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Hallo zusammen,

 

wir haben einen Flug von FFM nach Manila gebucht (mit 1 Stop), zunächst hatten wir 2:10 Stunden Umsteigezeit in Riyadh.

Nun habe ich heute durch Zufall erfahren (hatte bei der Fluggesellschaft angerufen wegen Mitnahme von Sportgepäck), dass unser Flug einen zusätzlichen technischen Stop braucht und wir deshalb nur 1:10 Std zum umsteigen in Riyadh haben, was lt. der Fluggesellschaft nicht reicht. Wir können also den Flug nicht antreten, da auch kein späterer Weiterflug möglich ist, da wir uns in Saudi Arabien nicht länger als 12 Stunden aufhalten dürfen ohne Visum.

Alternative, 3 Tage früher oder später fliegen, was beides nicht in Frage kommt, da wir früher keinen Urlaub haben und später schon unseren Inlandsflug verpassen.

Kostenlose Stornierung lt. Fluggesellschaft möglich (4-12 Wochen bis wir unser Geld zurück bekommen). Allerdings sind nun, 3 Wochen vor Abflug die Preise deutlich höher und wir werden Schwierigkeiten haben überhaupt einen passenden Flug zu finden - gibt es hier, für die Mehrkosten eine Ausgleichszahlung? Schadensersatz?

Des Weiteren sind die Flüge seid 6 Monaten gebucht (und bezahlt!), lt. anderen Foren sind wir auch nicht die Einzigen, es sind noch andere Flüge betroffen (u.a. der 3 Tage später, welcher uns aber als Altrnative angeboten wurde). Das kommt mir persönlich sehr komsich vor, als wäre es eine Masche.

 

Vielen Dank vorab :)
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
wieder getaggt von
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Du hast einen Flug von FFM über Riyadh nach Manila gebucht. Nun wurdest du darüber informiert, dass sich die Transferzeit verkürzt und du daher den Anschlussflug nicht erreichen kannst.

Ich denke dabei erst einmal an die EU-Fluggastrechteverordnung. Danach können sich für dich Ansprüche ergeben, wenn eine Annulierung deines Fluges anzunehmen ist.

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (bei Google einfach für Sie zu finden, wenn Sie eingeben: EuGH C-83/10 reise-recht-wiki.de)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. 

Ich denke, dass man in deinem Fall von einer Annullierung ausgehen kann, da du deinen Flug so nicht wahrnehmen kannst. Sondern entweder 3 Tage früher oder 3 Tage später fliegen könntest.

Dann können sich Ansprüche aus Artikel 5 ergeben:

(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen

a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,

b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 angeboten und

c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,

i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder

Interessant für dich könnten denke ich Artikel 7 und 8 sein. Aus Artikel 7 kann sich wegen der Annulierung ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung ergeben:

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:

a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger,

b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km,

c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.

Dieser Anspruch kann aber entfallen, siehe oben, wenn du lang genug im Voraus informiert wurdest. Und lang genug meint mehr als 2 Wochen im Voraus. Du wurdest 3 Woche vor Abflug informiert, also rechtzeitig, Daher hast du leider keinen Anspruch auf finanziellen Ausgleich.

Da bleibt Artikel 8 EU-VO:

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen

a) – der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, (...)

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

Danach kannst du dich bei einer Annulierung entscheiden, ob du gerne die Flugscheinkosten vollständig erstattet haben möchtest - beispielsweise zur Buchung eines Fluges bei einer anderen Airline - oder aber ob du dich nach einer anderweitigen Beförderung mit derselben Airline erkundigen möchtest, die dir dann zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt die verfügbaren Flüge nach deinem Wunsch anbieten soll.Du kannst also beispielsweise eine Erstattung der Flugscheinkosten verlangen, und dann auf eigene Faust einen anderen Flug buchen. Leider kommt das in deinem Fall nicht in Frage und auch die Alternativen der Fluggesellschaft sind für dich ungünstig.

 

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