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Hallo, mich beschäftigt dieses Thema sehr -und ärgert mich sehr.

Ich finde es traurig, dass anscheinend kein Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht.

Meine Großeltern hatten nämlich ein ähnliches Erlebnis mit Air Canada durchlebt.

Sie sind damals von Frankfurt am Main nach Montreal, zu der Schwester meiner Großmutter, geflogen.
Sie buchten im Reisebüro die Flüge. Dabei war der Flug von Frankfurt am Main nach Montreal auf eine Boardkarte gebucht worden. Beide Flüge sind von Air Canada durchgeführt worden.

Auf dem Zubringerflug lief alles planmäßig ab. Auch der Weiterflug nach Montreal startete pünktlich...jedoch ohne meine Großeltern an Board.

Das Problem lag darin, dass sie es nicht pünktlich zum Gate geschafft haben. Mein Großvater sitzt im Rollstuhl. Meine Großmutter ist zwar an sich eine immer noch sehr fitte Dame, allerdings ist sie nicht mehr die Schnellste. Hinzu kommt, dass sie meinen Großvater im Rollstuhl schieben muss, weil er es oft aus eigener Kraft nicht schafft -zumindest braucht er oft Unterstützung.

Als sie in Toronto Zwischengelandet sind, haben sie sich direkt zum Gate begeben. Allerdings hat es -so zumindest die beiden- etwas länger gedauert, bis sie aus dem Flugzeug ausgestiegen sind. D.h. hier ging schon wichtige Zeit verloren.
Wie bereits erwähnt, brauchen die beiden etwas länger, um von einem zum anderen Ort zu gelangen -wie viele ältere Damen und Herren.
Leider schafften sie es nicht rechtzeitig zum Gate. Der Flughafen in Toronto ist relativ groß und sie mussten sich auch noch erkunden, wo sie genau hin müssen und sich ihr Gate befand -wenn man kein Vielflieger ist, fällt meiner Meinung nach, an manchen Flughäfen die Orientierung nicht immer leicht!
Das führte alles dazu, dass sie es letztendlich nicht mehr rechtzeitig zum Gate geschafft haben und dadurch den Weiterflug nach Montreal verpassten.
Sie mussten ca. 12 Std. auf den nächsten Flug nach Montreal warten.
Am Flughafen in Toronto habe man sich aber sehr nett um sie gekümmert und sie auch mit gutem und vielem Essen versorgt. Damit schienen mir die beiden zumindest sehr zufrieden gewesen zu sein.
Meine Großmutter meinte, dass sie sich für ihre Verhältnisse wirklich beeilt hätten und sich Mühe gegeben haben, schnellstmöglich zum Gate zu gelangen. Die Umsteigezeit erschien ihnen von Anfang an ziemlich knapp gewesen zu sein und aufgrund der Umstände (das Warten bis sie endlich aussteigen konnten, Orientierung am Flughafen) war die Umsteigezeit noch knapper.
Sie hatten auch generell den Eindruck, dass sie nicht die einzigen waren, die das so empfanden.

Nun frage ich mich, ob denn eine Fluggesellschaft -in diesem Fall Air Canada- die Umsteigezeit nicht mehr an ihre Passagiere, besonders wenn es sich um mobil einschränkende Personen handelt, anpassen muss, wenn es sich um eine einheitliche Flugbuchung handelt ?
Gibt es dazu nicht eine rechtliche Reglung oder Ähnliches?
Und müsste man in Fällen wo ein Rollstuhlservice extra dazugebucht wird aber eben nicht alles reibungslos klappt, gegen die Fluggesellschaft oder den Flughafenbetreiber vorgehen?


- Meine Großeltern und ich hoffen auf nützliche Tipps :)

Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
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Deine Großeltern haben also einen einheitlichen FLug von Frankfurt nach Montreal gebucht, dabei mussten sie in Toronto umsteigen. Da dein Großvater jedoch im Rollstuhl saß, und die Umsteigezeit in Toronto, die Air Canada bemessen hat, zu knapp war, haben die beiden ihren Air Canada FLug von Toronto nach Montral verpasst. 

