einmal die Angelegenheit von einem erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen. Dieser kann dich dann auch darüber beraten, ob es lohnenswert ist noch weitere Schritte in dieser Sache einzuleiten oder nicht.

Ist die zweite Variante gegeben, muss zunächst einmal danach geschaut werden, welche Forderungen von der Airline nicht anerkannt wurden. Nach deinen Schilderungen springen mir da zwei Punkte ins Auge die problematisch sein könnten.

Zum einen schreibst du oben, dass du für die gekaufte Ersatzbekleidung keine Quittungen hast. In einem solchen Fall sind Airlines gerne geneigt zu sagen, dass sie diese Forderungen nicht anerkennen, weil es an einer Quittung und mithin an einem Beweis für den entstandenen Schaden fehlt. Dies ist aber so nicht richtig, denn das deutsche Prozessrecht kennt nicht nur diese eine Beweisart (Urkundsbeweis), sondern auch andere Beweisarten wie die Pateivernehmung oder den Zeugenbeweis. D.h. in einer Verhandlung vor Gericht könntest du einen Schaden auch durch die Benennung von Zeugen, die z.B. beim Kauf dieser Sachen dabei waren oder durch deine eigene Schilderung des Sachverhaltes belegen. Quittungen, d.h. Urkunden sind natürlich in einem solchen Fall der schlagkräftigste Beweis, weshalb Airlines gerne allein auf diese Möglichkeit verweisen. Es ist aber eben nicht der einzig mögliche.

Zum anderen hast du geschrieben, dass du teure Medikamente nachkaufen musstest, die sich in deinem Koffer befanden. Hierbei ist zu beachten, dass sich dein Anspruch wegen Gepäckverspätung hier aus dem Übereinkommen von Montreal ergibt. Dieses Übereinkommen kennt jedoch die Möglichkeit, dass ein grundsätzlich entstandener Schadenersatzanspruch gekürzt werden kann, wenn den Reisenden an der Entstehung des Schadens eine Mitschuld trifft. Eine solche Mitschuld kann in deinem Fall darin liegen, dass du wichtige Medikamente, von denen du auch wusstest, dass du sie unbedingt in deinem Urlaub brauchen wirst, nicht im Handgepäck, sondern im Koffer transportiert hast. Dies kann zu einer Kürzung deines Anspruches diesbezüglich bis zu 100 % führen. Vergleiche hierzu z.B. das Urteil des AG Stuttgart vom 11.12.1990 AZ: 11 C 7998/90. 

Liegt daher die Kürzung der Ansprüche in deinem Fall an Grund Nr. 2 ist es für dich eventuell auch hier lohnenswert einen Anwalt prüfen zu lassen, ob die vorgenommenen Kürzungen rechtmäßig sind.

 

Beantwortet von (24,540 Punkte)
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Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung und da ich aktuell im Referendariat bin und dort nicht viel verdiene, habe ich Angst, auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben.
Gibt es die Möglichkeit einer kostenlosen Überprüfung bzw. einer kostenlosen Beratung durch einen Anwalt für Flugrechte?

Viele Grüße
Ein Anwalt wird in keinem Fall kostenlos eine Prüfung durchführen, was auch verständlich ist, da er ja eine Dienstleistung für dich anbietet. Eine Erstberatung bei einem Anwalt ist jedoch in vielen Fällen nicht extrem teuer. In einem solchen Gespräch kann der Anwalt dich jedoch bereits aus seiner Sicht darüber informieren, ob ein weiteres Vorgehen lohnenswert ist oder nicht.
Zum anderen gibt es in Deutschland grundsätzlich die Möglichkeit für Personen deren Einkommen so gering ist, dass Sie sich bei der Lösung eines rechtlichen Problems keinen Anwalt und auch keinen Prozess leisten können, beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe zu beantragen. Wird eine solche Hilfe gewährt, ist die Inanspruchnahme eines Anwaltes für dich   fast kostenlos, denn du musst im Falle der Beratungshilfe lediglich 15 € an den Anwalt zahlen. Ob in deinem Fall die Voraussetzungen für eine solche Hilfe gegeben sind, wird dir der zuständige Rechtspfleger am Amtsgericht beantworten können.
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Guten Tag Fragesteller,

Ihre Schilderung schließt auf einen klassischen Fall der Gepäckverspätung. In einem solchen Fall greifen Ansprüche aus dem Montrealer Übereinkommen, insbesondere Art.19 MÜ:

"Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen."

Unter Schaden versteht man in der Regel nur den materiellen Schaden durch die Verspätung des Gepäcks. Dies bezieht sich vor allem auf Kleidung und Kosmetikartikel, die ersatzweise gekauft werden mussten. Die Telefonkosten, die Sie mit der Airline hatten, fallen natürlich auch unter diesen materiellen Schaden. Bei Medikamenten, die lebensnotwendig sind könnte allerdings ein gewisses Eigenverschulden vorliegen. Im Bezug auf diese, könnte ein Kürzung der Entschädigung beanstandet werden.

Des Weiteren ist das Vorlegen von Quittungen essentiell. Sie sind eine der besten Methoden, die Käufe nachzuweisen. Allerdings sind auch Bankauszüge oder andere Urkunden, so wie Zeugen möglich. Zu letzterem ist zu sagen, dass Ihre Partnerin ja wahrscheinlich bei jedem dieser Käufe dabei und diese somit belegen kann.

Des Weiteren stecken Sie schon in einem Schlichtungsverfahren, um nicht vor Gericht zu ziehen. Fraglich ist allerdings wie sie auf den Betrag von 160 Euro kommen und warum der ursprüngliche Betrag reduziert wurde.

Ich denke schon, dass die abermalige Überprüfung von einem Fachanwalt nicht verkehrt ist.

