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Hallo zusammen,

ich habe gerade einen Flug gebucht und nach der Buchung festgestellt, dass ich aus Gewohnheit den falschen Flughafen ausgwählt habe. Ich ziehe kommendes Wochenende mit meiner Freundin in Hamburg zusammen und habe aus Gewohnheit meinen noch aktuellen Wohnort Düsseldorf ausgewählt. Als ich die Buchungsbestätigung von Ryanair erhalten habe, ist mir der Fehler direkt aufgefallen und ich habe unverzüglich Ryanair kontaktiert. Dort wurde mir mitgeteilt, dass es ihnen zwar Leid tut, aber sie mir nur eine kostenlose Umbuchung anbieten können und entsprechend die Differenz gezahlt werden müsste. Die Differenz liegt bei 100 Euro und zu diesem Preis hätte ich den Flug nicht gebucht, da es nach dem Umzug doch zu teuer ist.

Entsprechend möchte ich mich nun auf 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums berufen.

Wie gehe ich hierfür vor? Welche Formvorschriften muss ich dafür einhalten? welche Fristen?

Gibt es Erfahrungswerte, ob das bei Ryanair klappt? welche Schlupflöcher gibt es für Ryanair und worauf muss ich entsprechend achten?

Da meine Recherche bereits gezeigt hat, dass Zeit ein kritischer Faktor ist, würde ich mich über eine schnelle Antwort sehr freuen!

Danke im Voraus und viele Grüße

Alexander
Gefragt in Reisevertragsrecht von (120 Punkte)
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1 Antwort

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Hallo Alexander, 

leider haben Sie bei ihrer Buchung von Ryanair-Flügen einen falschen Abflughafen angegeben. Nun würden Sie das gerne ändern, Ryanair würde dies allerdings nur gegen Aufpreis vollziehen. Nun überlegen Sie den Vertrag aufgrund eines Irrtums anzufechten.

 

Richtigerweise sind Änderungen der Flugroute zwar grundsätzlich möglich. Allerdings hat die Airline Ryanair in seinen Richtlinien wohl festgehalten, dass ggfs. Aufpreise zu zahlen sind:

 

Gebühren für Flugroutenänderungen gelten pro einfachem Flug und pro Person, Preise sind saisonal. Genaue Angaben finden Sie in unserer Gebührentabelle. Hinzu kommen Kosten in Höhe der Preisdifferenz zwischen dem ursprünglichen Flugpreis und dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis für die neue Buchung zum Zeitpunkt der Änderung. Beachten Sie, dass bei geringerem Gesamtpreis für den neuen Flug keine Rückerstattung der Differenz erfolgt.

 

Da Sie mit dem Vertrag wohl den AGB zugestimmt haben, ist es wohl so, dass diese auch gelten. Daher sind Sie grds. an diesen gebunden.

Möglicherweise könnten Sie allerdings einen Irrtum n. § 119 BGB geltend machen und den Vertrag anfechten. 

 

In der Regel stellen Verträge über einen Flug meines Erachtens nach Werkverträge dar (§ 631 BGB). Daher müsste es eigentlich auch die Möglichkeit geben jederzeit nach § 648 BGB zu kündigen. Allerdings kann es sein, dass dann den Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen der Airline oder anderweitigen Verwendungen zahlen. 

 

Umgangen werden kann dies allerdings durch die Airline wiederum durch wirksame AGB, die klar und verständlich formuliert sind.

 

Nicht selten werden daher von Reisenden verschiedene Tarife mit verschiedenen Stornierungsmöglichkeiten angeboten. Es kommt also darauf an, ob Sie einen stornierbaren Tarif gewählt haben. 

 

Andere Möglichkeiten wie die Anfechtung wegen Irrtums kommen natürlich weiterhin in Betracht. Ich glaube dahingehend lohnt sich nochmal ein gezielter Blick in Ryanairs AGB.

Ich schätze allerdings, dass Sie nicht unbedingt mit einer Kulanz seitens Ryanair rechnen können, so dass es in solchen Fällen sicherlich ratsam wäre eine(n) Fachanwalt/-anwältin zu befragen. Leider habe ich da nämlich keine persönlichen Erfahrungen, wünsche Ihnen aber dennoch viel Erfolg!

Beantwortet von (21,990 Punkte)
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