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Sehr geehrte Damen und Herren,
Bei einer  Gruppe junger Sportler (Kinder im Alter von 10-12 Jahre) mit Begleitung aus Russland Staint Petersburg nach Atlanta, USA wurde das Gepäck erst nach 4 Tagen (96 Stunden) nachgeliefert.
Fluggesellschaft: Lufthansa
Der Grund für die Gepäckverspätung war ein Streik in Frankfurt. Durch den Streik in Frankfurt, ist das Gepäck nicht rechtzeitig in Atlanta angekommen. Durch diese Verspätung  konnte ein Passagier nicht die Medikamente zu sich nehmen, die sich im Koffer befanden und kam in die Ambulanz. Es sind erhebliche Kosten entstanden, Krankenhausaufenthalt, Medikamente und die Nicht-Teilnahme an internationalen Leichtathletik Wettkämpfen was Ziel der Reise in die USA war.
Steht in diesem Fall eine Entschädigung zu, und kann man die Kosten für den Krankenhausaufenthalt und die Medikamente einfordern? 
 
 
vielen Dank für eine Antwort ! 
 
Mit Freundlichen Grüssen
 
Paul
Gefragt in Gepäckverspätung von
wieder getaggt von
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Beste Antwort

wir hatten genauso einen Fall mit Air Berlin. Auf einem Flug nach Spanien haben wir drei Koffer am checkin an die Air Berlin gegeben. In Spanien waren plötzlich nur 2 Koffer da: es fehlte natürlich genau unser großer Koffer, in dem wir alle wichtigen Sachen (medikamente, Kontaktlinsen, Brille, Laptop, ipad Hülle, Handyladegerät, usw) reingepackt hatten. Super! So standen wir da mit fast nichts. Die Sachen meiner kleinen Tochter konnte ich mir schlecht anziehen.

Die Mitarbeiterin der Air Berlin am Flughafen sagte uns, dass der Koffer wahrscheinlich mit dem nächsten Flieger am nächsten Tag nachgeliefert wird. Wir haben dann am nächsten Tag immer wieder dort angerufen, aber man sagte uns dass der Koffer leider noch nicht gekommen wäre. Am nächsten tag ging es wieder so weiter. Wir konnten am 3. Tag nicht mehr ohne die Sachen auskommen und sind dann shoppen gegangen. Was soll man machen? Ich kann nicht 3 Tage in den gleichen Klamotten rumlaufen und dann noch in Spanien bei brüllender Hitze. 

Als auch nach einer woche der Koffer noch nicht da war, haben wir alle Sachen dort unten neu gekauft. Insgesamt haben wir fats 800 eur ausgegeben. In Deutschland zurück hat sich Air Berlin dann gemeldet und gesagt, sie könnten leider keine Entschädigung zahlen, da angeblich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen drinsteht, dass Fluggesellschaften für so was nicht haften. Wir haben uns dann noch einige Male beschwert, aber mehr als ein Fluggutschein über 120 EUR wollte man uns partout nicht anbieten.

Nachdem ich mich in verschiecdenen Foren erkundigt hatte, dass uns auf jeden Fall viel mehr zusteht, habe ich dann die empfohlene Rechtsanwaltskanzlei Bartholl in Berlin beauftragt. Und es kam wie es offenbar immer bei Fluggesellschaften ist, wenn sich ein Anwalt mit denen streitet. Plötzlich hat die Air Berlin nach den Verhandlungen mit unserem Rechtsanwalt doch 800 Euro bezahlt. 

Ich verstehe die Fluggesellschaften nicht: Glauben die echt, dass alle Flugpassagiere so blöd sind und sich mit einem Fluggutschein abspeisen lassen? Und statt uns eine angemessene Entschädigung zu zahlen, muss Air Berlin jetzt die vollen über 800 eur zahlen plus Anwaltskosten. Das hätten die sich auch sparen können. Aber offenbar wollen Airlines so was nicht verstehen... crying

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Fluggäste aller EU Länder ERHEBT EUCH!

