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wieso kann ich diesen text nicht rein kopieren bei der "Frage" ?
 
 
Ich habe eine Direktflug direkt auf Condor-Internetseite mit einen Condorflieger gebucht. Sitzplatz war Business.
Dieser wurde auch so bestätigt und so bezahlt. Drei Tage vor Abflug wurde mir per Mail mitgeteilt, das jetzt eine andere Fluggesellschaft (Hifly) fliegt und ein anderer Flieger eingesetzt wird. Außerdem habe ich kein Business mehr sondern Premium Economy. Ich hatte auf der Homepage von Condor geschaut und dann wurde dies dort auch geändert. Nur auf diesen Flieger gab es nur Economy.
Zahlreiche Anrufe bei Condor waren Erfolglos. Entweder musste ich lange warten und wurde dann aus der Leitung geschmissen oder ich wurde während des Gespräches wieder in eine Warteschleife gelegt wo ich nicht mehr raus kam. Auf Mails hat Condor gar nicht geantwortet. 
Nur zur Info : Hifly ist eine portugiesische Billigfluggesellschaft mit alten Flieger usw. Das bestätigt auch das Internet, welches nichts gutes schreibt über die Hifly. So was fliege ich nicht.
Somit habe ich den Flieger komplett storniert. Leider habe ich schon Zug zum Flug und Hotel in Phuket gebucht  was natürlich weg ist.
 
Mit wurde dann mitgeteilt , das Condor Bangkok immer selbst (also nicht mit Hifly) anfliegt. Ich habe mir hier dann wieder einen Business-Platz (18.02.16 Hinflug , und 8.03.16 Rückflug) gebucht. Dann habe ich wieder Hotel und Zug zum Flug gebucht. 
Ich bin zum Flughafen nach FRA und wollte einchecken. 1 Stunde vor Abflug wurde mir gesagt, sie können nicht einchecken, ohne Angaben von Gründen. Dann bin ich zum Services-Stand von Condor. Die wussten auch nichts. Nach 10 Minuten stellte sich heraus, das ebenfalls jetzt Hifly mit einer anderen Maschine fliegt. Und es gibt kein Business und somit wieder downgrade. Ich teile wieder mit das ich kein Hifly fliegen möchte. Das hat die alle nicht interessiert. Ich muss jetzt 45 Minuten vor Abflug eine Servicehotline anrufen wo ich wieder in der Warteschleife war und heraus geschmissen wurde. Meine Frau hat das von zu Hause ebenfalls probiert und ich mehrmals per Handy. Alles ohne Erfolg. Den unfreundlichen und desinteressierte Personal habe ich gesagt, das ich nicht mit fliege und nach Hause gehe, dann ist mir eine aus dem Schalter nach gesprungen um meinen Namen zu erfahren damit der Flieger nicht auf mich wartet. Davor hat es keine Interessiert von diesen Personen am ServiesPoint vo
 n Condor . Die wollten nichts wissen und haben gesagt Sie wissen auch nichts.
 
Fazit: 
Condor reist auf diese Tour. Flüge mit günstigen Premium Economie und Business anbieten und verkaufen und dann auf alte und billigen Auslandsgesellschaften umtauschen. Und alle werden nicht oder wenn überhaupt kurzfristig informiert. Diese Fluggäste können gar nichts anderes machen als fast mitzufliegen . Die haben ja Urlaub gebucht , Hotel bezahlt. Keine der Fluggäste die ich getroffen habe hat davon was gewusst und keine wollte mit Hifly fliegen.
Für mich grenzt das von Condor an Betrug !!!!!   Man betrügt den Fluggast . Kunde bestellt Mercedes und bekommt ohne Info Fiat geliefert. 
ich werde dies auch meinen Rechtsanwalt vorlegen. 
Nie wieder CONDOR !!!!! Lieber bleib ich zu Hause als mich nochmals so verarschen zu lassen oder mich so einen Ärger oder Gefahr auszusetzten .
 
hans
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
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4 Antworten

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Hallo,

Sie schildern hier eine Herabstufung bzw. ein Fluggesellschaftwechsel.

Es kommt sehr oft vor, dass Fluggesellschaft aufgrund von Überbuchung oder anderen Vorfällen ihre Fluggäste höherstufen bzw. herabstufen. In Ihrem Fall ist es leider die Herabstufung und zudem noch ein Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft.

Diese Fälle sind im Artikel 10 der Verordnung (EC) N 261/2004 geregelt.

1) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine höhere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so darf es dafür keinerlei Aufschlag oder Zuzahlung erheben.

2) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet es binnen siebien Tagen nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten

a bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger 30% des Preies des Flugscheins oder

b bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km, mit Ausnahme von Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departmens, und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km 50% des Preises des Flugscheins oder

c bei allen nicht unter Buchstabea oder b fallenden Flügen, einschließlich Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Depratments, 75% des Preises des Flugscheins.

Leider gibt es wenig bis keine Urteile, die die Sache untermauern.

Die Gründe für das Downgrade sind in dem Fall nicht wirklich relevant, auch nicht für Ihre Forderung. Die Fluggastrechte-Verordnung macht die Flugpreisminderung und ihre Höhe nicht von den Gründen der Herabstufung abhängig.

