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Vor über 3 Wochen erhielt ich von weg.de die Nachricht, dass der Reiseveranstalter FTI unseren Hinflug von morgens 9:00 Uhr auf abends 20:10 Uhr verschiebt. Reisebeginn ist der 30.06.2019

Ich habe direkt geschrieben, dass ich mit einer 11 stündigen Verschiebung nicht einverstanden bin. Hatte auch bereits wegen des guten frühen Fluges im Maritim Hotel in Düsseldorf ein Hotelzimmer gebucht, das ich auch nicht mehr stornieren kann. Als sich innerhalb einer Woche noch nichts getan hatte, habe ich bei weg.de angerufen und sie haben mir einen alternativen Flug morgens um 6:00 Uhr angeboten. Hierfür sollten allerdings 200€ Aufpreis gezahlt werden. Wir erklärten uns mit den 3 Stunden früheren Flug notgedrungen einverstanden, allerdings nicht mit den Zusatzkosten.

Hier dauerte es dann wieder 2 Wochen, nach zig maligen Mails und Telefonaten, bekam ich heute die Nachricht,  dass der Flug nun auf 15:10 Uhr verlegt wird und keine Mehrkosten anfallen.

Ich habe jetzt zwar akzeptiert, bin aber dennoch nicht gewillt das so hin zu nehmen. Es ist immer noch eine Verschiebung von 6 Stunden und wenn ich diesen Flug bei Reisebuchung hätte haben wollen, hätte ich diesen für viel weniger Geld buchen können.

Wie kann ich weiter vorgehen?

Werden die Hotelkosten am Flughafen übernommene?

Kann ich nach der Reise Schadensersatz einfordernd?

Vielen Dank für die Mühe

Tanja
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
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1 Antwort

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Sie haben eine Pauschalreise gebucht. Nun wurden im Rahmen dieser die Flugzeiten geändert. Im Endeffekt fliegen Sie nun mit einer Verspätung von 6 Stunden. Sie fragen nun nach Ihren Ansprüchen.

Die Änderung der Flugzeiten nach Buchung ist zwar in einem bestimmten Rahmen hinzunehmen. Allerdings darf der Reiseveranstalter die Reisezeiten nicht willkürlich nach Belieben verändern. Ab einem gewissen Grad der Veränderung stehen dem Reisenden daher verschiedene Gewährleistungsrechte zu. Das ist der Fall, wenn ein Reisemangel vorliegt. Ab wann das der Fall ist, ist in § 651 i II BGB definiert:

(2) Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln,

1. wenn sie sich für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen eignet, ansonsten
2. wenn sie sich für den gewöhnlichen Nutzen eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Pauschalreisen der gleichen Art üblich ist und die der Reisende nach der Art der Pauschalreise erwarten kann.
 

Ein Reisemangel liegt auch vor, wenn der Reiseveranstalter Reiseleistungen nicht oder mit unangemessener Verspätung verschafft. 

Ob die Flugzeitenverschiebungen in Ihrem Fall einen Reisemangel begründen, kann anhand von verschiedenen Urteilen ermittelt werden: 

OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.05.2013, Az. I-6 U 123/12 (einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingeben: „OLG Düsseldorf I-6 U123/12 reise-recht-wiki.de")

Geringere Verschiebungen sind als hinnehmbar anzusehen. So kann eine Verschiebung von 4 bis 8 Stunden noch zulässig sein. Von Bedeutung ist, ob die Veränderungen für den Fluggast noch zumutbar sind.

AG Bonn, Urteil vom 27.06.1996, Az. 18 C 14/96 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: “AG Bonn 18 C 14/96 reise-recht-wiki.de“)

Minderungsanspruch verneint. Eine Vorverlegung des Abfluges um 5 Stunden ist nicht als Beförderungsmangel zu qualifizieren und berechtigt daher nicht zur Reisepreisminderung. Bei Charterflügen ist nach Ansicht des Gerichtes eine Flugzeitenverspätung von bis zu 8 Stunden zu tolerieren.

Es wird also eine Richtlinie von 8 Stunden angenommen. Daher könnte ich mir vorstellen, dass in Ihrem Fall noch kein Reisemangel vorliegt und Sie daher leider keine Ansprüche gegen den Reiseveranstalter haben. 

Allerdings sollten Sie beachten, dass jeder Einzelfall nach seinen speziellen Umständen beurteilt werden muss. Sie sollten daher darüber nachdenken, ob Sie nicht einen Fachanwalt zu Rate ziehen wollen. 

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