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Hallo liebes Flugastforum,

kennt sich hier vielleicht jemand mit Reiserücktrittsversicherungen aus? Ich habe nämlich gerade ein kleines Problem, nämlich will meine Reiseversicherung nicht zahlen.

Ich hatte nämlich über das Internet eine Reise für 3 Personen nach Mallorca gebucht. Dabei wurde mir auch gleich angeboten, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Das tat ich lieber auch gleich mit.

Wie sich herausstellen sollte, war das auch eine gute Idee, dazu aber später.

Nach dem Buchungsvorgang und der Bestätigung wurde ich verpflichtet, die Boardingpässse, also die Boardkarten selbstständig auszudrucken. Dafür erhielt ich umgehend ein Dokument, was ich allerdings erst zwei Wochen nach der Buchung ausdrucken konnte, denn mein Drucker war kaputt.

Jedenfalls hatte ich die Karten ausgedruckt, und sicher verwahrt im Schrank, als meine Frau schwer erkrankte. Sie erkrankte so schwer, dass sie sogar ins Krankenhaus eingeliefert werden musste, wo sie später operiert wurde.

Da konnten wir natürlich nicht einen Urlaub denken, weil ihre Reha auch zeitlich mit dem Urlaub kollidierte, mussten wir die Reise schweren Herzens stornieren. Daraufhin wurden mir erhebliche Stornogebühren in Rechnung gestellt, aber ich wandte mich sofort an meine Versicherung, bei der ich ja eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hatte.

Da wollten die doch tatsächlich die Kosten nicht übernehmen, weil sie meinten, dass der Urlaub bereits mit ausdrucken der Boardingpässe begonnen hat?!

Wie dämlich ist denn diese Aussage? Dann hätte mein Urlaub ja 6 Wochen anstatt einer gedauert! Dann hätte ich ja 5 Wochen zu Hause Urlaub gemacht, in dem ich auch noch arbeiten war? Wo gibt es denn sowas!

Ich musste laut dem Reiseanbieter die Karten jedoch schon vorher ausdrucken, wie kann denn da der Anspruch auf Versicherung entfallen?

Das Ausdrucken der Boardkarten kann doch nicht den Beginn der Reise darstellen, das wurde vielmehr in den AGB des Veranstalters so vorgegeben. Meiner Meinung nach besteht der Reiseantritt darin, dass sich der Reisende am Flughafen einfindet und der Fluggesellschaft sein Gepäck übergibt sowie seine Bordkarte entgegennimmt beziehungsweise seine selbst ausgedruckte Bordkarte am Schalter vorlegt. 

Liege ich damit richtig?

Kann mir jemand helfen, das rechtlich zu beurteilen?

Habe ich einen Anspruch auf die Stornokosten von der Versicherung?

Gefragt in Reisevertragsrecht von
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Hallo Herr Kohl,

Sie haben für 3 Personen eine Reise inklusive Reiserücktrittsversicherung gebucht.  Sie wurden bereits nach dem Buchungsvorgang vom Veranstalter durch die AGB  dazu verpflichtet die Bordkarten selbst ausdrucken. Dies taten Sie auch und zwar 5 Wochen vor Reisebeginn. Leider wurde Ihre Frau vor der Reise schwer krank, wodurch Sie diese stornieren mussten. Dadurch sind selbstverständlicher Weise Stornokosten entstanden, die theoretisch jedoch von der von Ihnen geschlossenen Reiserücktrittsversicherung getragen werden sollten. Diese weigerte sich jedoch zur Zahlung, mit der Begründung, dass die Reise bereits mit dem Ausdruck der Bordkarten begonnen hätte. Nun fragen Sie sich ob Sie einen Anspruch auf Übernahme der Stornokosten durch die Versicherung haben oder nicht.

Zu diesem Themenkomplex hat das Amtsgericht in Bremen am 4.7.2013 ein Urteil gefällt, welches Licht ins Dunkle bringen sollte.

 Nach diesem Urteil ist die Versicherung in einem solchen Fall dazu verpflichtet, die Stornierungskosten des Klägers zu tragen. 

Dazu führte das Gericht folgende Begründung an:

Das Ausdrucken der Bordkarte am heimischen Computer stellt versicherungsrechtlich nicht den Antritt der Reise dar. Das Ausdrucken der Bordkarten vor Reisebedingungen wird durch die AGB´s der Fluggesellschaften vielmehr vorgeschrieben, wann genau das dann passiert, ist von Fluggast zu Fluggast unterschiedlich. Der Reiseantritt besteht darin, sich am Flughafen einzufinden, das Gepäck übergibt und seine selbst ausgedruckte Bordkarte am Schalter vorverlegt. 

In meinen Augen sind daher Sie im Recht und die Versicherung ist dazu verpflichtet, Ihre Stornokosten zu übernehmen. Sie sollten daher nochmal in mit Ihrer Versicherung in Verbindung treten. Auch ein Anwalt kann manchmal weiterhelfen.

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