Ich bin so aufgebracht wegen dem Verhalten der Fluggesellschaften Eithad und Air Berlin, dass ich mich hingesetzt habe und sogar mal einen Kommentar hier poste. Die wollten uns wegen einer Überbuchung in Abu Dhabi für dumm verkaufen. Beim Abflug sdagte man uns am checkin, dass uns die Bordkarten in Abu Dhabi gegeben würden, weil hier noch irgendeine Nummer im System fehlte. Das war natürlich nicht so: In Abu Dhabi konnten die unfähigen Mitarbeiter erst keine Borkdarte ausstellen. Und als wir dann unsere Bordkarten bekommen sollten, war plötzlich klar, dass der Flug überbucht war. Also wurden wir einfach auf einen Flug 7 Stunden später umgebucht. Wir sind dann wegen einer Verspätung sogar mit 11 Stunden Flugverspätung angekommen.

Meine Frau hat sich die Mühe gemacht und ausführliche Briefe an Air Berlin und an Etihad geschrieben. Die Etihad hat es nicht für nötig gehalten, sich zu melden. Air Berlin hat uns einen Gutschein über 120 EUR angebotwen. Unfassbar, aber wahr: Meine Frau hat alles immer wieder aufgeschrieben, erklärt und immer wieder bei Air Berlin angerufen. Nichts haben die unternommen. Dann haben wir einen Fachanwalt für Reiserecht eingeschaltet und es war bei uns wie bei vielen Leuten, die hier ihre Erfahjrungen posten: Erst dann hat man uns ernst genommen und "aus Kulanz" und "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" 1452,00 Euro bezahlt.

Es ist traurig, aber wahr. Man kann das Verhalten der Fluggesellschaften auf einen Nenner bringen:

Freundliche und bemühte Flugpassagiere bedeuten den Airlines nichts. Die sehen in gutgemeinten Schreiben von Passagieren nur naive und arglose Verbraucher, die es übers Knie zu hauen gilt. Wer sich selbst um die Entschädigung bei einer Flugverspätung bemüht, wird bitter enttäuscht und von den Airlines nicht ernst genommen.

Wer sich so erniedrigt und entwürdigend behandeln lässt, lässt sich wohl auch leichter als bescheidener und vertrauensseliger Verbraucher in einem Schlichtungsverfahren auf dem Präsentierteller übervorteilen. Solchen arglosen Kunden wird dann unter großem Tamtam großzügig ein Fluggutschein über ein paar Hundert Euro überreicht, aber natürlich nur als Ausnahme, so dass der Verbraucher auch noch meint, er hätte irgendwie einen Vorteil. Stattdessen lachen sich die Flugmanager bei der Schlichtungsstelle schlapp und danken der Bundesregierung wahrscheinlich noch auf Jahre für eine solch schöne Plattform.

Es ist wirklich unfassbar, aber ohne Drohung durch den Anwalt und nur kurz vor dem Gerichtsverfahren geben Fluggesellschaften klein bei, weil sie dann erkennen, dass der nette Verbraucher es wohl doch ernst meint. Dann wird eben ausbezahlt, was ja auch nicht wehtut, weil es einer von Millionen ist. 

Man wird es mir nicht übelnehmen, aber da zweifel ich schon an der Kompetenz einiger Manager in den Vorstandsetagen der Fluggesellscjhaften. Glauben die wirklich, dass alle Verbraucher so treudoof sind? 

Leute, nehmt euer Recht in die Hand und zeigt denen, dass es SO NICHT GEHT!

Eigentlichw ollte ich ja Air Berlin und vor allem Etihad ,meiden, was aber gar nicht so leicht ist, wenn man immer in Asien geschäftlich unterwegs ist. Das nächste Mal weiß ich auf jeden Fall, wie ich vorgehe: Ohne Gnade sofort vor den Kadi!

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Wieso waren denn Krankenhausaufenthalte kausale Ursache einer Gepäckverspätung?
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Gab es dort am Ort keine Apotheken?

