Hallo,
ich bin zufällig auf dieses Forum gestossen und hoffe, da ich bisher im Internet zu unserer Frage keine Antwort gefunden habe, hier auf ein paar hilfreiche Tipps bzw. Antworten.
Ich lese zwar immer wieder, dass bei Flugannullierungen Ersatzansprüche gestellt werden können, aber in unserem Fall, geht es um Schadensersatz bzgl. Telefonkosten, die entstanden sind, weil wir die Hoteline nicht erreichen konnten. Und da wissen wir einfach nicht, ob diese von der Fluggesellschaft erstattet werden müssen oder nicht.
Zu unserem Fall: Aufgrund des Pilotenstreiks der Lufthansa am 01.12./02.12.2014 wurde unser Flug am 01.12. um 23.55 Uhr von Singapur nach Frankfurt annulliert. Auf der Lufthansa-Internetseite "Meine Buchungen" wurden wir aufgefordert, die Service-Hotline zu kontaktieren.
Am Ende des Tages haben wir mehrere Stunden erfolglos in der Warteschleife der Hotline verbracht, was uns zwei horrend hohe Mobilfunkrechnungen in 4-stelliger Höhe bescherte.
Nun würden wir gern wissen, wie groß die Chancen sind (letztendlich wohl auch mit der Unterstützung eines Rechtsanwalts) unsere Telefonkosten erstattet zu bekommen.
Wir bedanken uns für Eure Antworten und hoffen sehr, dass wir nicht auf unseren Telefonkosten sitzen bleiben ...
Mit freundlichen Grüßen
Sabine