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Guten Tag,
mein Rückflug von Barcelona nach Berlin mit EasyJet wurde annuliert, woraufhin ich von EasyJet folgendes Angebot bekam: eine Übernachtung, da Rückflug am selben Abend nicht mehr möglich und die Entscheidung zwischen a) kostenfreie Umbuchung auf Rückflug zwei Tage später inkl. Prüfung der Schadensersatzforderung laut EU Recht 250 Euro oder b) Rückflug auf eigene Kosten, Erstattung des stornierten Rückfluges inkl. Prüfung der Schadensersatzforderung laut EU Recht 250 Euro. Ich habe mich für b entschieden und mittlerweile den Rückflug inkl. meiner Verpflegungskosten erstattet bekommen. Allerdings teilt mir EasyJet mit, dass mir keine 250 Euro zustünden, da die Stornierung aus operationellen Gründen (krankes Crewmitglied mit darauf folgender Verspätung) "außergewöhnliche Umstände" seien. Sie bieten mir dagegen an, den Differenzbetrag zu meinem Rückflug auf eigene Kosten (ca 135 Euro) zu übernehmen. Habe ich nach wie vor das Recht die 250 Euro laut EU Verordnung Nr 261/2005 einzufordern als Schadensersatz ggf auch mit Anwalt und gleichzeitig die Möglichkeit das Angebot von EasyJet anzunehmen? Besten Dank und freundliche Grüße, Sabrina
Gefragt in Flugannullierung von
wieder getaggt von
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2 Antworten

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Sie können aufatmen meines Erachtens nach.

Es wurde bereits ein ähnliches Urteil dazu gefällt, dass ein Erkranktes Crew-Mitglied, keinen außergewöhnlichen Umstand begründet.

Zur Sicherheit sollten Sie sich aufjedenfall, aufgrund der Tatsache, dass dieser dann die Beweise eventuelle Protokolle, Berichte, etc. anfordern könnte.

Meines Erachtens nach haben Sie gute Chancen auf eine Entschädigung.

Das Urteil können Sie im folgenden entnehmen und nachlesen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen.

AG Rüsselsheim, Urt. v. 17.09.2010, (leicht zu finden bei google unter der suche "3 C 598/10 (31)reise-recht-wiki.")

 

Beantwortet von (10,200 Punkte)
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Wir hatten eine Flugverspätung mit EasyJet und konnten erst am nächsten Tag fliegen. Obwohl alles klar war und sogar die Dame am Easy-jet-Schalter auf Mallorca meinte, dass wir die Entschädigung bekommen, wenn wir die Papiere an EasyJet senden, hat EasyJet sich strikt geweigert uns die Kompensation zu zahlen. Ich schätze dass es EaysJet einfach zu teuer war, weil wir ein Kegelclub mit 11 Leuten waren und sich allein die Flugentschädigung auf 4400 € summierte und zusätzlich noch 784 € Kosten entstanden, weil eine von uns unbedingt wegen der Arbeit am gleichen Tag fliegen musste und einen Ersatzflug gebucht hat und wir anderen wegen Essen und Taxi hohe Kosten hatten.

Ich hatte für die ganze Gruppe immer wieder versucht bei EasyJet an die Entschädigung zu kommen, aber es war unmöglich. Die haben mir nicht mal geantwortet. Nach 4 Monaten Warten hatten wir genug und eine von uns hat sich um einen guten Anwalt gekümmert. Und was passiert? Der Anwalt schickt einen Brief raus und EasyJet zahlt sofort blushcheeky

Das ist doch verrückt. Ich schreibe mir die Finger wund und bekomme nicht mal ne Antwort und der Anwalt schreibt einen Brief und EasyJet zahlt die Flugentschädigung sofort. Da soll mir doch keiner erzählen, dass das nicht System hat. Die werden wohl wissen, warum die es so machen.

PS: Übrigens hatte unser Anwalt nochmal nachgehakt und am Ende hat EasyJet auch noch die Anwaltskosten bezahlt. Somit sind wir am Ende mit einem dicken Plus aus der Sache rausgekommen und es war für uns eine echte Erfahrung.

PS: Wir können euch die die Anwälte Bartholl & Partner aus Berlin empfehlen! Wir hatten sehr gute Erfahrungen mit Rechtsanwalt Jan Bartholl selber und Rechtsanwalt Oliver Schafeld.

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