Also, das hört sich sehr kompliziert an. Ich würde mal einen Fachanwalt für Gepäckrecht einschalten.
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Klar, wenn Gepäck verspätet gebracht wird, hat man einen Ansprüch auf Entschädigung gegen die Fluggesellschaft. Aber Krankenhausaufenthalte sind schon ziemlich schwer mit dem verspäteten Bringen eines Reisekoffers in Verbindung zu bringen, oder!?

Ich kann nicht ganz verstehen, wieso Leute so wichtige Medikamente in den Koffer packen?

Und dann noch Sportler?

Hört sich alles etwas seltsam an.
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Entschädigung steht euch zu.
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Ja sicherlich gibts ne Entschädigung und in den USA würde ich doch mal schätzen, dass man gleich ein paar Millionen "DAMAGES" rausschlagen kann. Ist doch ein netter Fall: schön dramatisch mit Krankenhausaufenthalt. Da wird sich ne Fluggesellschaft vielleicht auf ein SETTLEMENT über 5 Millionen USDollar einlassen ;-)
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Die Airlines sind doch bekannt dafür, dass sie immer blocken, was das Zeug hält.

HARTNÄCKIGKEIT heisst das Geheimrezept. Und wenn die nicht spurten, muss man eben auch mal den Satz wahrmachen: "... werden wir unseren Rechtsanwalt mit der Sache beauftragen ...". Die Fluggesellschaften lesen solche Sätze doch in jedem Schreiben. Und die wissen nur zu genau, dass die Passagiere BLUFFEN.

Wer hat denn den Mumm und schaltet wirklich einen Anwalt ein? Genau! Deswegen sind ja auch die Foren hier vollgepostet. Weil sich alle aufregen, aber keiner wirklich was macht.

Ich habe echt respekt vor meinem Kollegen. Der hat mit seiner Familie eine Verspätung bei der Air fRance gehabt und hat das voll durchgezogen. Die haben bis vors Amtsgericht Frankfurt geklagt und haben sogar gewonnen. So muss man es eben machen. Sonst nutzen die Fluggesellschaften zögerndes und zaghaftes Vorgehen schamlos aus.

Es wäre echt gut, wenn es mal eine Sammelklage gegen Fluggesellschaften geben würde. Dann könnte man sich zusammentun und denen mal zeigen, dass man so mit Kunden nicht umgehen darf. So wie mit den Tabakkonzernen in den USA. Die mussten dann auch irgendwie 35 Milliarden Dollar zahlen. Aber in Europa glauben die meisten Fluggesellschaften, dass sie mit ihren Flugpassagieren umspringen können, wie sie lustig sind.

Ich finde es schon heftig, wie HÖRIG die meisten Flugpassagiere sind. Die betreten den Flughafen und geben ihre Mündigkeit und ihr Rückgrat an der Tür ab. Wer schon mal gesehen hat, wie sich die Flugpassagiere ergeben in hundert Meter lange Schlangen vor die Schalter drängen, um einchecken zu DÜRFEN (!!!) für Flüge, die sie schon bezahlt haben, um dann am Check-In demütig auch ja nicht mehr als 20 kg auf die Waage zu stellen und sich dann von den Flughafenmitarbeitern am Security Check entwürdigend und entehrend die Taschen, Hosen und den KÖRPER (!!) durchwühlen und betatschen zu lassen. Dann setzen sich alle schön brav vor die Gates und warten stundenlang, dass sie alle ins Flugzeug gepresst werden. In irgendeine kleine Box mit gesundheitsschädlicher Luft zusammengepfercht.

Und wer dann auch nur mal aufmuckt, wenn er bei den Strapazen und einer heftigen Flugverspätung erschöpft nicht mehr kann, kriegt gleich einen drauf von den Airline Mitarbeitern. 

Die Flugwelt ist echt ne extrem menschenverachtende Branche. So geht man nicht mit MENSCHEN um. Und so etwas muss sich kein Mensch gefallen lassen. Dafür gibt es Gesetze. 

