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Guten Tag, 

 

leider war ihr Urlaub in der Türkei wohl nicht so erholsam wie geplant. Auch der Rückflug verlief nicht reibungslos. Eigentlich sollte dieser um 22:35 starten, allerdings wurde dieser zwei mal seitens OnurAir verschoben verschoben. 

Gibt es rechtliche Möglichkeiten?

Anscheinend sind sie 3, 5 Stunden später in Hannover angekommen. Laut eines höchstrichterlichen Urteils des EuGH kommen Ansprüche aus einer Verspätung dann in Betracht, wenn die Flugreisenden mit einer Verspätung von über 3 Stunden an ihrem Endziel ankommen. 

Liegt also eine solche Verspätung vor, so kommen eventuell Ansprüche aus der europäischen Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 in Frage. Diese sind insb. sind Art. 7, 8 und 9 der Verordnung normiert. 

Diese Ansprüche sind auch an OnurAir zu richten.

Welche genauen Ansprüche kommen in Betracht?

Für Flugreisende ist in erster Linie der Anspruch auf Ausgleichsleistungen gem. Art. 7 der VO in Frage. Die Höhe des Anspruchs bemisst sich je nach Distanz:

a)  250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger, 

b)  400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km, 

c)  600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen. 

Allerdings müsste noch geklärt werden, warum es zu dieser Verspätung kam. Denn sollte die Verspätung auf einen außergewöhnlichen Umstand zurück gehen, dann entfällt eine etwaige Zahlungspflicht gem. Art. 5 III der europäischen Fluggastrechteverordnung. Allerdings müsste die Airline dann auch darlegen können, dass sich die Verspätung auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. 

Des Weiteren könnte ein Anspruch aus Art. 9 der Verordnung in Frage kommen. Demnach müssten Ihnen eventuell eigentlich Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit von der Airline angeboten werden. 

Weitere Hinweise:

Ich kann Ihnen nur raten, sich darüber zu informieren, was der Grund des verspäteten Abflugs war und, dass Sie Ansprüche gegenüber der Airline geltend machen. Im Zweifel ist es auch immer ratsam, einen Fachanwalt über die Sache wachen zu lassen. Nutzen Sie auch die Gelegenheit noch weitere Forenbeiträge zu lesen und sich mit anderen Betroffenen auszutauschen, bspw. diese:

http://flugrechte.eu/13308/flugänderung-vorverlegung-zwischenaufenthalt-stornierung

http://flugrechte.eu/3777/jemand-erfahrungen-klage-gegen-onur-wegen-flugverspätung

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