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Der weitaus größte Teil des Ticketpreises wurde als "nicht erstattbare Steuer" deklariert. Die Airline behauptet, Check24 sei zuständig.

Meiner bescheidenen Meinung nach ist die Airline der richtige Ansprechpartner.

Kann man Steuern einfach für nicht erstattbar deklarieren? Um was sich sich genau handelt weis ich nicht, das Ticket setzt sich lediglich aus "fare" (ca. 5% des Ticketpreises) und "tax" zusammen.

 

Danke!
Gefragt in Reisevertragsrecht von
wieder getaggt von
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2 Antworten

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Sie haben einen Flug storniert und fragen sich nun, wer die Steuern und Gebühren zu tragen hat.

Beachten Sie bitte, dass es jedem Fluggast jederzeit zusteht, unabhängig einer nicht erforderlichen Fristsetzung, ein Kündigungsrecht gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen. Der Fluggast ist nicht einmal verpflichtet, besondere Gründe oder Umstände für die Kündigungserklärung zu nennen. Aus der Kündigung folgt grundsätzlich der Anspruch des Flugpassagiers auf Erstattung der nicht angefallenen personenbezogenen Steuern, Gebühren und ersparten Aufwendungen aus der Vorauszahlung an die Fluggesellschaft.

Denn die Steuern und Gebühren müssen die Fluggesellschaften den Flughafenbetreibern und den Sicherheitsbehörden erst zahlen, wenn der Kunde tatsächlich abfliegt. Fliegt der Kunde nicht, hat er einen Anspruch auf vollständige Erstattung dieser Steuern und Gebühren.

Andernfalls würde dies eine ungerechtfertigte Bereicherung gem. § 812 BGB seitens der Fluggesellschaften darstellen. Und die Erstattung steht dem Kunden in voller Höhe zu, ohne Abzug etwaiger Bearbeitungsgebühren für die reine Rückzahlung.

Zahlen muss der Flugggast nur, wenn dem Unternehmen tatsächlich ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, also wenn der freigewordene Platz nicht zum gleichen Preis weiterverkauft werden kann.

 

KG Berlin, Urteil vom 12.08.2014, Az.: 5 U 2/12 (ganz einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingeben: " KG Berlin 5 U 2/12 reise-recht-wiki.de)

Eine Fluggesellschaft darf kein Entgelt für die Bearbeitung stornierter oder nicht angetretener Flüge verlangen.

 

LG Frankfurt, Urteil vom 08.06.2014, AZ: 2-24 S 152/13 (ganz einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingeben: "LG Frankfurt 2-24 S 152/13 reise-recht-wiki.de)

Die Fluggesellschaft muss auch den verbleibenden Flugpreis zurückzahlen, wenn sie nicht nachweist, welche Erlöse durch einen anderweitigen Ticketverkauf erzielt wurden oder welche weitere Kosteneinsparung zu verzeichnen war. Dies gilt insbesondere bei Stornierungen lange vor Flugantritt.

 

Sie sollten sich wie Sie es schon richtig gemacht haben, stets an die Fluggellschaft selbst wenden, da Check24 nur ein Portal ist, welches die Flüge anbietet. Der Flug an sich wird jedoch bei der jeweiligen Airline gebucht. Die Airline ist also verpflichtet, Ihnen den gesamten Flugpreis zu erstatten, inklusive Steuern und Gebühren.

 

 

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Du hast ein Ticket storniert, und fragst dich, ob du die "nicht erstattbaren Steuern" zurückbekommen kannst.

Dazu sei einmal zu sagen, dass eine Fluggesellschaft erst dann Steuern und Gebühren an die Flughafenbetreiber zahlen muss, wenn du tatsächlich abfliegen würdest. Deshalb hast du im Umkehrschluss einen Anspruch auf vollständige Erstattung dieser Steuern und Gebühren. Nur, wenn dem Unternehmen, also der Fluggesellschaft, durch deine Kündigung/Stornierung ein Schdaen entstanden ist, dann musst du zahlen - also, wenn die Airline den freigewordenen Platz nicht zum gleichen Preis weiterverkaufen kann.

Dazu noch folgende Urteile:

LG Frankfurt, Urteil vom 08.06.2014, AZ: 2-24 S 152/13 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: "LG Frankfurt 2-24 S 152/13 reise-recht-wiki.de")

Die Fluggesellschaft muss auch den verbleibenden Flugpreis zurückzahlen, wenn sie nicht nachweist, welche Erlöse durch einen anderweitigen Ticketverkauf erzielt wurden oder welche weitere Kosteneinsparung zu verzeichnen war. Dies gilt insbesondere bei Stornierungen lange vor Flugantritt.

KG Berlin, Urteil vom 12.08.2014, Az.: 5 U 2/12 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: "KG Berlin 5 U 2/12 reise-recht-wiki.de")

Eine Fluggesellschaft darf kein Entgelt für die Bearbeitung stornierter oder nicht angetretener Flüge verlangen.

Das heißt eine Airline muss den Flugpreis zurückzahlen, und wenn sie sich weigert nachweisen, dass ein Schaden entstanden ist, und so den Grund nennen, wieso nicht der volle Preis erstattet wird. Dabei liegt die Beweislast auf Seiten der Fluggesellschaft, nicht bei dir.

Die Airline, nicht Check24, ist also die Stelle an die du dich wenden müsstest, und von der dir meiner Meinung nach der vollständige Ticketpreis zurückerstattet werden müsste.

Beantwortet von (11,820 Punkte)
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