Dass die Fluggesellschaften dann noch nicht mal die absoluten Minimalentschädigungen für ihre Kunden zahlen wollen, zu denen sie völlig glasklar PER GESETZ verpflichtet werden, ist beschämend. Aber es geht eben rein um den Mammon. Hauptsache Gewinn. Egal, wer auf der Strecke bleibt.

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Hallo lieber Paul,

grundsätzlich könnte sich ein Anspruch auf Ersatz der Schäden, die durch eine Gepäckverspätung entstanden sind, aus Artikel 19 Montrealer Übereinkommen ergeben. Hiernach ist der Luftfrachtführer (hier Lufthansa) verpflichtet, den Schaden zu ersetzten, der durch die Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisegepäck entsteht. Voraussetzung für einen solchen Anspruch wären:

  • das Vorliegen einer haftungsbegründenen Verspätung

In deinem Fall kann hiervon bei einer Verspätung von 96 Stunden ausgegangen werden. Zum Vergleich: AG Frankfurt, Urt. 13.06.2013 – 29 C 2518/12 (19).

  • ein Verschulden der Fluggesellschaft

Hierbei geht es vor allem darum, ob die Fluggesellschaft für die Gepäckverspätung verantwortlich ist oder nicht. Dies ist nämlich nach Art. 19 Abs. 2 MÜ dann nicht der Fall, wenn sie nachweisen kann, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um einen Verspätungsschaden zu verhindern. In deinem Fall steht hier die Frage im Raum, ob sich Lufthansa dadurch entlasten kann, dass die Beförderung des Gepäcks von einem Streik betroffen war. Entscheidend hierfür ist zunächst, wer gestreikt hat. Streikten z.B. die Besatzung oder Piloten von Lufthansa ist der Airline dieses Verhalten ohne weiteres zuzurechnen. Streikte jedoch z.B. das Bodenpersonal an einem Flughafen, kann eine solche Zurechnung nicht erfolgen. Entscheidend in beiden Fällen ist jedoch, ob Lufthansa alles möglich unternommen hat, um das Gepäck rechtzeitig zu befördern und so einen Schaden zu vermeiden. Daher könnte es hier Lufthansa eventuell gelingen, sich zu entlasten. Ist dies der Fall, muss sie den entstanden Schaden nicht ersetzten!

  • ein Schaden entstanden sein

Außerdem muss dem Reisenden ein Schaden aus der Gepäckverspätung entstanden sein. Typische Schäden bei Gepäckverspätung sind z.B. Kosten für Telefonate mit der Airline, Fahrtkosten zum Flughafen oder auch Kosten für die Ersatzbeschaffung von Kleidung oder Kosmetika. All diese Schäden haben gemeinsam, dass sie allein deshalb entstanden sind, weil das Gepäck verspätet befördert wurde. Daher würden Kosten für die Ersatzbeschaffung der Medikamente grundsätzlich einen solchen Schaden darstellen. Bezüglich der Kosten für einen Krankenhaus-aufenthalt erscheint mir dies jedoch insoweit fraglich, als dass es eventuell möglich gewesen wäre, die notwendigen fehlenden Medikamente vor Ort neu zu kaufen und so einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden. Ist dies der Fall, beruhen die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt nicht allein auf der Gepäckverspätung, sondern auch auf dem Versäumnis, Ersatz für diese Medikamente zu beschaffen. 

Sieht man trotzdem sowohl die Kosten für Medikamente, als auch für den Krankenhausaufenthalt ect. als Schaden im oben genannten Sinne an, gibt es in diesem Fall jedoch noch einen weiteren Haken. Denn nach Artikel 20 MÜ besteht für die Airline die Möglichkeit, einen eventuell zu zahlenden Schadenersatzbetrag aufgrund eines Mitverschuldens des Reisenden zu kürzen. D.h. Lufthansa kann sich in einem solchen Fall  ganz oder teilweise von ihrer Haftung befreien, wenn ihr der Nachweis gelingt, dass der Schaden zumindest teilweise auch auf dem Verschulden des Reisenden selbst beruht. Und von einem solchen Mitverschulden ist hier im Hinblick auf ein Urteil des AG Stuttgarts wohl auszugehen. Zum Vergleich AG Stuttgart, Urt. 11.12.1990 – 11 C 7998/90.

