Die Eurowings hat mir in einer Mail mitgeteilt, der Anschlussflug von VIE nach FUE verschiebt sich um sechs Stunden nach vorne, von 12:35 auf 06:30.
Der Zubringerflug von NUE nach VIE findet wie gebucht statt, Abflug in NUE um 09:00, Landung in VIE um 10:00. Konkret heißt das aber, der Weiterflug nach FUE ist dann aber bereits weg.
Die Eurowings hat mich jedoch lediglich über den neuen Flugplan mit eben diesen Zeitten informiert, ohne weiteren Hinweis das der Anschlußflug faktisch nun nicht mehr erreicht wird. Die Mitteilung fand exakt 15 Tage vor Reiseantritt statt.
Einen Tag später, genau genommen 13T und 22h bis zum Reiseantritt hab ich die Eurowings auf diesen Umstand aufmerksam gemacht.
Es wurde mir telefonisch das Angebot unterbreitet entweder einen Tag früher, bzw. einen Tag später als geplant die Reise anzutreten. Als dritte Möglichkeit hat man mir noch eine Stornierung mit 50% Reisekostenerstattung angeboten.
Da ich mich in der Kürze der Zeit am Telefon nicht festlegen konnte, beließ ich es bis auf weiteres bei der durch EW umgebuchten Reise, bei der der Anschlussflug nicht erreicht werden kann.
Wie sind hier meine Rechte? Anstatt eines realen, geänderten Reiseverlauf, überlässt man mir ohne darauf aufmerksam zu machen, einen abgeänderten Reiseverlauf der in der Praxis nicht geflogen werden kann.
Hat die Fluggesellschaft hier alle Rechte bei sich, nur wel sie mir fristgerecht einen neuen Reiseplan mitgeteilt hat, auch wenn dieser nicht real ist?
Was wenn ich diesen Reiseplan so antrete sofern die Eurowings mir nicht doch noch eine weitere Umbuchung gibt. Würde dann nicht wieder das EU-Fluggastrecht greifen da dann die 14 Tage Frist nicht mehr gilt??