3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,813 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte

Hatte einen Eurowings Flug EW. Nach Landung am Flughafen Düsseldorf fehlte die Hälfte meines Gepäcks. Habe den Gepäckschaden und das vermisste Gepäck sofort im Büro unten am Flughafen Düsseldorf bei der Ankunft gemeldet. Das war ein Büro wo zwei Damen saßen, die wohl für sehr viele Fluggesellschaften die Gepäckverspätung und Schadenfälle bearbeiten. Habe dann einen "Damage Report" bekommen. dort standen nur irgendwelche Abkürzungen:

 

WM PIR DPR

Damage Report

Eurowings

File reference:
Name:
Title/Initials:
Flight/Date:
Routing:
Colour/TYpe:
Damage details:
Baggage details:

 

Habe dann ein Schreiben an Eurowings geschickt mit meiner Auflistung aller Schäden und Eurowings weigert sich jetzt, mir die Kosten aus der Gepäckverspätung und der Gepäckbeschädigung zu zahlen, weil ich angeblich die Frist nicht eingehalten habe. Ich habe doch am Flughafen den Schaden im Büro dort bei Eurowings angezeigt. Muss ich da noch mehr machen?

 

Sehr geehrte Frau xxxxxxxxxxxx,
 
vielen Dank für Ihre Nachricht vom xxx. Wir bedauern, dass Sie xxx. 
 
Die Schadensmeldung muss zusätzlich zum Schadensbericht vom Flughafen innerhalb von 7 aufeinander folgenden Tagen schriftlich bei Germanwings / Eurowings erfolgen, so wie es auch auf dem Schadensbericht beschrieben ist. Die Schadensmeldung kann per Postkarte, per postalische Kurzmitteilung, per Fax oder E-Mail erfolgen. Auch schriftliche Meldungen aus dem Ausland treffen in der Regel fristgerecht ein und werden nach Poststempel bearbeitet. Leider können wir keinen Eingang innerhalb der Frist bis einschließlich xxx feststellen. Der Bericht über die Beschädigung am aufgegebenen Gepäckstück vom xxx ist nicht ausreichend für die Einhaltung der Fristen.
 
Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis, dass wir uns in diesem Fall an die geltenden Bestimmungen halten und Ihnen, auch im Sinne der Gleichbehandlung aller Gäste, leider keine Erstattung anbieten können.
 
Wir bedauern, dass wir Ihnen heute nicht weiterhelfen können und bitten Sie herzlich um Ihr Verständnis. Vielen Dank.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
xxxxxxxxx xxxxxxxxxxx
 
Customer Service Baggage
 
Eurowings Gepäckregulierung | Postfach 7300 | 33310 Gütersloh
 
claim@baggage.eurowings.com
www.eurowings.com
____________________________________________________________________
Sitz der Gesellschaft | Corporate Headquarters: 40472 Düsseldorf
Registereintragung | Registration: Amtsgericht Düsseldorf HRB 66807
Vorsitzender des Aufsichtsrates | Chairman of the Supervisory Board:
Karl Ulrich Garnadt
Geschäftsführer | Executive Board:
Dr. Jörg Beißel | Michael Knitter | Oliver Wagner
____________________________________________________________________
Lufthansa Group
 
Zu Ihrer Information/ For your information:
 
- Bitte geben Sie bei einer Rückantwort immer die von uns angegebene siebenstellige Ticket-Nummer an. Sie finden die Ticket-Nummer im Betreff dieser E-Mail. Für mitgesendete Anlagen gilt folgende Einschränkung: je max. 500KB in den Formaten .pdf, .jpg oder .jpeg .
 
- Please make sure to always include our seven digit ticket-ID if you are answering our correspondence. You can find the ticket-ID in the subject of this e-mail. For attachments please note the following restrictions: max. 500KB in size each; allowed formats:  .pdf, .jpg or .jpeg .
 
Stimmt das, was Eurowings schreibt? Muss man den Schaden zusätzlich am Flughafen und nochmal mit einem Brief oder einer Postkarte an Eurowings anzeigen?
Gefragt in Gepäckschaden von
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Du fragst dich, ob Eurowings dir deinen Gepäckschaden ersetzen musst, und erkundigst dich diesbezüglich zu der dazu anfallenden Frist zur Schadensmeldung.

Vorab sei noch einmal darauf hingewiesen, was ein Gepäckschaden alles sein kann:

BGH, Urteil vom 24.05.2000, Az.: I ZR 84/98 - (bei Google einfach suchen unter der Ergänzung „Reise-Recht-Wiki“)

Danach wird eine Gepäckbeschädigung angenommen, wenn eine körperliche Verschlechterung und wertmindernde Einwirkung durch Substanzverletzung des aufgegebenen Reisegepäcks vorliegt. Wenn der Fluggast sein aufgegebenes Gepäck durch Brüche, Kratzer, Schrammen, Verbiegungen, Verschmutzungen oder sonst in erheblich beeinträchtigtem Zustand zurückerhält, dann liegt ein Gepäckschaden vor. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes reicht sogar bereits der reine Schadensverdacht aus, dass das Reisegepäckstück eventuell im Wert vermindert sein könnte

Die Frist zur Meldung von Gepäckschäden beträgt darüber hinaus gemäß Artikel 31 Absatz 2 MÜ sieben beziehungsweise 21 Tage bei Gepäck:

(2) Im Fall einer Beschädigung muss der Empfänger unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei aufgegebenem Reisegepäck jedenfalls binnen sieben und bei Gütern binnen vierzehn Tagen nach der Annahme, dem Luftfrachtführer Anzeige erstatten. Im Fall einer Verspätung muß die Anzeige binnen einundzwanzig Tagen, nachdem das Reisegepäck oder die Güter dem Empfänger zur Verfügung gestellt worden sind, erfolgen.