In diesem Fall hatten der Kläger und seine Ehefrau eine Gepäckverspätung von 3 Tagen erlitten. Die Ähnlichkeit zu deinem Fall besteht darin, dass hier die Frau ebenfalls medizinisch notwendige Utensilien in ihrem Koffer transportiert hatte und sie darauf für den Zeitraum von 3 Tagen nicht zugreifen konnte. Das Amtsgericht Stuttgart entschied hier, dass die Ehefrau ein Mitverschulden von 100 % treffe, da beiden Eheleuten die schwerwiegende Bedeutung dieser Utensilien für die Frau bekannt gewesen seien und sie deshalb zumindest einen Teil dieser medizinischen Geräte hätten im Handgepäck mitführen müssen. Außerdem sei es erforderlich gewesen, den Luftfrachtführer über die dennoch im Koffer transportierten Utensilien zu informieren. 

Legt man dieses Urteil deinem Fall zu Grunde, muss man wohl ebenfalls dazu kommen, dass den Reisenden ein Miverschulden von 100 % trifft, wenn er so essentiell notwendige Medikamente nicht im Handgepäck, sondern im Koffer mit sich führt. Das bedeutet in letzter Kosequenz, dass die Airline sich komplett bezüglich der Schadenersatzansprüche entlasten kann und dem Reisenden somit keine Ansprüche auf Schadenersatz zustehen.

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ZWEIFELN IST MENSCHLICH

Sie stehen an einer Straßenkreuzung und haben grün. Die kreuzende Fahrstrecke hat rot. Sie fahren an und BUMS rast Ihnen ein Rot-missachtender Raser in ihr Auto. Auto Totalschaden. Der Typ ist nicht nur so dreist, bei Rot über die Ampel zu rasen, ihnen ihr Auto zu schrotten und ihnen einen heftigen Schock zu versetzen, sondern macht sie jetzt auch noch an, was ihnen denn einfiele und so weiter.

WAS MACHEN SIE?

TYP 1 blush: Sie sind der ängstlich-zaghafte Zweifler, der immer mutlos und kleinlaut frisst, was man ihm vorwirft. Dann werden Sie - obwohl völlig schuldlos - dem schamlos dreisten Raser schön einige Tausend Euro zahlen müssen. So hart es klingt, aber: SELBST SCHULD! Wenn man sich alles gefallen lässt...

TYP 2 indecision: Sie sind zwar sicher bei Grün gefahren zu sein, lassen sich aber durch das eisern dickschädelige und kompromisslose Verhalten des Rasers beeindrucken. Dann wird der Raser immer noch gut bei weg kommen. Auch selbst schuld.

TYP 3 cool: Sie sind der sachlich, analytisch und besonnene Typ. Natürlich rufen Sie die Polizei und lassen diese die Beweise feststellen. Natürlich lassen Sie sich zu keiner Aussage bewegen. Natürlich übergeben Sie die Rechtsverfolgung der Sache an einen Fachanwalt, der ihnen alles, aber auch alles rausholt, was gegenüber dem Raser zu machen ist, wenn es ein guter Anwalt ist.

Was so einfach und klar klingt, scheint in der Wirklichkeit für viele von uns superschwer zu sein. Übertragen auf die Fluggesellschaft ist es doch einfach: Sie haben einen Flug gebucht (und sogar vorweg bezahlt!!!), dann kommt die Fluggesellschaft und lässt Sie entweder mal eben stundelang sitzen (Flugverspätung) oder storniert den Flug mal eben (Flugannullierung) einseitig.

