3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,813 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte
Liebes Flugrechte-Team,

ich hatte einen Flug von Antalya nach Hannover gebucht für den 2.8.17 um 16:05h mit Turkish Airlines.

Gestern wurde mir mitgeteilt, dass es eine Flugplanänderung gebe und wir am gleichen Tag um 22:00h und mit Corendon fliegen sollten.

Auf Nachfrage wurde mir von Involatus (gebucht über Opodo) mitgeteilt, dass es nur die Möglichkeit gebe kostenfrei zu stornieren oder diese Umbuchung zu akzeptieren. In diesem Fall würde aber keine Übernahme eventuell entstehender Mehrkosten möglich sein. Zudem wurde deutlich gemacht, dass es sich um einen Charterflug und nicht um einen Linienflug handle.

Da uns nichts anderes übrig blieb, haben wir der Umbuchung zugestimmt.

Habe ich trotzdem Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der Europäischen Fluggastrechte? Oder ist dies mit der Zustimmung verwirkt? Wenn ja, an wen muss ich mich für die Entschädigung wenden? Da wir eventuell ein Taxi für den Nachhauseweg bezahlen müssen (kommen erst um 00:40 an) auch die Frage, ob diese Kosten ersetzbar sind?

Beste Grüße,

Michael
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
wieder getaggt von
0 Punkte

2 Antworten

0 Punkte
Hallo. Da die Turkish Airline ein Non-EU-Carrier ist u. Abflughafen nicht im Binnenmarkt  liegt, ist die EU-Fluggastrechte-Verordnung nicht anwendbar. MFG RA Mrosek
Beantwortet von (300 Punkte)
0 Punkte
0 Punkte

Hallo Michael,

Sie haben einen Flug bei Turkish Airlines von  Antalya nach Hannover für den 2.8.17 gebucht. Nun wurden Sie darüber unterrichtet, dass der Flug statt um 16:05 Uhr um 22:00 Uhr stattfinden.

Im Falle einer Flugverlegung ergeben sich mögliche Ansprüche aus der Europäischen Fluggstrechte Verordnung.

 

Fraglich ist jedoch zunächst, ob diese in Ihrem Fall überhaupt anwendbar ist. Der Anwendungsbereich der Verordnung 261/2004 ergibt sich aus Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung.

 

"Artikel 3

Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt

a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten

b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten."

 

Turkish Airlines ist eine türkische Airline, sie ist also keine Fluggesellschaft der Gemeinschaft. Desweiteren ist der Abflughafen in Ihrem Fall Antalya. Sie treten Ihre Reise demnach außerhab der EU an. Die Europäische Fluggastrechte Verordnung ist in Ihrem Fall also leider nicht anwendbar.

Beantwortet von (20,610 Punkte)
0 Punkte
...