Während Ihres Fluges von Düsseldorf nach Antalya mit OnurAir wurde Ihr Koffer beschädigt.
Im Falle von Gepäckschäden steht Ihnen ein Anspruch aus Artikel 19 des Montrealer Übereinkommens über Verspätungen von Reisegepäck zu:
Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.
Dazu folgende Urteile:
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.06.2013, Az.: 29 C 2518/12(19) (ganz einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingeben: " AG Frankfurt Az.: 29 C 2518/12 (19) reise-recht-wiki.de")
Kommt das Reisegepäck der Fluggäste verspätet an, sodass diese sich einen Ersatz für die Sachen aus dem Gepäck anschaffen müssen, hat das Luftfahrtunternehmen grundsätzlich Ersatz für die Anschaffungskosten zu leisten.
Nicht bezahlen muss das Luftfahrtunternehmen, Anschaffungen die nicht notwendig sind.
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.02.2011, Az. 32 C 2427/10-84 (ganz einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingeben: " AG Frankfurt Az.: 32 C 2427/10-84 reise-recht-wiki.de")
Bei einer Gepäckverspätung müssen betroffene Passagiere sich immer an die Airline wenden, die das Gepäck auf der betroffenen Strecke transportiert hat. Diese Airline muss dann bis zur Obergrenze von etwa 1.300 € alle finanziellen Schäden ersetzen.
Den Urteilen und Artikel 19 des Montrealer Übereinkommens nach hat die Fluggesellschaft Ihnen wahrscheinlich den entstandenen Schaden zu ersetzen, das heißt, jeden materiellen Schaden bis zu einer Obergrenze von 1.300 Euro.
Außerdem geht aus Artikel 31 des Montrealer Übereinkommens hervor, wann Sie die Beschädigung Ihres Reisegepäckt anzugeben haben:
Im Fall einer Beschädigung muss der Empfänger unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei aufgegebenem Reisegepäck jedenfalls binnen sieben und bei Gütern binnen vierzehn Tagen nach der Annahme, dem Luftfrachtführer Anzeige erstatten. Im Fall einer Verspätung muß die Anzeige binnen einundzwanzig Tagen, nachdem das Reisegepäck oder die Güter dem Empfänger zur Verfügung gestellt worden sind, erfolgen.
Unverzüglich meint ohne schuldhaftes Zögern. Davon ist aufgrund Ihrer Schilderungen auszugehen.
Es ist deshalb davon auszugehen, dass Sie tatsächlich einen Anspruch auf Erstattung des Schadens gegenüber der Fluggesellschaft inne haben.
Sie sollten die Fluggesellschaft erneut kontaktieren und Ihre Forderungen stellen. Falls OnurAir weiterhin nicht reagiert, könnte es sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Reiserecht zu kontaktieren.