Lieber Fragesteller,
Tritt man einen gebuchten Flug nicht an und ist dieser nicht stornierbar, kann man sich trotzdem die personenbezogenen Steuern & Fluggebühren zurückerstatten lassen. Natürlich lohnt sich das nur, wenn der Tarif keine Erstattung vorsieht. Das ist bei den meisten günstigen Tarifen die Regel. Die Airline muss personenbezogene Steuern und Gebühren erst bezahlen, wenn man wirklich geflogen ist. Verweigert die Fluggesellschaft die Erstattung, bereichert sie sich ungerechtfertigt.
Je nach Preis, Tarif und Fluggesellschaft liegt die Höhe der erstattbaren Steuern und Gebühren bei 0€ bis 100€. Zu den personenbezogenen Gebühren gehören z.B. Flughafen- oder Sicherheitsgebühren. Nicht dazu zählt der Flugpreis sowie internationale und nationale Zuschlag z.B. der Treibstoffzuschlag oder ein Sicherheitszuschlag sowie Zahlungs- und Buchungsgebühren.
Urteil vom EuGH, Az.: C-537/13 (einfach zu finden bei Google unter "reise-recht-wiki")
Der europäische Gerichtshof hat in diesem Urteil noch einmal klargestellt, dass Fluggesellschaften ihren Kunden bei Online-Buchungen von Anfang an den Endpreis anzeigen müssen. Damit ist der Endpreis gemeint, der sowohl die Gebühren, als auch die Steuern enthält. Dies ist nicht nur für den vom Kunden ausgewählten Flug der Fall, sondern das gleiche gilt auch für alternative Flugverbindungen.
BGH, Urteil vom 30.07.2015 -Az.: I ZR 29/12 (einfach zu finden bei Google unter "reise-recht-wiki")
Fluggesellschaften müssen im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems bei jeder Angabe von Preisen für Flüge und damit auch bei der erstmaligen Angabe von Preisen den zu zahlenden Endpreis einschließlich aller Preisbestandteile angeben.
KG Berlin, Az. 5 U 147/10 und 24 U 90/10 (einfach zu finden bei Google unter "reise-recht-wiki")
Fluggesellschaften müssen für ihre Tickets im Internet immer den korrekten Endpreis angeben. Auch Gebühren und Zusatzkosten müssten im ausgewiesen Preis enthalten sein.
Somit können Sie die gezahlten Kosten zurückverlangen, bis auf gewissen Anteile für bestimmte, bereits aufgewendete Tätigkeiten seitens der Fluggesellschaft, wie eventuell die Bearbeitungsgebühren.