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Hallo an alle,

ich habe gestern Abend einen Flug über ein Online Reisebüro gebucht. Die Abflugszeit in Spanien wurde für 10h25 angegeben. In der Buchungsbestätigung steht dann auf einmal die Abflugszeit 7h40! Die Fluggesellschaft wird wohl kaum innerhalb von 2 Sekunden auf einmal die Zeit verschoben haben. Zudem wird auf deren Website noch immer die Zeit von 10h25 angegeben - selbst heute Morgen noch!

Es handelt sich also definitv um Schlamperei oder bewusste Irreführung von potentiellen Kunden und das finde ich echt krass.

Ich habe also mit dem Customer Service Kontakt aufenommen - die sagen natürlich, dass sie nichts stornieren können, weil die Fluggesellschaft ihnen das nicht zulässt. Die Fluggesellschaft habe ich wiederum auch angerufen und die sagen, das Reisebüro ist verpflichtet, mir andere aternative Flüge am gleichen Tag anzubieten. Die gibt es, aber das Reisebüro behauptet auch hier, dass sie das nicht machen können, weil die Fluggesellschaft keine Möglichkeiten habe.

Alles, was sie anbieten, ist mir die Steuern des Fluges zurück zu erstatten und das wäre wohl ein winziger Betrag.

Mir entstehen erhebliche Mehrkosten (Taxi weil so früh noch kein Bus...) und Unannehmlichkeiten, wenn ich den Flug um 7h40 nehmen muss. Was mich aber vor allem aufregt, ist die Tatsache, dass ich den Flug unter einer komplett anderen Angabe gebucht habe und die das wussten!

Kann man da wirklich gar nichts machen?

Vielen Dank schon im Voras für Antworten!
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von (130 Punkte)
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2 Antworten

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Guten Tag,

Sie haben Online einen Flug nach Spanien gebucht. Angewählt haben Sie 10:25 Uhr als Zeit, auf der Buchungsbestätigung aufgeführt stand dann allerdings 7:40. Eine Umbuchung wurde Ihnen von Seiten der Fluggesellschaft und des Reisebüros verwehrt.

Es ist leider schwer nachzuvollziehen was genau bei Ihrer Buchung vor sich gegangen ist, haben Sie ja Online gebucht und nicht persönlich in einem Reisebüro. Auch nach der EU-Fluggastrechteverordnung ist für den Fall einer versehntlichen Buchung auf eine falsche Zeit keine Anspruchsgrundlage vorgesehen.

Ihre Möglichkeiten scheinen sich darauf zu beschränken die Plattform bei der Sie gebucht haben zu kontaktieren, ebenso wie die Airline. Beides haben Sie bereits getan, und leider nur mit negativen Rückmeldungen.

Vermutlich ist es das einfachste, wenn Sie den früheren Flug wahrnehmen, und sich Möglichkeiten überlegen, wie Sie den Mehrkosten aus dem Weg gehen. Zu einem Flughafen muss man nämlich nicht zwangsweise mit dem Taxi fahren, zumeist fahren dort Züge hin, oder auch Busse - gerade zu einem Flughafen sind die Anbindungen zu den meisten Zeiten verfügbar, und auf jeden Fall ab 6 Uhr früh. Und selbst wenn Züge oder Busse nicht so fahren wie Sie es sich vorstellen könnten Sie ja möglicherweise eine bekannte Person bitten Sie eben zu fahren.

Natürlich können Sie sich auch an einen Anwalt wenden, wenn Sie das Gefühl haben getäuscht worden zu sein - leider könnte es nun wie bereits erwähnt an der Beweis- und Nachvollziehbarkeit der ganzen Buchung scheitern.
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Liebe Wiki,

du hast einen Flug nach Spanien gebucht.

Die gebuchte Abflugszeit war mit 10:25 datiert.

Bedauerlicherweise wurde dir auf der Buchungsbestätigung 7:40 Uhr angegeben.

Hinsichtlich dieses Buchungsfehlers kommen meines Erachtens ebenfalls keine Ansprüche aus der Eu-Fluggastrechte VO in Betracht, wie bereits meine Vorrednerin festgestellt hat.

Eine Schadensersatzpflicht des Reisebüros bei fehlerhafter Dateneingabe bei einer Online-Buchung kommt in Betracht.

Jedoch wurde bereits in einem ähnlichem Fall entschieden, dass das Reisebüro an sich keine seiner Pflichten aus dem Reisevermittlungsvertrag verletzt, da es die empfangenen Daten lediglich weiterleitet.

AG Baden-Baden, Urt. v. 02.07.2012, (einfach zu finden bei google unter "16 C 55/10reise-recht-wiki.de").

Allerdings solltest du folgendes tun.

Aufgrund der Tatsache, dass du dich bereits mit der Fluggesellschaft sowie mit dem Reisebüro auseinandergesetzt hast und beide dir eine Umbuchung Ihrerseits verwehrt haben besteht für dich noch eine weitere Möglichkeit.

Du könntest dich zunächst an das Luftfahrt Bundesamt wenden und denen deinen Fall schildern.

http://www.lba.de/DE/ZentraleDienste/Fluggastrechte/Schlichtung/Schlichtung_node.html.

Diese Möglichkeit ist für dich kostenfrei. Du hast in diesem Fall nichts zu verlieren aus meiner Sicht.

Alternativ bleibt dir selbstverständlich der Weg zum Anwalt jederzeit offen, der meiner Meinung nach auch der beste, schnellste und einfachste Weg darstellt.

Solltest du über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, dann aufjedenfall ab zum Anwalt.

Solltest du finanziell nicht die Mittel aufbringen können, so besteht noch die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen.

In jedem Fall solltest du meines Erachtens nach eins dieser 3 Möglichkeiten die Ich dir hier aufgezählt habe wahrnehmen oder zumindest in Betracht ziehen.

Ich wünsche dir weiterhin alles gute und einen guten Start ins neue Jahr 2017.

 

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