Du hast einen Flug mit Airberlin von Düsseldorf über Berlin nach Tel Aviv gebucht. Dir wurde nun mitgeteilt, dass dein Flug um insgesamt 10 Stunden nach hinten verschoben wurde. Du fragst dich, ob du entschädigt werden könntest.
Bei dieser drastischen Zeitverschiebung könnte es sich um eine Annulierung deines ursprünglichen Fluges handeln, was dann möglicherweise Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung nach sich ziehen könnte.
EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (bei Google einfach zu finden unter: „C-83/10 reise-recht-wiki“)
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird.
Fraglich ist also, ob dein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant. Bei einer Zeitverschiebung von 10 Stunden liegt eine wie ich finde erhebliche Abweichung von den ursprünglich geplanten Zeiten vor. Es kann daher denke ich schon sehr gut sein, dass der Start aufgegeben wurde - ein Hinweis darauf könnte eine sich geänderte Flugnummer sein.
Ich könnte mir vorstellen, dass eine Annulierung vorliegt, und denke dass sich dann aus Artikel 5 EU-VO Ansprüche ergeben können:
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,
b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder (...)
Interessant für dich und deine Ausgangsfrage könnten denke ich Artikel 7 und 8 EU-VO sein.
Nach Artikel 7 könnten dir nämlich vielleicht Ausgleichszahlungen zustehen, weil dein Flug um 10 Stunden verschoben wurde:
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:
a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger,
b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km,
c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.
Je nach Entfernung kannst du dann einen geldwerten Anspruch haben. Bei der Entfernung von Düsseldorf nach Tel Aviv und über Berlin komme ich auf eine Entfernung von 3327km (ich habe Berlin-Schönefeld angenommen). Falls du auch nochmal nachgucken möchtest: http://gc.kls2.com/
Insofern denke ich, dass b) zutreffend sein könnte, und du deshalb einen Anspruch auf eine Entschädigung von 400 Euro geltend machen könntest.
Du wurdest am 15.05. über die Verschiebung informiert, und dein Flug sollte am 22.05. gehen - insofern ist auch die kritische Grenze von 14 Tagen unterschritten, und ein Anspruch auf Entschädigung nach Artikel 7 EU-VO entfällt nicht deshalb.
Fraglich ist natürlich noch, ob möglicherweise außergewöhnliche Umstände zu der Verschiebung geführt haben. Nach Artikel 5 Absatz 3 entfällt dann ein Anspruch aus Artikel 7, aber dazu entnehme ich deiner Nachricht nichts.
Das Geld wird dir vom ausführenden Luftfahrtunternehmen, also Airberlin, ausgezahlt, wenn du deinen Anspruch diesem gegenüber geltend machst.
Interessant könnte außerdem Artikel 8 für dich sein, denn danach hast du noch die Möglichkeit dir die Kosten für deine Flugtickets erstatten zu lassen - und zwar vollständig. Bist du also nicht mit der Veränderung einverstanden, dann kannst du das Geld nehmen und einen anderen Flug buchen - eben weil eine Annulierung denke ich anzunehmen ist. Außerdem könntest du im Sinne des Artikel 8 EU-VO Airberlin nach alternativen Flugmöglichkeiten fragen, und hast dann meinem Verständnis nach einen Anspruch darauf, auf die Alternativ zur Verfügung stehenden Flüge umgebucht zu werden, falls sie dir besser gefallen.