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Anwalt Fluggastrecht Hamburg für Klage gg Small Planet Airlines gesucht

Wir suchen einen Anwalt für Fluggastrecht für eine Verspätungs-Klage gegen Small Plante Airlines. Wir hatten mit Small Plante Airlines einen Flug von Hamburg nach Mallorca gebucht. Die Flugzeiten waren HAM PMI 6:05 Uhr und Ankunft in Mallorca 8:40 Uhr. Wir sind pünktlich zum Flughafen Hamburg und alles ging erst normal. Dann wurde am Gate plötzlich das Boarding unterbrochen obwohl schon ziemlich viele Passagiere durch waren. Es hiess der Flieger ist defekt. Irgendwas mit dem Radar oder so, habe ich nicht verstanden. Dann hiess es dass der Flug um ca. 3 Stunden verspätet wäre. Dann wurden wir informiert dass der Flug wegen eines technischen Defekts heute nicht mehr fliegen würde. Wir haben dann selbst einen anderen Flug mit Eurowings gekauft und sind erst am nächsten Tag in Mallorca angekommen. Small Plante Airlines hat am Flughafen gesagt dass es ein technischer Defekt am Flugzeug, wegen des Radar, war. Die Entschädigung will Small Plante Airlines aber nicht zahlen. Wir haben im Internet gelesen, dass ein technischer Defekt am Flugzeug keine Entschuldigung für Small Planat Airlines ist. Was können wir hier noch tun? Wir wollen jetzt einen Anwalt für Fluggastrecht in Hamburg einschalten. Wer kennt einen guten Anwalt? Tips?
Gefragt in Rechtsanwälte für Fluggastrechte von
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2 Antworten

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Guten Tag, 

Sie hatten leider Probleme bei ihrem Flug mit Small Planet Airlines von Hamburg nach Mallorca. Erst hieß es, dass der Flug um 3 Stunden verspätet starten würde, dann wurde dieser allerdings komplett annulliert. Grund war anscheinend ein Fehler am Radar. Daraufhin haben Sie sich auf eigene Faust einen neuen Flug gebucht.

Am besten, Du lässt die Sache kurz einen Anwalt prüfen. Der Anwalt kann Dir rechtssicher sagen, ob Du Ansprüche hast oder nicht und wenn ja, wieviel Entschädigung Dir zusteht. Empfehlenswert sind Rechtsanwälte, die sich auf Flugastrechte spezialisiert haben und dadurch Erfahrungen mit solchen Rechtsstreitigkeiten haben. Es gibt nur wenige Anwaltskanzleien, die Fachanwälte für Flugrechte sind. Eine renommierte Anwaltskanzlei für Reiserecht ist

Rechtsanwalt Jan Bartholl

Die vertreten auch bundesweit, das heisst man kann von jedem Ort in Deutschland aus den Anwalt beauftragen und er übernimmt die Fälle, ohne komplizierte Termine usw.

Daher könnten Ihnen tatsächlich Ansprüche auf Ausgleichsleistungen gegenüber Small Planet Airlines zustehen. 

Annullierung

Eine Annullierung lag wohl eindeutig vor, so dass Sie wohl einen Blick auf Art. 5 der europäischen Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 werfen sollten. Dieser verweist auf die verschiedenen Rechte für Flugreisende, die wiederum in Art. 7, 8 und 9 geregelt sind. 

Ausgleichsleistungen nach Artikel 7 EU-VO

Der Anspruch auf die Ausgleichsleistungen ist in Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverordnung geregelt und stellt sich deshalb wie folgt dar:

a)    Bei einer Verspätung von 2 Stunden auf einer Strecke von 1500km oder weniger > 250€

b)   Bei einer Verspätung von 3 Stunden bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 km und 3.500 km > 300 €

c)    Bei einer Verspätung von 4 oder mehr Stunden bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen > 600 €.

Da der betroffene Flug komplett annulliert wurde, sollte eine Ausgleichsleistung somit eigentlich anfallen. Da es sich nach der Großkreismethode 1031 km handeln, sollten daher 250 Euro pro Person in Betracht kommen. 

