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Ich hatte einen Anwalt mit der Prozessbetreuung gegen Air Berlin beauftragt. Leider habe ich es versäumt, einen Fachanwalt für Gepäckrecht zu nehmen. Ich habe von diesem Forum erst heute nach längerer Recherche erfahren. Das ist sehr schade, da ich ansonsten den Fachanwalt für Gepäckrecht Herrn Bartholl beauftragt hätte.

Es ist zum Verzweifeln. Ich habe mein Gepäckstück bei Air Berlin aufgegeben. Nachdem ich es wiedererhielt, fehlten meine Digitalkamera, meine Sonnenbrille und mein Laptop-Akku. Also hat der Anwalt geklagt und das Gericht hat mich nicht einmal angehört. Jetzt erhalte ich die Nachricht, dass ich den Fall verloren habe. Das ist schreiendes Unrecht. Was habe ich getan? Mein Gepäck im Vertrauen auf eine gute Behandlung in die Arme der Airline gegeben. Und trotzdem soll ich Schuld sein?

Aber die Krönung kommt ja noch. Eine Berufung gegen das Urteil ist nicht vorgesehen und der Anwalt hat es wohl auch verpasst, diese Berufung zu beantragen. 

Kann ich trotzdem irgendwie gegen das Urteil vorgehen?

Gefragt in Gepäckschaden von
Bearbeitet von
+33 Punkte

5 Antworten

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Lieber Fragesteller,

Sie schildern einen konkreten Einzelfall mit konkreten Fragen zu diesem Sachverhalt. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Ausführungen lediglich allgemein gelten und keinen Rechtsrat in Bezug auf Ihren Einzelfall darstellen:

Zunächst freut es mich, zu hören, dass Sie in Erwägung zogen, uns mit der Interessenwahrnehmung zu beauftragen. Jeder Praktiker kennt hanebüchene Fehlentscheidungen von Amtsgerichten. Amtsrichter haben häufig über verschiedenste Rechtsgebiete und Themen zu entscheiden. Zwangsläufig ist die Expertise nicht in allen Rechtsgebieten gegeben. Ärgerlich, jedoch nicht weiter tragisch, sind solche Fehlurteile bei einem Gegenstandswert und Streitwert über 600 Euro. Liegt der Streitwert jedoch unter 600 Euro, muss der Amtsrichter die Berufung gemäß §511 ZPO gesondert zulassen. Viele Amtsrichter versperren Parteien eines Rechtsstreits, der einen Streitwert von weniger als 600 Euro aufweist, häufig das Rechtsmittel der Berufung, um eine endgültige Entscheidung zu statuieren. Die Richter nehmen den Parteien somit die Rechtsmittel.

In solchen Fällen bleibt meist lediglich der Rechtsbehelf der Gehörsrüge gemäß §321a ZPO und – falls ein Grund vorliegt, der die Unparteilichkeit des Richters in Frage stellt – der Befangenheitsantrag. Gehörsrügen werden in fast allen Fällen abgelehnt, da kaum ein Richter zugeben mag, dass er geltendes Recht verletzt hat. Wird die Gehörsrüge unanfechtbar verworfen, bleibt nur die Verfassungsbeschwerde mit ihren hohen tatsächlichen und rechtlichen Hürden. Im Falle von Befangenheitsanträge gelten die drei „f“: fristlos, formlos, fruchtlos. Ein Befangenheitsantrag wird nahezu immer negativ beschieden.

Letztlich bleiben gegen amtsgerichtliche Urteile in Rechtsstreitigkeiten, die einen Streitwert von 600 EUR nicht übersteigen, nur sehr begrenzte Mittel. Der deutsche Gesetzgeber nimmt in Kauf, dass bei Streitwerten bis zu 600 Euro unabänderliche Fehlurteile keinen Rechtsmitteln unterliegen und die Parteien an die (Fehl-) Entscheidung gebunden sind. Das bedeutet, dass über denselben Streitgegenstand keine neue Verhandlung und keine neue Entscheidung mehr zulässig ist.

Die Sache wäre demnach „ausgeurteilt“, so hart dies in einigen Fällen von krassen Fehlentscheidungen auch ist. Jedoch sollte sich eine Partei, die sich eines Fehlurteils wähnt, nicht voreilig geschlagen gegen. Häufig bestehen gegen parteiische (Fehl-) Entscheidungen voreingenommener Richter Möglichkeiten vorzugehen.

Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Jan Bartholl


Rechtsanwaltskanzlei BARTHOLL LEGAL SERVICES
Mommsenstraße 58
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Tel. +49 (0) 30 / 5770 3983 0
Fax +49 (0) 30 / 5770 3983 9
www.ra-janbartholl.de


Beachten Sie bitte, dass die vorstehenden Ausführungen keinen Rechtsrat darstellen. Bedenken Sie bitte, dass hier im Rahmen des Meinungsaustausches ohne Kenntnis aller Umstände kein abschließender Rat gegeben werden kann. Der Meinungsaustausch auf dieser Plattform ersetzt keinen Rechtsrat durch einen Rechtsanwalt. Wer eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes oder einen rechtsverbindlichen Rechtsrat wünscht, sollte einen Rechtsanwalt kontaktieren.

Beantwortet von (15,620 Punkte)
Bearbeitet von
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Tja, das ist wohl der Preis, den man in einem Rechtsstaat zahlen muss. Menschen sind fehlbar. Fehler sind menschlich. Und Richter sind eben auch nur Menschen.

wink

Beantwortet von (6,420 Punkte)
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Leider gibt es einige ignorante und unbelehrbare Richter an deutschen Amtsgerichten. In small claim Angelegenheiten (also insbesondere in Forderungsangelegenheiten unter 600 Euro) sollten Anspruchsteller und Kläger daher unbedingt, EXPERTEN und FACHANWÄLTE konsultieren, um drohenden Rechtsnachteilen vorzubeugen. Es gibt in JEDEM RECHTSSTREIT Möglichkeiten, alle Hebel bereits bei Klageerhebung auf Berufung zu stellen. Wie gesagt: Gute Rechtsanwälte wissen, wie man vorgehen muss.

Beantwortet von (6,790 Punkte)
+7 Punkte
+6 Punkte

Genau aus diesem Grunde sollte man VOR Einleitung von Gerichtsverfahren Rechtsanwälte konsultieren. Denn dann wäre die Situation sicher nicht eingetreten.

Beantwortet von (3,580 Punkte)
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Der Gesetzgeber hat - sehr schlicht ausgedrückt - entschieden: Fälle bis 600 EURO Streitwert sind nicht wichtig und sollen die Gerichte nicht verstopfen. Lässt der Richter die Berufung nicht ausdrücklich zu, ist die Sache in der 1. Instanz ausgegessen.
Beantwortet von (5,750 Punkte)
+1 Punkt
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