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Die Fluggesellschaft hat unseren Flug von Düsseldorf nach Los Angeles storniert.

Der Hinflug war  für den 06.07 geplant, der Rückflug für den 26.07, die Reisen wurden am 28.12  im Internet gebucht.

Beim Buchen hatte ich die Wahl zwischen den Tarifen Economy Basic und Economy Basic Plus. Der erste Tarif war billiger, war aber weniger flexibel was Umbuchung uns Stornierung betrifft, bei dem Plus Tarif war es das Gegenteil. Auf der Internetseite des Anbieters ließen sich diese Tarife schön vergleichen.

Ich entschied mich für den billigeren Tarif.

Bei Auswahl dieses Tarifes wurden in dem nächsten Schritt Tarifkonditionen und Gepäckinformationen angezeigt. In diesem Fenster hieß in dem gesonderten zu öffnenden Feld "Erstattung": "Die Stornierung des Tickets ist nicht möglich. Die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren sind erstattbar. Der internationale/nationale Zuschlag ist nicht erstattbar." Am Ende des Buchungsvorganges wurde eine Preisübersicht angezeigt, bei der durch einen Klick auf ein Fragezeichensymbol die Zusammensetzung der Steuern, Gebühren und Zuschläge aufgeschlüsselt wird.

In den AGB hieß es  in Ziffer 5.1.3: "Bestimmte Tarife unterliegen einschränkenden Bestimmungen in Hinblick auf Umbuchung oder Stornierungen. Die einzelnen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Tarifbedingungen".

Leide rmusste ich die Buchung am 12.02 stornieren.

In diesem Zusammenhang forderte ich auch die vollständige Erstattung des Reisepreises.

Darf die Fluggesellschaft mein Kündigungsrecht eigentlich so extrem ausschließen? Verstößt das nicht gegen das Gesetz?

Gefragt in Reisevertragsrecht von
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2 Antworten

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Guten Abend,

bei der Buchung Ihrer Flüge hatten Sie die Wahl zwischen dem Economy Basic und dem Economy Basic Plus Tarif. Da erstere günstiger war, haben Sie sich auch für diesen entschieden. Problem bei diesem Tarif ist nur, dass eine Stornierung des Tickets nicht möglich wäre und lediglich die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren erstattbar seien. Nun mussten Sie die Buchung stornieren und wollen den gezahlten Betrag erstattet bekommen. Fraglich ist daher, ob das durch die bestehende AGB - Klausel möglich ist oder nicht. 

Ich habe bei meiner Internetrecherche zu Ihrem Fall ein Urteil gefunden, dass ich Ihnen gerne darlegen würde:

BGH, Urteil vom 20.3.2018, Az. X ZR 25/17

 Der Kläger buchte einen Flug von Hamburg über Frankfurt nach Miami und von Los Angeles über Frankfurt nach Hamburg. Der Kläger begehrt von der beklagten Airline die Erstattung des gezahlten Flugpreises nach erklärter Kündigung des Vertrags. Der Buchung lagen für die innerdeutschen Teilstrecken die Buchungsklasse Economy und für die internationalen Teilstrecken die Klasse Premium Economy zugrunde, für die die Bedingungen der Beklagten folgende Regelung vorsahen:

"Die Stornierung der Tickets ist nicht möglich. Die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren sind erstattbar. Der internationale/nationale Zuschlag ist nicht erstattbar."

Die Kläger erhielten auch nur diese nicht verbrauchten Steuern und Gebühren und fordern nun die Erstattung der Differenz.

Der BGH hat, nach dem die Klage in allen anderen Instanzen abgewiesen wurde, festgelegt, dass das Kündigungsrecht des Klägers durch die Beförderungsbedingungen der Beklagten tatsächlich vollständig ausgeschlossen werde könne. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass der Ausschluss des Kündigungsrechts nach §649 BGB die Fluggäste nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. 

Durch das Urteil des BGH denke ich, dass der vollständige Auschluss des Kündigungsrechts nach §649 BGB auch in Ihrem Fall zulässig ist und Sie leider auch lediglich die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren von der Fluggesellschaft verlangen könne. 

Zum Schluss möchte ich noch einmal  darauf hinweisen, dass es sich bei diesem Beitrag lediglich um eine Rechtsmeinung und nicht um einen Rechtsrat handelt. 

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Sie haben einen Flug von Düsseldorf nach Los Angeles gebucht. Bei diesem hatten Sie die Wahl zwischen dem Economy Basic und dem Economy Basic Plus Tarif. Sie haben sich für den günstigeren Economy Basic Tarif entschieden. Nun wollen Sie den Flug stornieren. Die Fluggesellschaft hat die Stornierung jedoch im Falle des Economy Basic Tarifs ausgeschlossen und Sie fragen sich nun, ob dieses rechtens ist. 

Dazu hat das BGH folgendes entschieden:

BGH , Urteil vom 20.03.2018 - X ZR 25/17

Stornierung einer Flugbuchung kann wirksam ausgeschlossen werden

Wer einen Flug bucht und ihn dann zum Beispiel wegen Krankheit stornieren muss, kann unter Umständen auf den Flugkosten sitzen bleiben. Denn die Stornierung der Flugbuchung kann wirksam ausgeschlossen werden. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Er stellte unter anderem klar, dass der Ausschluss des Kündigungsrechts (hier "Stornierung") die Fluggäste nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteilige und auch nicht mit wesentlichen Grundgedanken des Werkvertragsrechts unvereinbar sei.

Nachdem die Vorinstanzen für den Kläger entschieden haben, hat das BGH jedoch entschieden, dass eine Stornierung wirklich wirksam ausgeschlossen werden kann.

Demnach könnte es leider tatsächlich rechtens sein, dass in Ihrem Fall die Flugstornierung ausgeschlossen wurde. 

Dieses stellt jedoch nur eine Rechtseinschätzung dar, weshalb es für Sie sinnvoll sein könnte, einen Fachanwalt für Reiserecht einzuschalten. 

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