Für solche Situationen gibt es in Europa glasklare Gesetze. Die hängen an jedem Flughafen aus. Sprich: Die Fluggesellschaft muss Ihnen nicht nur alle ihre Kosten erstatten, sondern zusätzlich eine Entschädigung über 400 bzw. 600 EUR pro Person zahlen! Die Fluggesellschaften sind aber nicht blöd und wissen, dass sie bei dreistem Auftreten (wie dem Rotraser) die Typen 1 und 2 unter uns mal eben leicht beeindrucken können. Ein, zwei "nach Recht und Gesetz" klingende Emails und schon knicken die zaghaft verklemmten Zweifler a la Typ 1 + 2 ein. Die Fluggesellschaften spielen das Spiel auch noch so durchsichtig, dass man schon verrückt wird, da zusehen zu müssen. 

Der Flugpassagier geht zur Airline und verlangt die glasklar gesetzlich festgelegte Entschädigung aus der Fluggast Richtlinie 261/2004. Die Airline antwortet wie immer: Streik ! Vogelschlag ! Schnee ! Sturm ! Höhere Gewalt ! Technischer Defekt !

Und was machen die Flugpassagiere? Geben schreckhaft und mutlos über sich selbst zweifelnd auf.

WARUM ????????

Guckt euch doch mal in vielen Airliner Foren um. Es wimmelt von Tausenden Fällen, in denen die Airlines Gerichtsprozesse verloren haben oder meistens gleich nach einem Anwaltsschreiben zahlten. Es gibt praktisch keine Fälle, in denen eine Fluggesellschaft mal mit ihren dummdreisten Antworten durchgedrungen wäre. Ist doch klar. Die Fluggesellschaften können vielleicht Menschen wie Typ 1 und Typ 2 beeindrucken. Konsequente und vernünftige Passagiere, die sich ihres eigenen Verstandes bedienen oder gar Richter vor Gericht werden die Airlines mit "Scheinargumenten" nicht blenden.

FAZIT FÜR ALLE, DIE GEGEN EINE PENETRANTE FLUGGESELLSCHAFT KÄMPFEN:

1. Bediene Dich Deines eigenen Verstandes.

2. Lass Dich nicht in Streitigkeiten verwickeln, wo man Dich ausnutzen will. Gehe sofort zu einem Fachanwalt, der Deine Rechte vertritt und der Deine Botschaft klar rüberbringt.

3. Gib Deinem Anwalt die klare Ansage, was Du willst und wo Du mit der Sache hinwillst. Lasse Dich nicht von Deinem Weg abbringen.

Man liest immer viel im Internet. Zu jeder Meinung gibt es eine Gegenmeinung. Man kann davon ausgehen, dass große Unternehmen wie Fluggesellschaften im Internet gezielt Falschinformationen streuen, um Leute abzubringen, ihre gesetzlichen Rechte und Gelder durchzukämpfen.

Und für die zögernden ängstlichen Typen unter uns gibt es auch Hoffnung:

DER WEG ZUM ENTSCHLUSS GEHT ÜBER DEN ZWEIFEL.

Man muss sich nur einfach klar werden, was man will. Wenn man es nicht selbst durchkämpfen will oder kann, holt man sich eben Hilfe durch einen Rechtsanwalt. Das verrückte ist doch, dass die Fluggesellschaft den Anwalt sogar noch zahlen muss. Was will man denn mehr?

 

@KometenWilli: Kannst Du hier nicht einfach mal das Urteil gegen Ryanair posten (Amtsgericht Geldern vom 25.6.2014 Aktenzeichen 3 C 579/12). Da kann man schön sehen, wie Ryanair dauernd versucht, eine Flugannullierung auf einen Streik (Fluglotsenstreik in Frankreiche) zu schieben und schlussendlich doch scheitert!

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@outsider:

Hier ist das Urteil vom AG Geldern (Amtsgericht Geldern, U. v. 25.6.2014 Aktenzeichen 3 C 579/12). Da hat Ryanair verloren. Das Gericht entschied, dass Ryanair den Fluglotsenstreik einfach als Ausrede benutzt hätte. Das Gericht war wohl über Ryanair ziemlich verärgert, wenn man das Urteil durchliest: "Dies sind nicht mehr als allgemeine Floskeln".

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