Technischer Defekt als außergewöhnlicher Umstand

Von diesem Anspruch auf Ausgleichsleistung kann sich die Fluggesellschaft allerdings befreien, wenn diese sich auf außergewöhnliche Umstände beruft. Die Regelung dazu befindet sich in Art. 5 III der Verordnung: 

„Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.“

Geschildert wurde, dass etwas mit dem Radar nicht stimmt. Ob dies tatsächlich einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, könnten folgende Urteile klären, die sich allesamt auf der Website reise-recht-wiki.de finden lassen: 

Amtsgericht KölnUrteil vom 16. Januar 2017,Aktenzeichen 119 C 436/16

Im Falle einer Flugannullierung oder erheblichen Verspätung bei einer Flugstrecke von weniger als 1.500km steht dem Fluggast eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250,00€ zu. Eine Fluggesellschaft muss ihre Flugpläne so gestalten und die Flotte derart aufstellen, dass unter gewöhnlichen Umständen Reserven bestehen, kleinere Verspätungen auszugleichen. 

BundesgerichtshofUrteil vom 12.06.2014Aktenzeichen: X ZR 104/13

Ein Radarausfall der zu einem Flugausfall führt, stellt einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der Fluggastrechteverordnung dar.Den Radarausfall qualifiziere zum außergewöhnlichen Umstand die Tatsache, dass es einem Luftfahrtunternehmen unmöglich und unzumutbar sei den Radarausfall zu beeinflussen oder abzuwenden.Der Ausfall der Radarsoftware erstrecke sich auch über den Zuständigkeitsbereich der Airline hinaus auf die Arbeit der Fluglotsen am Rollfeld.Eine Verantwortlichkeit des Luftfahrtunternehmens sei in diesem Zusammenhang abzulehnen, weil es zu keinem Zeitpunkt  Einfluss auf den Fehler hatte.

Wie Sie sehen, wird in der Regel davon ausgegangen, dass es sich bei einem technischen Defekt nicht um einen außergewöhnlichen Umstand handelt, die Airline deshalb also zahlen müsste. Allerdings kann selbst ein eigentlicher technischer Fehler in gewissen Fällen einen außergewöhnlichen Umstand darstellen, wenn der Fehler nicht in der Verantwortungssphäre der Airline selbst liegt. Ob dies in ihrem Fall vorliegt, kann meiner Meinung nach nur ein Fachanwalt klären. 

Fachanwalt Hamburg

Konkrete Tipps kann ich Ihnen leider nicht geben, allerdings habe ich diesen Beitrag im Forum gefunden, der Ihnen sicherlich helfen kann. 

Beantwortet von (24,540 Punkte)
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Ich empfehle Euch, bevor Ihr zum Anwalt geht, erst einmal Eure Rechte selbst geltend zu machen. Dafür gibt es bei der litauischen Small Planet Airlines ein Formular https://www.smallplanet.aero/public/app/claimsubmission?/locale=en.

Leider nur in Englisch. Schreibt unter "comments" = Zur Zahlung der Ausgleichszahlung setzen wir Ihnen eine Frist bis zum ............... (maximal 14 Tage). Wenn nach 14 Tagen keine Antwort kommt, oder eine negative braucht Ihr einen Anwalt. Die Gesellschaft hat keinen Sitz in Deutschland, Klageort ist also Hamburg, da Ihr von dort gestartet seid.

Wenn Ihr sofort zum Anwalt geht, ist die außergerichtliche Tätigkeit nicht zwingend erstattungsfähig. Es sei denn Ihr habt eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung.

So wie Ihr es geschildert habt steht Euch allerdings eine Ausgleichszahlung nach EU VO 261/2004 zu. Ferner könnt Ihr den Ticketpreis zurückverlangen, weil es sich ja wohl um eine Flugannullierung handelt.
Beantwortet von (660 Punkte)
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