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Hallo,

 

ich bin von berlin über Istanbul, Peking nach dalia China geflogen.

 

Als ich dort meinen Koffer im Hotel aufgemacht habe, ist meine Lederjacke nicht mehr im Koffer, die ich in Berlin dort reingelegt habe.

 

Was ad kann ich machen?
Gefragt in Gepäckverlust von
wieder getaggt von
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2 Antworten

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Sie sind von Berlin über Istanbul nach China geflogen. Als Sie an Ihrem Zielflughafen angekommen sind, haben Sie bemerkt, dass Ihre Lederjacke sich nicht mehr in Ihrem Koffer befindet.

Sie fragen sich nun, ob Ihnen irgendwelche Möglichkeiten zustehen, den Schaden geltend zu machen.

Grundsätzlich stehen Fluggästen in solchen Fällen, Ansprüche aus dem Montrealer Übereinkommen zu. Genauer gesagt aus dem Art. 17 des Montrealer Übereinkommen.

 

Art. 17 Montrealer Übereinkommen

Nach dem Art.17 MÜ hat der Luftfrachtführer den Schaden zu ersetzen, der durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck entsteht, jedoch nur, wenn das Ereignis, durch das die Zerstörung, der Verlust oder die Beschädigung verursacht wurde, an Bord des Luftfahrzeugs oder während eines Zeitraums eingetreten ist, in dem sich das aufgegebene Reisegepäck in der Obhut des Luftfrachtführers befand.

 

OLG Köln, Az.: 22 U 145/04 (einfach zu finden bei google unter "reise-recht-wiki.de")

Fluggesellschaften haften unbeschränkt für Diebstähle aus Koffern, wenn sich die Koffer in ihrer Obhut befanden. Andernfalls müssen sie beweisen, dass sie für die Schadensursache nicht verantwortlich waren. Die Fluggesellschaft hafte in unbeschränkter Höhe, wenn der Schaden von ihren Mitarbeitern absichtlich oder leichtfertig herbeigeführt worden sei.

 

BGH, Urteil v. 05.12.2006, AZ: X ZR 165/03 (einfach zu finden bei google unter "reise-recht-wiki.de")

Der Luftfrachtführer haftet für Schäden an zerbrechlichen oder verderblichen Gegenständen (Computern oder sonstigen elektronischen Geräten), Schmuck, Silbersachen, Geld, Wertpapieren, Sicherheiten oder anderen Wertsachen, Geschäftspapieren oder Mustern, Reisepässen oder Personalausweisen, welche im aufgegebenen Gepäck des Fluggastes enthalten sind, gleichgültig, ob mit oder ohne Wissen des Luftfrachtführers, nur, wenn er diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

 

Beachten Sie jedoch, dass Luftfrachtführer nicht haftet  wenn der Schaden auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen ist. Der Luftfrachtführer muss jedoch beweisen, dass er den Verlust nicht zu verantworten hat, er trägt also die Beweislast.

 

Beachten Sie zusätzlich bitte noch, dass Sie eine rechtzeitige Verlustmeldung machen müssen. Die Verlustmeldung sollte sofort, spätestens jedoch sieben Tage nach dem Flug gemacht werden.

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Hallo,

als du nach deinem Flug von Berlin über Istanbul und Peking nach China in deinen Koffer geschaut hast konntest du deine Lederjacke nicht mehr finden. Du fragst dich, was du nun tun kannst.

Aus Artikel 17 des Montrealer Übereinkommens könnte sich ein Anspruch für dich deiner Airline gegenüber ergeben:

(2) Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck entsteht, jedoch nur, wenn das Ereignis, durch das die Zerstörung, der Verlust oder die Beschädigung verursacht wurde, an Bord des Luftfahrzeugs oder während eines Zeitraums eingetreten ist, in dem sich das aufgegebene Reisegepäck in der Obhut des Luftfrachtführers befand. Der Luftfrachtführer haftet jedoch nicht, wenn und soweit der Schaden auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen ist. Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck, einschließlich persönlicher Gegenstände, haftet der Luftfrachtführer, wenn der Schaden auf sein Verschulden oder das Verschulden seiner Leute zurückzuführen ist.

Ihre Airline hat also den Schaden zu ersetzen, wenn etwas aus deinem aufgegebenem Reisegepäck verloren geht.

Dazu auch dieses Urteil zur näheren Differenzierung:

OLG Köln, Az.: 22 U 145/04 (einfach zu finden bei google unter "reise-recht-wiki.de")

Wenn sich die Koffer in der Obhut der Fluggesellschaft befinden, dann haftet diese unbeschränkt für Diebstähle aus diesem Koffer. Andernfalls müssen sie beweisen, dass sie für die Schadensursache nicht verantwortlich waren. Die Fluggesellschaft haftet in unbeschränkter Höhe, wenn der Schaden von ihren Mitarbeitern absichtlich oder leichtfertig herbeigeführt worden sei.

Dem ist meiner Meinung nach zu entnehmen, dass dein Luftfrachtführer, deine Airline, den Schaden zu ersetzen hat. Dazu musst du aber eine Verlustmeldung bei deiner Airline anzeigen, und zwar schnellstmöglich - spätestens sieben Tage nachdem du gelandet bist und den Verlust festgestellt hast.

Beantwortet von (11,820 Punkte)
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