Guten Tag Agnieszka,
Sie haben einen Flug mit AirBerlin von Berlin Tegel über München nach Zakynthos gebucht. Sie sind nun darüber informiert worden, dass sich Ihre Flugzeiten und auch Flughäfen geändert haben.
So kommen Sie nun anstatt um 09:05 um 14:10 in Zakynthos an, und müssen wegen der Verschiebung auch knapp 12 Stunden am Flughafen München ausharren. Auf Ihrem Rückflug landen Sie nicht wie ursprünglich gebucht in München, sondern in Düsseldorf, kommen jedoch lediglich 5 Minuten verzögert in Berlin an.
Sie fragen nun, wie Sie sich Opodo gegenüber Verhalten sollen - diese hatten Sie bereits gebeten sie zurückzurufen. Ihnen könnten Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung zustehen.
EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (bei Google einfach zu finden, wenn Sie eingeben: „C-83/10 reise-recht-wiki“)
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.
a) Hinflug
Auf Ihrem Hinflug nehmen Sie nach Ihrem ersten Zwischenstopp einen Weiterflug um 10:55, anstatt um 5:50 und kommen so um 14:10 an Ihrem Zielort an, anstatt um 09.05. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Sie auf eine andere Maschine umgebucht wurden, und der Flug in jedem Fall nicht so durchgeführt wird wie er eigentlich geplant war - immerhin handelt es sich um eine Verschiebung um 5 Stunden.
Ihr Hinflug geht am 18.08., und informiert über diese Änderung wurden Sie am 08.08. Damit wurden Sie weniger als 2 Wochen, wie eigentlich in Artikel 5 EU-VO gefordert, über die Änderung informiert, und Ihnen stehen wahrscheinlich Ausgleichszahlungen nach Artikel 7 EU-VO zu:
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:
a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger,
b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km,
c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.
Ihnen könnten, ob der Entfernung zwischen Abflug- und Ankunftsort, also 400 Euro pro Fluggast als Entschädigung zustehen. Von diesem Anspruch kann sich eine Fluggesellschaft allerdings befreien, soweit Sie ungewöhnliche Umstände geltend machen kann.
Alternativ können Sie Ansprüche aus Artikel 8 EU-VO Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung haben:
a) – der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit
– einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt,
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
Sie können den Flug also so wahrnehmen und haben vielleicht die Möglichkeit eine Entschädigung wegen der Verschiebung geltend zu machen, oder Sie entscheiden sich für die Erstattung des Tickets.
Darüber hinaus kommen Ihnen, sollten Sie den Flug wahrnehmen und dann knapp 12 Stunden in München Aufenthalt haben, wahrscheinlich Ansprüche aus Artikel 9 EU-VO zu:
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so sind Fluggästen folgende Leistungen unentgeltlich anzubieten:
a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,
b) Hotelunterbringung, falls
– ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist oder
– ein Aufenthalt zusätzlich zu dem vom Fluggast beabsichtigten Aufenthalt notwendig ist,
c) Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges).
Zu raten sei Ihnen deshalb wohl den Flug wahrzunehmen und sich, wie Opodo es Ihnen nahe legte, sich in ein Gespräch über eine Entschädigung, ein Hotel, oder möglicherweise auch einen Alternativflug zu begeben.
b) Rückflugs
Auf Ihrem Rückflug wurde Ihr Zwischenstopp geändert, und zwar von München auf Düsseldorf. Ihre Flugzeiten wurden nur geringfügig angepasst, und führten nicht zu einer Verspätung an Ihrem Zielort - diese sind deshalb sehr wahrscheinlich zu vernachlässigen.
Bei der Änderung eines Flughafens ist unproblematisch von einer Annulierung zu sprechen, siehe oben. Damit stehen Ihnen womöglich wieder Ansprüche aus der EU-VO zu.
Informiert wurden Sie am 08.08. über diese Änderung zu Ihrem Flug am 26.08. - die 2 Wochen Frist wurde deshalb schon einmal eingehalten, und Ansprüche gemäß Artikel 7 EU-VO bleiben Ihnen was diese Änderung angeht verwehrt.
Übrig bleibt Artikel 8 EU-VO:
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen
a) – der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit
– einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt,
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
Das heißt, Sie können Ihren Rückflug stornieren und den vollständigen Ticketpreis zurückverlangen, sollte Ihnen der Zwischenstopp in Düsseldorf tatsächlich so ungelegen kommen.
Darüber hinaus bleibt Ihnen die empfehlenswerte Möglichkeit zunächst einmal den Dialog zu suchen und sich nach alternativen Verbindungen zu erkundigen, die Ihnen besser passen könnten.