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Hinsichtlich der Entfernung wird gem. Art. 7, Abs. 1 Verordnung 261/2004 bei der „der Ermittlung der Entfernung […]der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung oder der Annullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt.“

Dies bedeutet soviel wie, dass die Berechnung an dem Ort, an dem der Fluggast zum ersten Mal verspätet befördert wird, erfolgt.

Gem. Art. 7, Abs. 4 Verordnung 261/2004 erfolgt die Berechnung nach der Methode der Großkreisentfernung. Ein Großkreis ist ein Kreis mit dem größten möglichen Umfang auf einer Kugeloberfläche. Sein Mittelpunkt ist bei einer als kugelförmig angenommenen Erde immer der Erdmittelpunkt. Da die Flugzeuge - wenn möglich - ungefähr entlang solcher Großkreise fliegen, stimmt die Großkreisentfernung zwischen Ausgangsflughafen und Zielflughafen auch grob mit der Flugstrecke überein.

Das heißt, dass nur die Entfernung zwischen Palma de Mallorca und Düsseldorf, die nach der Großkreisentfernung ermittelt wurde, zur Feststellung der Höhe der möglichen Ausgleichszahlung herangezogen wird. Diese können Sie zum Beispiel auf folgender Seite berechnen: http://gc.kls2.com/

Beantwortet von (20,610 Punkte)
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Du fragst dich, welche entschädigungsrelevante Entfernung zwischen Düsseldorf und Palma vorliegt, weil du, so wie ich dich verstehe, Interesse an den damit zusammehängenden Ansprüchen aus der EU-Fluggastrechteverordnung hast.

Genauer gesagt geht es dir scheinbar um einen möglichen Anspruch auf Ausgleichszahlungen aus Artikel 7 EU-VO:

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:

a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger,

b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km,

c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.

Wie du schon richtig festgestellt hast bestimmt sich die Höhe der Ausgleichszahlung nach der Entfernung.

Diese Entfernung wird, so auch Artikel 7, folgendermaßen ermittelt:

(4) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Entfernungen werden nach der Methode der Großkreisentfernung ermittelt.

Nutzt man nun eine der frei über Google verfügbaren Seiten zur Ermittlung dieser Großkreisentfernung, beispielsweise einen Great Circle Mapper, dann ergeben sich knapp 1,342 Kilomenter als Entfernung zwischen Düsseldorf (DUS) und Palma de Mallorca (PMI) - von Flughafen zu Flughafen.

Auch der EuGH wendet diese Form der Entfernungsmessung ganz im Sinne der EU-VO an:

EuGH, Urteil vom 04.09.2014, Az.: C-452/13 (ganz einfach zu finden, wenn du bei Google EuGH C-452/13 eingibst)

Die Flugstrecke zwischen diesen beiden Flughäfen beträgt nach der Methode der Großkreisentfernung weniger als 1 500 km. (hier: Salzburg nach Köln/Bonn)

Beantwortet von (7,340 Punkte)
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