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 Letztes Jahr wollte ich mir den sehr sehr lange gehegten Traum einer Rundreise durch die Vereinigten Staaten von Amerika. Dafür mietete ich schon von Deutschland aus ein Motorrad, sowie zwei Flüge, jeweils einer in die USA, und einer wieder nach Deutschland.

Der Hinflug sollte von Hamburg nach Miami am 01.04. erfolgen, der Rückflug dagegen am 01.05 und von Los Angeles nach Hamburg gehen.

 

Diese Flüge buchte ich über das Internet, jeder Flug kostete 1.400 Euro. Auf der Internetseite hatte ich die Wahl zwischen dem Economy und dem Premium Economy Tarif, ich entschied mich jedoch für den ersteren. Im Ticketpreis waren auch ausweislich die Steuern und Gebühren enthalten.

Zudem enthielt die Internetseite einen Hinweis: „Die Stornierung der Tickets ist nicht möglich. Die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren sind erstattbar. Der internationale/nationale Zuschlag ist nicht erstattbar.“

 

Ich hatte jedoch bei der Buchung nicht auf dieses Feld gedrückt, wusste von dem also nichts.

 

Leider verunfallte ich in Deutschland am Anfang des Jahres, sodass es mir nicht mehr möglich war, diesen Flug und die gesamte Reise anzutreten. Schweren Herzens blieb mir nichts anderes übrig, als die Reise und die Flüge zu stornieren.

 

Also verlangte ich von der Fluggesellschaft, dass sie mir den Reisepreis erstatten. Sie zahlte mir jedoch nur 133 Euro aus.

Zu erwähnen ist auch, dass man an die Information, dass die Gebühren nicht erstattet werden nur kommt, wenn man bei der Buchung auf ein bestimmtes Feld klickt, da wird dann der hinweis angezeigt.

 

Muss mir die Fluggesellschaft mehr Zahlen als die 133 Euro?

Hier war wohl ein ähnliches Thema: 

http://flugrechte.eu/index.php?qa=11709&qa_1=fluggesellschaft-kündigungsrecht-vollständig-ausschließen 

 

Gefragt in Reisevertragsrecht von
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Sie haben einen Flug in die USA gebucht. Bei diesem hatten Sie die Wahl zwischen dem Economy und dem Economy Premium Tarif. Sie haben sich für den günstigeren Economy Tarif entschieden. Nun wollen Sie den Flug stornieren. Die Fluggesellschaft hat die Stornierung jedoch im Falle des günstigeren Economy Tarifs ausgeschlossen und Sie fragen sich nun, ob dieses rechtens ist. 

Dazu hat das BGH folgendes entschieden:

BGH , Urteil vom 20.03.2018 - X ZR 25/17

Stornierung einer Flugbuchung kann wirksam ausgeschlossen werden

Wer einen Flug bucht und ihn dann zum Beispiel wegen Krankheit stornieren muss, kann unter Umständen auf den Flugkosten sitzen bleiben. Denn die Stornierung der Flugbuchung kann wirksam ausgeschlossen werden. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Er stellte unter anderem klar, dass der Ausschluss des Kündigungsrechts (hier "Stornierung") die Fluggäste nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteilige und auch nicht mit wesentlichen Grundgedanken des Werkvertragsrechts unvereinbar sei.

Nachdem die Vorinstanzen für den Kläger entschieden haben, hat das BGH jedoch entschieden, dass eine Stornierung wirklich wirksam ausgeschlossen werden kann.

Demnach könnte es leider tatsächlich rechtens sein, dass in Ihrem Fall die Flugstornierung ausgeschlossen wurde. 

Dieses stellt jedoch nur eine Rechtseinschätzung dar, weshalb es für Sie sinnvoll sein könnte, einen Fachanwalt für Reiserecht einzuschalten.

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