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Mein Name ist Ursel, ich bin 61 Jahre alt und habe eine wichtige Frage bezüglich meines Urlaubs auf Mauritius.

Ich bin mit meinem Mann nach Mauritius geflogen und wir haben uns den ganzen Tag gestritten. Jeden Tag, den ganzen Tag. Irgendwann hatte ich darauf keine Lust mehr und bin 2 Tage früher abgeflogen. Kann ich meinem inzwischen Ex-Mann die Kosten für den Flug in Rechnung stellen?

Der Streit ging soweit, dass eine körperliche Auseinandersetzung nicht mehr zu vermeiden war und Urs begann mich zu schlagen, woraufhin ich die Flucht ergriff und nach Hause flog, wo ich meine Koffer packte und zu meiner Tochter zog.

Habe ich einen Anspruch auf entgangene Urlaubsfreude und Erstattung des Tickets von meinem Ex-Mann?
Gefragt in Rechtsberatung von
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1 Antwort

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Hallo, 

das klingt natürlich nach einer sehr unschönen Geschichte. Das tut mir sehr leid. 

 

Sie fragen, ob Sie gegen ihren Mann einen Anspruch auf Schadensersatz aufgrund von entgangener Urlaubsfreude oder einen Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten haben. 

 

Sie beziehen sich auf den Anspruch auf Schadensersatz aus § 651 n II BGB. Allerdings müssen Sie beachten, dass sich sämtliche Ansprüche bei Reisemängeln in erster Linie gegen den Reiseveranstalter und dessen Erfüllungsgehilfen richten. 

Ansprüche aus dem deutschen Pauschalreiserecht richten sich also nicht an Privatpersonen. Ebenso wenig bin ich der Auffassung, dass gegen ihren Ex-Mann kein Anspruch auf Zahlung der Kosten für den vorzeitigen Flug besteht. Denn im Prinzip war es ja auch ihre eigene Entscheidung einen früheren Flug zu nehmen.


Rein rechtlich sehe ich bezogen auf diesen Urteil keine Ansprüche gegen ihren Ex-Mann. Tut mir sehr leid. 

 

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