Wichtige Urteile zu diesem Thema:

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.06.2012, Az. 16 U 66/12

(zu finden über die Google-Suche „16 U 66/12 reise-recht-wiki“)

Ein Gepäckschaden oder ein Gepäckverlust muss bei der verantwortlichen Airline angezeigt werden. Hierbei muss nicht nur dargelegt werden, dass Gepäck verloren oder verspätet ist, sondern auch der Inhalt des verlorenen Gepäcks bzw. bei einer Gepäckverspätung der finanzielle Aufwand, den der Passagier zum Ausgleich betreiben musste. Dies dient dazu, mögliche Zahlungspflichten für die Airline nachvollziehbar werden zu lassen.

AG Bremen, Abt. 4, Urteil v. 08.05.2007, 4 C 7/07

Anspruchsgrundlage ist insoweit Art. 19 S. 1 des Montrealer Übereinkommens vom 28. Mai 1999. Danach hat der Luftfrachtführer den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisegepäck entsteht.
(leicht zu googlen unter „4 C 7/07 reise-recht-wiki.de“)


 

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Also ich habe ein Interview mit einem Rechtsanwalt in der Zeitschrift Wirtschaftswoche (seite 78 unter Steuern und Rechtgelesen über das Montrealer Abkommen. Wenn ich das richtig verstehe, muss die Airline auf jeden Fall ca. 1400 € für die ganzen Ausgaben zahlen, die man hat, solange der Koffer weg ist. Wer im Urlaub ist, der kann zusätzlich noch den Urlaubspreis zurückfordern.

"Welche Rechte haben Kunden bei verspätetem Gepäck?

Sie dürfen kaufen, was sie benötigen: Das geht von der Zahnbürste bis zu Schuhen. Die Fluggesellschaft muss konkret entstandene Kosten erstatten. Wer in einem heißen Land schwitzt, braucht schnell zwei T-Shirts. Auf einer Kreuzfahrt darf ein T-Shirt auch mehr kosten. Die Airline haftet bis zu umgerechnet 1400 € pro Person (nach Montrealer Abkommen)."

Ich frage mich nur, wieso die Airline (bei mir KLM) einfach nicht reagiert. Ich habe - wie vom Anwalt im Interview - vorgegeben, den Gepäckverlust sofort am flughafen gemeldet. habe auch ein Papier bekommen (so ein Ausdruck Property Irregularity Report) und der Fluggesellschaft alles zugeschickt. Ich erhalte aber seit Wochen keine Antwort. Langsam werde ich nervös. Ich werde denen jetzt eine letzte Frist stellen und wenn in einer Woche kein Geld da ist, gehe ich zum Anwalt.

Ich werde euch berichten!

Hier der Artikel aus der Wirtschaftswoche

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Hallo,

Sie sind letzten Sommer gemeinsam mit Ihrer Partnerin mit Air Berlin und Etihad nach Thailand geflogen. Von Bangkok aus wollten Sie dann einen Monat durch Südostasien reisen.

Bei Ihrem ersten Zwischenstopp in Wien kam Ihr Gepcäk nicht an und sollte Sie auch den restlichen Urlaub nicht erreichen Da Sie ständig Ihren Aufenthaltsort wechselten, verzichten SIe vorerst auf die Übergabe Ihres Gepäcks. Nun haben Sie es wieder und wollen aber die Kosten für die dort gekauften Sachen und Telefonate erstattet bekommen.

Grundsätzlich ist es so, dass ein Fluggast ein Anspruch aus dem Montrealer Übereinkommen hat, wenn sein Gepäck verloren geht oder sich verspätet. Anspruchsgrundlage für die Verspätung ist Artikel 19 Montrealer Übereinkommen.

Art. 19 Montrealer Übereinkommen

Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder Ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.

Die Haftungshöchstgrenze für Verspätungsschäden wurde von 4.150 auf 4.693 SZR angehoben, was ca. 5.300,00 EUR entspricht.

Ein Fluggast hat weiterhin einen Anspruch darauf, sich die Sachen erstatten zu lassen, die er vor Ort nachkaufen musste.

 

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.06.2012, Az. 16 U 66/12 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " OLG Frankfurt 16 U 66/12 reise-recht-wiki.de")

Ein Gepäckschaden oder ein Gepäckverlust muss bei der verantwortlichen Airline angezeigt werden. Hierbei muss nicht nur dargelegt werden, dass Gepäck verloren oder verspätet ist, sondern auch der Inhalt des verlorenen Gepäcks bzw. bei einer Gepäckverspätung der finanzielle Aufwand, den der Passagier zum Ausgleich betreiben musste. Dies dient dazu, mögliche Zahlungspflichten für die Airline nachvollziehbar werden zu lassen.

 

AG Bremen, Abt. 4, Urteil v. 08.05.2007, 4 C 7/07 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " AG Bremen 4 C 7/07 reise-recht-wiki.de")

Anspruchsgrundlage ist insoweit Art. 19 S. 1 des Montrealer Übereinkommens vom 28. Mai 1999. Danach hat der Luftfrachtführer den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisegepäck entsteht. 

AG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.02.2011, Az. 32 C 2427/10-84 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " AG Frankfurt 32 C 2427/10-84 reise-recht-wiki.de")

Bei einer Gepäckverspätung müssen betroffene Passagiere sich immer an die Airline wenden, die das Gepäck auf der betroffenen Strecke transportiert hat. Diese Airline muss dann bis zur Obergrenze von etwa 1.300 € alle finanziellen Schäden ersetzen. Es spielt dabei keine Rolle, zwischen welchen Staaten der Flug stattfand, solange beide Staaten Vertragspartner des Montrealer Übereinkommens sind.


 

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