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Ich war letzten Juni mit meiner Familie im Urlaub in Spanien.

Dafür sind wir mit Iberia Airlines von Frankfurt über Paris nach Barcelona geflogen. Der Hinflug war zwar sehr holprig, was daran lag, dass es in Frankfurt geregnet hat, aber ansonsten war es ganz ok, auch der Urlaub in Spanien war sehr, sehr schön.

Nur gab es ein Problem auf dem Rückflug.

Wir sind mit insgesamt 4 Personen geflogen, Ich, meine Frau, und unsere Kinder. Da die Kinder noch recht klein waren, haben wir insgesamt, also außer dem Handgepäck, nur 2 große Koffer als Gepäck aufgegeben, in dem von jeden ein paar Sachen lagen.

Für den Rückflug gaben wir auch unsere Koffer vorschriftsmäßig auf. Meine Frau hatte erst Bedenken, dass unsere Kinder aufgrund einer längeren Wartezeit unruhig werden könnten, aber nichts davon war der Fall. Der Flug verlief ruhig und wir landeten planmäßig in Paris. Doch dann kam wie gesagt das Problem.

Als wir in Paris aussteigen und unsere Koffer holen wollte, weil wir erst am nächsten Tag nach Frankfurt weiterfliegen wollten, sahen wir, wie alle Passagiere ihr Koffer vom Band holten, nur unsere kamen nicht. Wir konnten es zuerst nicht fassen! Ein Albtraum! Unsere Koffer waren nicht angekommen!

Völlig aufgelöst und verwirrt begaben wir uns zum Schalter von Iberia und fragten das Personal, was mit unseren Koffern los sei. Mein Verdacht wurde auch gleich bestätigt. Leider wurde uns mitgeteilt, dass unsere Koffer nicht in Paris angekommen und während des Fluges verloren gegangen waren. Was das für uns bedeutete, könnt ihr euch sicher alle vorstellen!!! Keine Wechselwäsche, keine Hygieneartikel, nichts, außer unser Handgepäck! Und das zu allem Übel noch mit 2 kleinen Kindern. Eine absolute Katastrophe. Das war natürlich mehr als ärgerlich. Ich fragte bei der Airline nach, ob ich Anspruch auf eine Entschädigung bezüglich der verlorenen Koffer habe. Die meinten allerdings, dass ich nur eine Entschädigung für meinen eigenen Koffer könnte. Kann das sein? Wir hatten keine strikt getrennten Koffer, sondern in jedem unserer beiden Koffer waren auch Gegenstände und Klamotten des jeweils anderen drin.

Außerdem, wie kann es passieren, dass ein KOFFER BEI DEM FLUG verloren geht.

Kann ich eine Entschädigung für den Koffer meiner Frau verlangen, in dem auch Gegenstände von mir waren oder nur für meinen eigenen?

Gefragt in Gepäckverlust von
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Ihr Gepäck und das Gepäck Ihrer Familie ist auf Ihrem Flug verloren gegangen.

Bei einem Gepäckverlust kann sich für Sie ein Anspruch aus dem Montrealer Übereinkommen ergeben. Anspruchsgrundlage dafür ist Artikel 17 des Montrealer Übereinkommens.

Art. 17 Abs. 2 Montrealer Übereinkommen

Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck entsteht, jedoch nur, wenn das Ereignis, durch das die Zerstörung, der Verlust oder die Beschädigung verursacht wurde, an Bord des Luftfahrzeugs oder während eines Zeitraums eingetreten ist, in dem sich das aufgegebene Reisegepäck in der Obhut des Luftfrachtführers befand.

Bei Gepäckschäden und Gepäckverlust gilt jetzt statt der alten Höchstgrenze von 1.000 Sonderziehungsrechten eine aktuelle Höchstgrenze von 1.131 SZR, was ca. 1.300,00 EUR entspricht.

