Guten Tag Sarah,
Sie sind zu dritt in die Dominikanische Republik gereist und haben 2 Koffer vermisst. Diese sind laut Condor in Deutschland geblieben.
Bei einer Gepäckverspätung steht Ihnen ein Anspruch aus Artikel 19 des Montrealer Übereinkommens über Verspätungen von Reisegepäck zu:
Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.
Dazu folgende Urteile:
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.06.2013, Az.: 29 C 2518/12(19) (ganz einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingeben: " AG Frankfurt Az.: 29 C 2518/12 (19) reise-recht-wiki.de")
Der zu ersetzende Schaden besteht u.a. aus den notwendigen Ausgaben, die getätigt wurden, um das fehlende Gepäck auszugleichen. Die Notwendigkeit muss jeweils nachgewiesen werden.
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.02.2011, Az. 32 C 2427/10-84 (ganz einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingeben: " AG Frankfurt Az.: 32 C 2427/10-84 reise-recht-wiki.de")
Bei einer Gepäckverspätung müssen betroffene Passagiere sich immer an die Airline wenden, die das Gepäck auf der betroffenen Strecke transportiert hat. Diese Airline muss dann bis zur Obergrenze von etwa 1.300 € alle finanziellen Schäden ersetzen.
Den Urteilen und Artikel 19 des Montrealer Übereinkommens nach hat Condor Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Das heißt, Sie können die Gegenstände, die Sie wegen der Weihnachtstage möglicherweise nachkaufen mussten, können Sie Condor aller Voraussicht nach in Rechnung stellen - allerdings sind Luxusgüter ausgeschlossen.
AG Frankfurt, Urt. vom 13.06.2013, Az.: 29 C 2518/12 (19) (Einfach im Reise-Recht-Wiki nachzulesen wenn Sie bei Google eingeben: reise-recht-wiki.de AG Frankfurt 29 C 2518/12 (19))
Hier hat das AG Frankfurt den Klägern einen Teilanspruch zugesprochen, weil deren Koffer erst mit mehrtägiger Verspätung am Urlaubsort ankamen und sie sich vorort um Ersatz kümmern mussten. Kleidungsstücke und Artikel zur Körperpflege müssen ersetzt werden, so das AG Frankfurt, andere Zusatz- und Luxusprodukte hingegen nicht. Ersatzfähig seien nach Ansicht des Gerichts (bei einer mehrtägigen Verzögerung) sämtliche Gepäckstücke, die ersatzweise Anschaffung einer vollständigen Grundgarderobe und der Kauf entsprechender Pflegeprodukte.
Darüber hinaus ist es notwendig, dass Sie Ihren Schaden innerhalb einer bestimmten Frist anzeigen - eine Schadensmeldung haben Sie ja bereits gestellt. Doch wenn Sie ihren Koffer zurückerhalten, beziehungsweise klar sein sollte welche Anschaffungen Sie tätigen mussten, ist es ratsam sich schnellstmöglich bei Condor zu melden und nicht zu zögern.
Außerdem:
AG Bremen, Urteil vom 05.12.2013, Az. 9 C 244/13 (ganz einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingeben: " AG Bremen Az.: 9 C 244/13 reise-recht-wiki.de")
Eine Gepäckverspätung muss gemäß Art. 31 MÜ innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks angezeigt werden. Die Anzeige muss hierbei gegenüber dem Unternehmen geschehen, welches Ihr Gepäck transportiert hatte. Erst nach der Anzeige können eventuelle Ansprüche geltend gemacht werden.
Aus diesem Urteil geht hervor, dass Sie Ihre Schäden gegenüber Condor spätestens 21 Tage nach dem Erhalt Ihres verspäteten Gepäcks geltend machen müssen. Zum Zeitpunkt Ihrer Nachricht hat Ihr Gepäck Sie ja noch nicht erreicht, aber inzwischen hoffentlich ja schon. Dann haben Sie die genannte Frist zu beachten.
Was nun Ihre anderen Fragen angeht verhält es sich normalerweise so, dass verlorene Gepäck entweder an eine bei der Fluggesellschaft während Ihrer Schadensanzeige hinterlegten Adresse in Ihrem Urlaubsland gesendet werden kann, oder aber an Ihre Heimatadresse.
Wie lange es dauert bis Condor diesen Fall bearbeitet ist leider nicht genau zu datieren - dies variiert unter Umständen auch.
Verschwinden kann Ihr Gepäck darüber hinaus eigentlich nicht, da es einen eigenen Code zum Einlesen zugeteilt bekommen hat - Condor konnte Ihnen deshalb ja auch mitteilen, dass beide Koffer wohl in Deutschland zurückgeblieben sind.
Ihnen ist deshalb schlussendlich zu raten weiterhin in Verbindung mit Condor zu bleiben und sich Ihr Gepäck schnellstmöglich an eine Heimat- oder Urlaubsadresse nachsenden zu lassen - in dieser Wartezeit getätigte notwendige Anschaffungen können Sie dann bis zu einer Höchstgrenze von etwa 1.300 Euro Condor in Rechnung stellen und werden insofern entschädigt.
Viel Erfolg Sarah!