Wichtig für den Fluggast ist, in solchen Fälle, auf die eigenen Ansprüche zu bestehen und schriftlich die Rechte anfordern. Eine Drohung mit einem Anwalt hat bereits das eine oder andere Erfolg gebracht.
Beantwortet von (14,180 Punkte)
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Lieber Hans,

Sie haben einen Flug mit Condor nah Bangkok gebucht. Sie wurden dann darüber informiert, dass der Flug nicht durch Condor, sondern durch Hifly durchgeführt wird. Sie haben einen Platz in der Business Class gebucht und auch bezahlt, hätten jedoch nur Premium Economy fliegen können.

Sie wurden also von der Fluggesellschaft herabgestuft. Bei einer Herabstufung des Fluges ergeben sich Ansprüche aus Artikel 10 der Verordnung. Dieser sagt folgendes:

Höherstufung und Herabstufung

(1) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine höhere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so darf es dafür keinerlei Aufschlag oder Zuzahlung erheben.

(2) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten

a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger 30 % des Preises des Flugscheins

oder

b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km, mit Ausnahme von Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements,und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km 50 % des Preises des Flugscheins

oder

c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen, einschließlich Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, 75 % des Preises des Flugscheins.

 

Die Entfernung zwischen Frankfurt und Bangkok beträgt 8.967 km. Bei einer Herabstufung der Flugstufe muss die Fluggesellschaft den Preis um 75% senken.

Beantwortet von (12,200 Punkte)
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Hallo,

Sie haben einen Direktflug direkt auf der  Condor-Internetseite mit einem Condorflieger gebucht. Ihr Sitzplatz war Business. Nun wurde Ihre Fluggesellschaft auf Hi Fly geändert und statt Business haben Sie nun Premium Economy.

Solche Fälle sind in Artikel 10 der europäischen Fluggastrechte Verordnung geregelt.

1.  Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine höhere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so darf es dafür keinerlei Aufschlag oder Zuzahlung erheben.

2. Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten

a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger 30% des Preies des Flugscheins oder

b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km, mit Ausnahme von Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departments, und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km 50% des Preises des Flugscheins oder

c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen, einschließlich Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Depratments, 75% des Preises des Flugscheins.

Wichtig ist das Sie sich nun schriftlich an Condor wenden und Ihren Anspruch geltend machen. Die Hinzuziehung eines Anwalts der auf Flugrechte spezialisiert ist, kann sehr hilfreich sein.
Beantwortet von (3,020 Punkte)
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Hallo lieber Fragesteller,

 

Zunächst zur Unterscheidung zwischen Economy und Business Class:
 

Die Economy Class ist die meist günstigste, von den Standards ausgehend aber auch die einfachste Klasse. In den meisten Flugzeugen ist ein Groß der Sitzplätze für diese Klasse vorgesehen. Hauptzweck besteht in einer möglichst günstigen Beförderung möglichst vieler Passagiere. Der Komfort ist in der Economy Class im Gegensatz zu den anderen Buchungsklassen am niedrigsten. So sind die Sitze hier am engsten aneinander und die Beinfreiheit ist am geringsten. Kostenlose Pflegeprodukte oder alkoholische Getränke erhält der Fluggast in aller Regel nicht.

 

Bei der Business Class handelt es sich um die zweithöchste Beförderungskategorie auf Flügen. Wie der Name bereits suggeriert, ist sie baulich und vom Komfort ausgehend für Geschäftsreisende ausgelegt. Diese sollen während des Flugs die Möglichkeit erhalten, zu arbeiten und ohne Störungen ihr Ziel erreichen. Entsprechend sind die in dieser Beförderungsklasse angebotenen Serviceleistungen deutlich höher als in den beiden niedrigeren Klassen. Auch können sie vor dem Flug einen bevorzugten Check-in wahrnehmen und Wartebereiche nutzen, deren Komfort höher als der niedrigerer Klassen ist. Die Sitze sind entsprechend ohnehin mit einer sehr großen Beinfreiheit und einem recht großen Abstand zu den Sitznachbarn ausgestattet.

 

 

Entspricht die alternative Beförderungsklasse nicht der ursprünglichen, sondern handelt es sich um eine niedrigere, kann der Passagier Minderungsansprüche von 30 bis 75% geltend machen. Siehe auch Art.10 der EG-Verordnung:

 

Artikel 10

Höherstufung und Herabstufung

(1) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine höhere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so darf es dafür keinerlei Aufschlag oder Zuzahlung erheben.

(2) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten

a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger 30 % des Preises des Flugscheins oder

b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km, mit Ausnahme von Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km 50 % des Preises des Flugscheins oder

c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen, einschließlich Flügen zwischen dem europäischen Hoheits- gebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, 75 % des Preises des Flugscheins.

 

 

In Ihrem Fall können Sie den Reisepreis also um 75 % mindern. Wenden Sie sich schriftlich an Condor und machen Sie Ihre Ansprüche geltend.
Wenden Sie sich gegebenenfalls an eine Anwalt für Flug- und Passagierrechte.

Beantwortet von (21,990 Punkte)
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