AG Frankfurt, Urteil vom 03.02.2011, Az. 32 C 2427/10-84 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst " AG Frankfurt 32 C 2427/10-84 reise-recht-wiki.de")

Bei einer Gepäckverspätung müssen betroffene Passagiere sich immer an die Airline wenden, die das Gepäck auf der betroffenen Strecke transportiert hat. Diese Airline muss dann bis zur Obergrenze von etwa 1.300 € alle finanziellen Schäden ersetzen. Es spielt dabei keine Rolle, zwischen welchen Staaten der Flug stattfand, solange beide Staaten Vertragspartner des Montrealer Übereinkommens sind.
 

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.06.2012, Az. 16 U 66/12 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst " OLG Frankfurt 16 U 66/12 reise-recht-wiki.de")

Ein Gepäckschaden oder ein Gepäckverlust muss bei der verantwortlichen Airline angezeigt werden. Hierbei muss nicht nur dargelegt werden, dass Gepäck verloren oder verspätet ist, sondern auch der Inhalt des verlorenen Gepäcks bzw. bei einer Gepäckverspätung der finanzielle Aufwand, den der Passagier zum Ausgleich betreiben musste. Dies dient dazu, mögliche Zahlungspflichten für die Airline nachvollziehbar werden zu lassen.

Um diesen Anspruch jedoch geltend zu machen, ist eine rechtzeitige Schadensanzeige von sehr großer Bedeutung.

Art. 31 Abs. 2 Montrealer Übereinkommen

Im Fall einer Beschädigung muss der Empfäner unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei aufgegebenem Reisegepäck jedenfalls binnen sieben und bei Gütern binnen vierzehn Tagen nach der Annahme, dem Luftfrachtführer Anzeige erstatten. Im Fall einer Verspätung muss die Anzeige binnen einundzwanzig Tagen, nachdem das Reisegepäck oder die Güter dem Empfänger zur Verfügung gestellt worden sind, erfolgen.

Wer kann den Anspruch geltend machen? 

Nun beschäftigt Sie insbesondere die Frage, wer in Ihrem Fall anspruchsberechtigt ist, also wer den Anspruch auf Schadensersatz für welchen Koffer geltend machen kann. Denn in Ihrem Fall haben Sie Ihre Sachen nicht nur in Ihrem Koffer, sondern auch in dem Koffer Ihrer Frau. Sie fragen sich deshalb, ob Sie auch für diesen Koffer einen Schadensersatzanspruch geltend machen können.

Anspruchsberechtiger ist in der Regel derjenige, auf den der Koffer bei der Airline gebucht wurde. In Ihrem Fall haben Sie ein Gepäckstück gemeinsam genutzt, und wollen wegen der Verspätung beide Ansprüche geltend machen.

Dazu folgendes Urteil:

EuGH, Urteil vom 22.11.2012 – Az.: C-410/11 (ganz einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingeben: " EuGH Az.: C-410/11 reise-recht-wiki.de")
Art. 22 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 3 des am 28. Mai 1999 in Montreal geschlossenen Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, das von der Europäischen Gemeinschaft am 9. Dezember 1999 unterzeichnet und mit Beschluss 2001/539/EG des Rates vom 5. April 2001 in ihrem Namen genehmigt wurde, ist dahin auszulegen, dass der Anspruch auf Entschädigung und die Haftungsbegrenzung des Luftfrachtführers bei Verlust von Reisegepäck auch für den Reisenden gelten, der diese Entschädigung für den Verlust eines Gepäckstücks fordert, das von einem Mitreisenden aufgegeben wurde, sofern dieses verloren gegangene Gepäckstück tatsächlich Gegenstände des Reisenden enthielt.

Aus diesem EuGH-Urteil geht hervor, dass bei Verlust des Reisegepäcks auch ein Mitreisender, der Gegenstände im Koffer, welcher auf einen anderen Reisenden gebucht war, Anspruch auf Entschädigung durch die Fluggesellschaft hat.

Haben sich also tatsächlich Ihre Sachen in dem Koffer Ihrer Frau befanden, können Sie meines Erachtens auch den Anspruch für ihren Koffer geltend machen. 

Da Ihr Fall jedoch relativ komplex ist, könnte ich mir vorstellen, dass es wegen der schwierigen Einzelheiten hilfreich sein könnte, einen Fachanwalt für Reiserecht zu Rate zu ziehen.

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