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Unser Flug von Bangkok nach München am 1.April 2020 wurde aufgrund Corona von Thai Airwways gecancelt, gebucht haben wir über Opodo. Nun versuchen wir bereits seit Wochen über Opodo, die Rückerstattung des Flugpreises zu bekommen, leider erfolglos. Heute wurde uns wieder aus dem Callcenter von Opodo gesagt, wir müssten die Rückerstattung direkt bei der Fluglinie beantragen. Was sollen wir nun tun? Wer ist zuständig?
Gefragt in Rechtsanwälte für Fluggastrechte von (120 Punkte)
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1 Antwort

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Sie haben einen Flug bei ThaiAirways von Bangkok nach München über Opodo gebucht. Nun wurde der Flug annulliert. Sie fragen nach der Möglichkeit der Erstattung der Flugscheinkosten. 

Zunächst stellt sich die Frage, gegen wen die Rückzahlungsansprüche des Flugpreises zu wenden sind. Sie haben hier den Flug über Opodo bei Thai Airways gebucht. Opodo ist in Ihrem Fall also lediglich der Reisevermittler und nicht der Vertragspartner. Der maßgebliche Vertrag ist in Form eines Beförderungsvertrages zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft entstanden. Sie müssen sich also bezüglich der Rückzahlungen für den Flugschein meines Erachtens an Thai Airways wenden.

Dieser Rückzahlungsanspruch könnte sich zum einen aus der Europäischen Fluggastrechte Verordnung ergeben. Dafür müsste die Verordnung aber überhaupt anwendbar sein. Das ist gem. Art. 3 VO Nr. 261/2004 nur dann der Fall, wenn entweder die Fluggesellschaft eine europäische Fluggesellschaft ist oder der Abflughafen innerhalb der EU ist. 

 Weder ist die Fluggesellschaft Thai Airways eine Fluggesellschaft der Verordnung, noch ist der Abflughafen Phuket ein Flughafen innerhalb der EU. Daher ist die EU-Fluggastrechteverordnung in Ihrem Fall nicht anwendbar. Ein Anspruch auf die Erstattung der Flugscheinkosten ergibt sich also nicht aus der VO Nr. 261/2004. 

Allerdings könnte sich ein Anspruch aus den AGBs der Airline ergeben. Dazu sagt 10.2 der AGB von Thai Airways folgendes: 

10.2 VORGESCHRIEBENE RÜCKERSTATTUNGEN 

10.2.1 Falls wir einen Flug annullieren oder nicht angemessen im Rahmen des Flugplans durchführen, nicht an Ihrem Zielort oder Zwischenaufenthalt landen oder Sie wegen uns einen Anschlussflug verpassen, für den Sie eine bestätigte Reservierung haben, erfolgt eine Rückerstattung in der folgenden Höhe:

             10.2.1.1 wurde kein Teil des Tickets genutzt, in Höhe des gezahlten Flugpreises,

             10.2.1.2 falls ein Teil des Tickets genutzt wurde, entspricht die Rückerstattung mindestens der Differenz zwischen dem bezahlten Flugpreis und dem geltenden Flugpreis für die Strecke, für die das Ticket genutzt wurde.

Sie haben also durch die Annullierung seitens der Airline einen Anspruch auf die Erstattung auf die Höhe des gesamten Flugpreises durch die AGB von Thai Airways. 

Weil es sich hierbei allerdings nur um meine persönliche Einschätzung handelt und kein Rechtsrat darstellen soll, empfehle ich jedoch das Einschalten eines Anwalts. 

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