3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,813 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte
Hallo,

da ich nicht mehr wirklich weiter weiß, wende ich mich mal an dieses Forum. Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen.

Sachverhalt:

Am 27.11.2016 sollte ich mit meiner Partnerin von Salalah (Oman) nach Köln /Bonn fliegen. Den Flug sollte Eurowings durchführen. Planmäßig sollte die Maschine um 04.35 Uhr Ortszeit abheben und gegen 09.40 Uhr Ortszeit in Köln landen. Der Abflug verzögerte sich jedoch so dass die Maschine erst gegen 09.30 Uhr in Salalah abheben konnte. Landung war dann circa 14.20 Uhr Ortszeit in Köln. Während der Wartezeit in Salalah gab es keinerlei Information für die Reisenden über den Verspätungsgrund. Nach dem Boarding würde durch den Flugkapitän die Info weitergegeben, dass die Verspätung durch operationelle Gründe entstanden wäre.

Aus dem ganzen ergibt sich für mich, dass die Voraussetzungen für eine Flugentschädigung gegeben sind. Die Verspätung beträgt mehr als 3 Stunden, höhere Gewalt als Verspätungsgrund fällt ebenefalls raus (die Maschine kam aus Köln, wurde gereinigt und flog postwendend mit uns wieder zurück). Anhand der Entfernung zwischen Köln und Salalah schien eine Entschädigung von 600 € / Person fällig.

Dementsprechend habe ich der Airline ein Einschreiben zukommen lassen, in dem ich die Etnschädigung eingefordert habe. Zuerst einmal passierte nichts. Nach etwa 6 Wochen habe ich einen Brief als Antwort erhalten.

Kurz gesagt, die Zahlung wurde abgelehnt. Dies verwundert mich nicht wirklich, da ich nicht geglaubt habe dass die sofort zahlen würden. Was mich verwundert ist die Begründung von Eurowings.

Eurowings gibt an das der Flug nicht korrekt durchgeführt werden konnte, da ein Vogelschlag stattgefunden hätte.  Tatsache ist, dass an unserer Maschine kein Vogelschlag stattgefunden hat. Am Vortag kam es zu einem Vogelschlag in Phuket (Thailand). Aber ich frage mich, was das mit der Entschädigung für meinen Flug zu tun hat.

 

Nun um zu meiner Frage. Wie soll ich weiter vorgehen, denn ich will diese Ausrede von Eurowings keinesfalls akzeptieren. Ich halte es schlicht und ergreifend für eine Frechheit, dass so ein Grund vorgeschoben wird. Eine Airline wie Eurowings muss doch in der Lage sein, den Ausfall eines Flugzeugs zu kompensieren.

 

Bin wirklich für jede Hilfe dankbar.
Gefragt in Flugverspätung von (120 Punkte)
Bearbeitet von
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Fall ist klar. Vogelschlag ist ein normales üblicherweise mit dem Luftfahrzeugbetrieb verbundenes Ereignis, ebenso dadurch ausgelöste technische Problem und Wartungen. Die Airline muss die Entschädigung leisten. Da gibt es aus jüngster Zeit interessante EuGH-Erkenntnisse, zB wo ein Flieger trotz soeben erfolgten Checks einen Defekt in Quito hatte und KLM erst das Ersatzteil einfliegen musste. KLM meint bes außergewöhnliche Umstände, EuGH sah es anders.

 

Vorgehen: [REMARQUE: Traité par admin] selber klagen. Klagsorte sind nach Wahl Sitz der Airline oder Endbestimmungsort des Fluges (meist: Heimatflughafen, wenn Hin- und Rückreise gebucht); Wohnort des Verbrauchers ist - glaube ich zu wissen - hier kein zulässiger Gerichtsstand.

 

Da kein Anwalt sind meine Angaben ohne Gewähr.

Beantwortet von (200 Punkte)
Bearbeitet von
0 Punkte
...