Mein Sohn hatte sich letztes Jahr für einen Schüleraustausch in Mexico qualifiziert. Im Rahmen dieses Austausches, war es natürlich nötig, dass er erst einmal überhaupt nach Mexico kommt.
Also buchte ich für ihn Tickets für den Hin-und Rückflug, und noch einmal extra Tickets für den Weg von Mexico nach Deutschland und zurück, damit er Weihnachten bei der Familie sein kann. Wir hatten bisher immer Weihnachten zusammen gefeiert, und das wollten wir auch dieses Jahr nicht unterbrechen. Da diese Flüge sehr viel Geld gekostet haben, schloss ich zeitgleich eine Reiseabbruchversicherung ab.
In den Versicherungsbedingungen war geregelt, dass beim Reiseabbruch nur die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten erstattet werden können.
Kurz vor Weihnachten rief mich mein Sohn an, und teilte mir mit, dass er an einer schweren Magen-Darm-Grippe erkrankte, und auch in Mexico ins Krankenhaus musste. Ich war sehr aufgelöst deswegen, denn mein Sohn musste ins Krankenhaus, und ich als seine Mutter konnte ihm nicht helfen.
Jedenfalls konnte er in diesem Zustand auch nicht fliegen, das war selbstverständlich. Also stornierte ich die Flugtickets. Ich verlangte daraufhin von der Versicherung die Flugkosten von Mexico City nach München und zurück in Höhe von insgesamt 781 Euro.
Die Versicherung weigerte sich, die Kosten zu übernehmen, sie sagten mir, dass mein Sohn ja immerhin in Mexico geblieben ist, und den Flug gar nicht versucht hat. Zusätzliche Reisekosten seien daher nicht angefallen. Die Flugkosten als solche hätte ich sowieso bezahlen müssen.
Hat die Versicherung recht?