Deine Großeltern erreichten dann ihr Ziel mit 12 Stunden Verspätung.

jetzt fragst du dich ob und wenn ja welche Ansprüche euch ggf. gegen Air Canada zustehen.

Bei Annullierungen oder Flugverspätungen kommen Ansprüche aus der Europäische Fluggastrechteerordnung EG-VO 261/2004 in Betracht. Überhaupt geht es bei einer Verspätung nicht um die Verspätung beim Abflug, sondern um die Verspätung am Zielort. 

Der EuGH hat nun klargestellt, dass eine Verspätung beim Abflug keine Voraussetzung für die Entschädigung ist. Es kommt also allein auf die Ankunftsverspätung am Zielflughafen an. Für den Ankunftszeitpunkt ist das Öffnen einer Tür des Flugzeugs maßgebend, und nicht wie bisher von den Gerichten angenommen das Berühren des Bodens (Touch-Down) oder das Erreichen der Parkposition (on-block). (EuGH, Urteil vom 04.09.2014, Az.: C-452/13 8 (einfach zu finden bei Google unter „ reise-recht-wiki“))

Deine Großeltern sind 13 Stunden später als geplant in Montreal angekommen. Eine so erhebliche Verspätung begründet schon eine große Verspätung.

Sie können daher einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen gegen Air Canada haben. Die Höhe Ihres Anspruchs ergibt sich aus Artikel 4, 5 und Artikel 7 der Europäischen Fluggastrechte Verordnung.

Artikel 7 Ausgleichsanspruch. 

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlung in folgender Höhe:

a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger

b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km,

c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen."

Da sich diese Nichtbeförderung nur auf die Strecke Toronto Montreal bezieht, haben deine Großeltern meines Erachtens einen Anspruch auf 250 Euro pro Person.

Nichtbeförderung" nach Art. 2 lit. j VO ist die Weigerung, Fluggäste zu befördern, die sich unter den in Art. 3 Abs. 2 VO genannten Bedingungen am Flugsteig eingefunden haben.

Der Ausgleichsanspruch hat dabei drei Voraussetzungen:

  1. Der Fluggast verfügt entweder über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug oder ist von einem anderen Flug, für den er eine solche Buchung besaß. auf den betreffenden Flug „verlegt" worden.

  2. Der Fluggast hat sich – außer im Fall der "Verlegung" und jedenfalls wenn ihm nicht schon vorher die Mitnahme verweigert worden ist - zur angegebenen Zeit oder mangels einer solchen Angabe 45 Minuten vor dem planmäßigen Abflug zur Abfertigung („Check-in") eingefunden.

  3. Dem am Flugsteig erschienenen Fluggast wird der Einstieg („Boarding") gegen seinen Willen verweigert.

    Vorliegend treffen bei ihnen zumindest die Voraussetzungen aus Absatz 1 und 2 zu.

Somit liegt hier eine Nichtbeförderung seitens der Fluggesellschaft meines Erachtens nach vor.

Dass deine Großeltern nicht bevorzugt aus dem Flugzeug begleitet wurden, und ihnen allgemein keine große Hilfe zugewiesen wurde, stellt meines erachtens nach ein verschulden von Air Canada dar. 

Dies ergibt sich auch aus Artikel 11 der Verordnung:

Art. 11 Personen mit eingeschränkter Mobilität oder mit besonderen Bedürfnissen. 

(1) Die ausführenden Luftfahrtunternehmen geben Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen oder Begleithunden mit entsprechender Bescheinigung sowie Kindern ohne Begleitung bei der Beförderung Vorrang. 

(2) Im Fall einer Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung von beliebiger Dauer haben Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen sowie Kinder ohne Begleitung Anspruch auf baldmögliche Betreuung gemäß Artikel 9 

Jedoch solltest dich von einem guten Anwalt beraten lassen bzgl. möglicher Ansprüche gegen Air canada.

Dies könnte meines Erachtens nach ggf. Aussicht auf Erfolg haben bzgl. Schadensersatzansprüche.

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