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Ich habe über einen Reiseveranstalter eine Pauschalreise inkl. Flüge von Düsseldorf nach Antalya (Hinflug 13.09., 17:35 - 22:10 Uhr - Rückflug 22.09., 07:00 - 09:50 Uhr gebucht).

Am 14.08. habe ich die Nachricht erhalten, dass der Hinflug auf die Zeiten 13.09., 20:55 - 01:15 Uhr; Rückflug 05:10 - 08:00 Uhr verschoben wurde. Dies sind in beiden Fällen weniger als 4h, ab denen eine kostenlose Stornierung bzw. Schadenseratz möglich wäre.

Ich reise jedoch mit Kleinkind (3 Jahre), sodass wir die ursprünglichen Flugzeiten bewusst ausgewählt hatten, da keine Nachtzeiten betroffen sind. Die Verschiebung der Flugzeiten auf Nachtzeiten (wir wüden am 13.09. nun frühstens um 03:00 Uhr Nachts im Hotel ankommen und müssten am am 22.09. bereits um 02:00 Uhr Nachts das Hotel verlassen) stellt daher für uns eine erhebliche Minderung der Reise und des von uns eingegangenen Vertrages dar. Welche Möglichkeiten stehen mir nun offen?

Falls mir keine Stornierung offensteht und ich die verschobenen Zeiten so annehmen muss: Würde im Falle einer zusätzlichen Verspätung des Fliegers (und den daraus entstehenden Fahrgastrechten) die Abflugzeit meines ursprünglich gebuchten Fluges oder des verschobenen Fluges maßgeblich für die Verspätung sein?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung.
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
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Also zuerst einmal, sollte der bereits verschobene Flug eine Verspätung haben, zählt nur die Verspätung ab Abflug, also ab den neuen Zeiten, in deinem Fall ab 20:55 oder 05:10. Weil das sind ja dann die (neuen) geplanten Zeiten.

Jetzt fragst du dich, ob du trotz einer geringen Flugzeitenverschiebung einen Anspruch auf Ausgleichszahlung oder eine Stornierung hast, weil du die Zeiten wegen deinem Kleinkind extra so gebucht hattest.

Zugegeben, das ist ziemlich knifflig. 

Eine Annulierung ist dabei dann gegeben, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start deshalb aufgegeben wird. So sagt der EuGH.  ( das Urteil ist leicht zu finden, wenn du bei Google eingibst: EuGH 13.10.2011 Az.: C-83/10 reise-recht-wiki.de).

Euer Hinflug wurde um nur 3-4 Stunden verlegt. Hier stellt sich zunächst die Frage, ob sich die Flugnummer geändert hat. Denn es kann sein, dass der ursprüngliche Flug aufgegeben wurde, und ihr deshalb umgebucht wurdet. Dann würde es sich nicht mehr um denselben Flug handeln. Er würde auf jeden Fall nicht so durchgeführt werden können wie geplant.

AG Hannover, Urteil vom 21.04.2011, AZ: 512 C 15244/10 (einfach zu finden, wenn du bei Google AG Hannover 512 C 15244/10 reise-recht-wiki.de eingibst)
Bei einer Vorverlegung eines Fluges entspricht dies einer Annullierung des ursprünglichen Fluges, wenn die Vorverlegung um mehr als zehn Stunden beträgt.

Dem AG Hannover nach ist bei einer Vorverlegung eines Fluges eine zeitliche Grenze von 10 Stunden zu fordern. Diese Grenze würdet ihr nicht erreichen. Es kann aber sein, dass, da ja immer im Einzelfall entschieden wird, die Situation,  und insofern diese Grenze zu modifizieren wäre. Gerade auch weil ihr ja mit einem Kleinkind unterwegs sein, und diese besondere Pflege brauchen und besondere Bedürfnisse haben, kann es sein, dass das Gericht im Einzelfall zu euren Gunsten entscheiden könnte... Ganz sicher kann man sich da aber nicht sein. 

Das ist für mich nicht zu beurteilen, und müsste denke ich wie gesagt im Einzelfall durch ein Gericht bestimmt werden - falls der Dialog mit eurer Airline, und möglicherweise auch die Unterstützung eines Anwalts euch nicht weiterbringen.

Deswegen wäre es wichtig, dass ihr euch mit einem Fachanwalt für Flugrecht zusammensetzt, und dieses Problem zusammen bearbeitet.

Hier findest zu auch noch einige Anwälte: 

https://www.flugrechte.eu/index.php?qa=56&qa_1=ein-fachanwalt-flugrecht-teurer-ein-normaler-rechtsanwalt&show=56#q56

https://www.flugrechte.eu/index.php?qa=18&qa_1=ich-suche-einen-fachanwalt-f%C3%BCr-reiserecht&show=18#q18

https://www.flugrechte.eu/index.php?qa=927&qa_1=fachanwalt-reiserecht&show=927#q927

vielleicht möchtest du auch noch bei diesen anderen Beiträgen nachschauen, da ging es auch um eine Flugzeitenverlegung:

http://flugrechte.eu/7707/flugzeitenverlegung-um-mehr-als-8-stunden-mit-kleinkind?show=7707#q7707

http://flugrechte.eu/13248/flugzeitenverschiebung-pauschalreise-entsch%C3%A4digung-verschobene?show=13248#q13248 

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