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Hallo Zusammen,

wir haben unseren Flug im Dezember gebucht und wollen nun im Oktober von Hannover nach Rhodos (11 Tage) fliegen.

Wärend der Buchung wurde uns eine Abflugzeit um 05:20 Uhr angeboten.

Als nun die Reiseunterlagen eintrafen sahen wir, dass die Abflugzeit nun um 16:05 Uhr ist.

Wir finden 11 Stunden Verspätung schon sehr heavy!

Müssen wir das hinnehmen? Welche Rechte können wir einfordern?

Leider konnte ich keine Eindeutige Aussage diesbezüglich finden, daher bitte ich um Unterstützung.

Vielen Dank für die Aufklärung.
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von (340 Punkte)
wieder getaggt von
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13 Antworten

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Hallo,

sie haben einen Flug von Hannover nach Rhodos gebucht. Ursprünglich ging ihr Flug um 05:20 Uhr.

Bei Ankunft der Unterlagen sahen Sie, dass ihr Flug nun um 16:05 Uhr gehen würde.

Ihr ursprünglicher Flug wurde um 11h verschoben, somit lässt sich von einer Annulierung sprechen.

Urteil des EuGH, vom 13.10.2011, Az C-83/10 (nachzulesen auf reise-recht-wiki.de):

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

Die VO (EG) 261/2004 ist besagte Fluggastrechteverordnung der EU.

Nach Art. 7 VO (EG) 261/2004 stehen Ihnen, bemessen an der Strecke des Fluges, diverse Ausgleichszahlungen zu.

Folgendermaßen teilen die Möglichkeiten sich auf:

  • Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro bei einer Flugstrecke von weniger als 1.500 Kilometern

  • Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro bei einer Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern

  • Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro bei einer Flugstrecke von mehr als 3.500 Kilometern

Maßgeblich dafür ist der Zeitraum, in dem Sie informiert wurden.

Wurden Sie mehr als zwei Wochen im Voraus informiert, stehen Ihnen keine Ausgleichszahlungen zu.

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

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Ich kann euch Herrn Bartholl als anwalt empfehlen. Der hat für unsere Familie einen Fall gegen Lufthansa/Eurowings gewonnen. Ist vielleicht etwas schwer dort dranzukommen, aber wir wurden durch eine Empfehlung schnell angenommen. 

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Meine Partnerin und ich waren sicherlich ein bisschen unbedarft. Wir dachten, dass unsere Rechte klar im Gesetz geschrieben stünden und die Fluggesellschaft bei so einer eindeutigen Sache wohl zahlen wird - WEIT GEFEHLT surprise

Nach zahllosen Briefen und mails an die Fluggesellschaft haben wir die Sache am Schluss an unsere Rechtsschutz gegeben, weil wir nicht mehr weiter wussten. Die Versicherung hat uns eine Fachkanzlei aus Berlin empfohlen und wir waren froh, dass wir uns endlich nicht mehr mit den unmöglichen Mitarbeitern der Fluggesellschaft rumärgern mussten. Als wir die Sache fast schon aus den Augen verloren hatten kam von unserem Anwalt vor zwei Wochen die Nachricht dass die Fluggesellschaft jetzt doch die 1200 € zahlt und auch die Anwaltskosten übernehmen wird. Wie hart man dafür kämpfen muss, hätte ich nie gedacht. Aber wenigsten bekommen wir jetzt die Entschädigung. Nächstes Mal gehe ich sofort zum Anwalt ohne mich stundenlang in die Telefonschleifen der Fluggesellschaften zu hängen. Sowas kostet nur Zeit und Geld und führt zu gar nichts. Ein Tip wenn ihr einen guten Anwalt braucht: Rechtsanwälte Bartholi und Partner aus Berlin.

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