Hallo,
Grundsätzlich ist es so, dass wenn Sie vor Abflug Ihren Flug stornieren, Sie zumindest einen Anspruch auf die vollständige Erstattung der Steuern und Gebühren für Dritte haben - fallen diese Kosten nämlich erst an, wenn Sie tatsächlich abfliegen würden.
Diese ersparten Aufwendungen können Sie zurückfordern.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit auch zumindest einen Teil des Flugpreises erstattet bekommen zu können.
Die Airline muss zunächst mit Ihnen direkt abrechnen, das heißt sie muss darlegen, "ob und wenn ja zu welchem Preis die stornierten Flug-Tickets an Dritte weiterverkauft werden konnten".
Dabei kann ein Fluggast dann sogar den vollen Ticketpreis erstattet bekommen, sollte die Airline nicht nachweisen können dass der Platz leer geblieben ist oder sie weniger eingespart hat, ganz im Sinne von § 649 Satz 3 BGB.
Die Chancen stünden gut. Bekämen Sie den Flugpreis nicht erstattet, obwohl die Airline ihn weiterverkaufen würde, würde sich die Airline an demselben Flugplatz quasi zwei Mal bereichern.
Wichtig ist noch anzumerken, dass eine Gebühr für das Stornieren des Tickets selbst unzulässig und eine Abwälzung allgemeiner Betriebskosten auf den Fluggast ist.
Dies müssen Sie nicht hinnehmen.
Turkish Airlines wird Ihnen sehr wahrscheinlich nicht von selbst den Ticketpreis vollständig zurückerstatten, vielmehr müssen Sie ihn herausverlangen.
Ihre Ansprüche sollten Sie deshalb so schnell wie möglich geltend machen, und im Falle von unkooperativem Verhalten seitens Turkish Airlines auch über die Zuschaltung eines Anwalts nachdenken - immerhin geht es um einige hundert Euro.
Sicher sind Ihnen aber auf jeden Fall Steuern und Gebühren an Dritte, auch wenn diese sicher nicht den Großteil des Ticketpreises ausmachen.
Ich hoffe Herr/Frau Eichenweg, dass ich Ihnen soweit eine kleine Hilfe geben konnte.
Urteil im einzelnen:
Landgericht Frankfurt, Urteil vom 6. Juni 2014,(einfach für Sie zu finden, wenn Sie bei Google eingeben " 2-24 S 152/13, 24 S 152/13 reise-recht-wiki.de".)