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Hallo,

wir hatten einen Urlaub in Griechenland geplant und so suchte ich nach einer geeigneten Ferienwohnung im Internet. Nach kurzem Suchen fand ich ein wunderschönes Haus auf Kreta, das von Privat vermietet wurde. Die Homepage war sehr ansprechend und alles auf Deutsch geschrieben, sodass ich kurzerhand für 21 Nächte diese Ferienwohnung anmietete.

Wir flogen mit Lufthansa Flug LH1758 um 9:00 Uhr von München ab und landeten planmäßig um 12:45 Uhr in Iraklio. Bei der Schlüsselübergabe erklärte uns die Dame, dass sie nicht die Eigentümerin dieser Wohnung, sondern nur die Vermittlerin sei. Sie betreibe nur eine eigene Internetseite, um Ferienwohnungen Dritter zu vermieten und außerdem fungiere sie als Ansprechpartner und sorge dafür, dass bei der Ankunft der Gäste alles bezugsfertig sei.

Alles war toll, das Haus entsprach genau der Beschreibung im Internet, war sauber und ordentlich und so waren wir einfach nur glücklich und wollten einen schönen Urlaub erleben. Kreta besitzt eine einmalige Flora und Fauna, viele interessante historische Städte und sagenhafte Naturschauplätze. So waren wir jeden Tag unterwegs und konnten viel erleben. Abends setzten wir uns mit einem guten Glas Wein in den Garten und ließen so den Tag ausklingen. Doch eines Abends hatte ich nicht bemerkt, dass die Abdeckung des Lichtschachts verrutscht war und bin ganz doof hineingetreten und hinuntergefallen.

Durch diesen dummen Unfall hatte ich mir den Mittelfußknochen gebrochen. Zuhause beanspruchte ich mein Recht und wollte Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen. Aus diesem Grund suchte ich auf der Internetseite der Ferienwohnung im Impressum nach der Adresse der Vermittlerin. Da ich eine Adresse aus Freising fand, schickte ich meine Forderung dorthin. Dies war aber leider die Adresse des Vaters und mir wurde mitgeteilt, dass seine Tochter schon seit 12 Jahren in Griechenland lebt und deshalb der Anspruch in Griechenland geltend gemacht werden muss. Was ist nun zu tun?

Muss man sich nicht an die Angaben im Impressum oder auf der Internetseite halten können?

Gefragt in Weitergehende Informationen von
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Guten Tag,

ein solcher Unfall kann den Urlaub natürlich ganz schnell vermiesen. Wenn man dann auch noch seine Ansprüche in einem anderen Land geltend machen muss, wird der Ärger noch größer. 

Aber manchmal gibt es das ein oder andere Urteil, dass einem durchaus weiterhelfen kann. 

So ist es z.B. in deinem Fall. 

Ich konnte ein Urteil ausfindig machen, in welchem ein ähnlicher Fall verhandelt wurde. Dieses Urteil würde ich dir an dieser Stelle gerne erläutern.

Und zwar geht es um das Urteil des Oberlandesgerichts in München vom 11.10.2017. Selbstverständlich kannst du das Urteil auch selbst noch einmal nachlesen. Dazu musst du bei Google einfach nur: "20 U 1506/17 reise-recht-wiki.de" eingeben.

Aber nun kurz zum Sachverhalt:

Eine Urlauberin auf Kreta verletzte sich während ihres Aufenthalts in einem Ferienhaus und klagte gegen den Vermieter der Unterkunft. Die Klage wurde in erster Instanz abgewiesen, als sich herausstellte, dass die Verantwortlichen keinen Wohnsitz in Deutschland hatten sondern auch selbst in Griechenland lebten. Das Gericht entschied, dass die Klage nicht nach deutschem Recht verhandelt werden könne. 

Die Klägerin ging daraufhin in Berufung und machte geltend, dass in derartigen Vermietungsfällen, in denen nicht nur die Vermietung sondern auch weitere, für Ferienwohnungen typische, Serviceleistungen beinhaltet seien, nicht die gleiche Grundlage gelte wie für einfache Vermietungsverhältnisse. Es sei demzufolge möglich eine Rechtssprechung entweder in Griechenland oder in Deutschland, dem Wohnsitz der Klägerin , anzustreben.

Das Gericht entschied, dass die Klage nach deutschem Recht verhandelt werden sollte und verwies sie an das LG München als zuständiges Gericht.

Wie du siehst, kannst du deinen Anspruch auch in Deutschland geltend machen. Es wäre daher meines Erachtens nach im Rahmen des Möglichen, eine Klage in dem dir nächstgelegenen Gericht einzureichen.

Dieser Beitrag stellt jedoch nur eine Rechtsmeinung da. Einen Rechtsrat kann dir wahrscheinlich nur ein Anwalt für Reiserecht geben.

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