Bei verspätetem Gepäck sind also einundzwanzig Tage anzulegen, und Schäden am eingecheckten Gepäck sind innerhalb von sieben Tage zu melden.

Das AG Frankfurt legt in seinem Urteil beispielsweise 21 Tage an. Dabei ging es um verspätete nachgelieferter Ski-Utensilien:

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.07.2007, Az.: 31 C 1093/07 (ganz einfach für dich zu finden, wenn du bei Google OLG Frankfurt 31 C 1093/07 reise-recht-wiki.de eingibst)

Die Schadensanzeige hat binnen 21 Tagen, nachdem das Gepäck zur Verfügung gestellt wurde, schriftlich zu erfolgen. 

Nach einem Urteil des OLG Stuttgart reicht der mündliche Hinweis am Flughafen auf einen Schaden darüber hinaus nicht. Im Gegenteil muss weiterhin der Meldepflicht des Artikel 31 MÜ genüge getan werden - schriftlich, wie dort vermerkt:

OLG Stuttgart, Urteil vom 29. März 2006, Az.: 3 U 272/05 (ganz einfach zu finden, wenn du bei Google OLG Stuttgart 3 U 272/05 reise-recht-wiki.de eingibst)

Eine schriftliche Schadensanzeige i.S.d. Art. 31 Abs.2 MÜ war trotz der mündlichen Meldung am Flughafen notwendig.

Nach Art. 31 Abs.1 MÜ begründet die vorbehaltlose Annahme aufgegebenen Reisegepäcks durch den Reisenden die widerlegbare Vermutung, dass das Gut unbeschädigt abgeliefert worden ist. Nach Art. 31 Abs.2 MÜ muss der Empfänger unverzüglich nach Entdeckung eines Schadens, bei aufgegebenem Reisegepäck jedenfalls binnen 7 Tagen.

Nach Art. 31 Abs.3 MÜ muss jede Beanstandung schriftlich erklärt und innerhalb der vorgesehenen Frist übergeben oder abgesandt werden, ansonsten ist nach Art. 31 Abs.4 MÜ die Klage gegen den Luftfrachtführer ausgeschlossen, es sei denn, dass dieser arglistig gehandelt hat.

Das Urteil des OLG Stuttgart gewährt finde ich einige wichtige Anhaltspunkte. Einmal stellten die Richter fest, dass, wie gesagt, eine rein mündliche Anzeige am Flughafen nicht ausreichend ist für eine Schadensanzeige. Dies ergibt sich auch schon aus dem Gesetzeswortlaut, siehe Artikel 31 Absatz 2 MÜ.

Darüber hinaus stellte das OLG Stuttgart aber auch fest, dass bei beschädigtem Gepäck der Schaden sofort nach Entdeckung des Schadens, aber, so auch Artikel 31 MÜ, innerhalb von 7 Tagen angezeigt werden muss - schriftlich. Ansonsten ist eine Klage ausgeschlossen - und somit auch ein Anspruch gegen den Luftfrachtführer.

Darüber hinaus steht im Urteil des OLG Stuttgart ausdrücklich, dass eine schriftliche Schadensanzeige notwendig ist, und zwar trotz und neben der mündlichen Meldung am Flughafen.

So auch ein Urteil des AG Rüsselsheim, zwar noch das Warschauer Abkommen betreffend, aber ohne an Aktualität verloren zu haben:

AG Rüsselsheim, Urteil v. 27.11.2003, 3 C 981/03 (32) (ganz einfach für dich zu finden, wenn du bei Google AG Rüsselsheim 3 C 981/03 reise-recht-wiki.de eingibst)

Der Klägerin steht ein Anspruch auf Erstattung des ihr entstandenen Schadens durch den behaupteten Verlust verschiedener Gegenstände aus dem als Reisegepäck beförderten Koffer sowie die Beschädigung der als Reisegepäck beförderten Reisetasche gemäß Art. 18 Warschauer Abkommen nicht zu, da sie die entsprechenden Schäden nicht rechtzeitig innerhalb der Frist von sieben Tagen gemäß Art. 26 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Warschauer Abkommen schriftlich angezeigt hat.

Für Sie bedeutet dies leider, dass sich das geltendmachen von Ansprüchen schwer gestalten könnte. Denn eine mündliche Schadensmeldung ist leider nicht ausreichend.

Beantwortet von (16,560 Punkte)
Bearbeitet von
0 Punkte
...