Sie haben Ihren Flug nach Dubai verpasst, da es mit Ihrem One-Way-Mietwagen zu einem Unfall gekommen ist. Sie mussten daher neue Flugtickets buchen. Nun fragen Sie sich, ob Sie vielleicht einen Anspruch auf eine Erstattung der Flugkosten haben.
Zu einem ganz ähnlichen Fall folgendes Urteil des AG Menden:
AG Menden · Urteil vom 20. Juli 2005 · Az. 4 C 53/05
Kein Schadensersatz für verfallene Flugtickets, wenn der Passagier bei der Fahrt mit einem Mietwagen zum Flughafen durch einen Verkehrsunfall aufgehalten wird und - mangels eingeplantem Zeitpolster - zu spät eintrifft, so dass er sein Flugzeug nicht mehr bekommt.
Die Kläger machen Schadensersatzansprüche auf der Grundlage eines Verkehrsunfalles mit einem One-Way-Mietwagen geltend, der sich am 26.08.2004 um 8.15 Uhr in Menden ereignet hat. Sie hatten daraufhin Ihren Flug verpasst.
Das Gericht ist der Ansicht, dass bei der vorliegenden Fallgestaltung bereits dem Grunde nach Schadensersatzansprüche aus §§ 823 BGB, 7, 17 StVG, 3 Nr. 1 PflichtVersG gegen die Beklagte nicht bestehen.
Vorliegend ist lediglich ein psychisch vermittelter, mittelbarer Vermögensschaden auf Klägerseite entstanden, welcher vom Normzweck der bei dem Unfall verletzten Normen nicht mehr umfasst sein kann, so dass eine Rechtsgutverletzung ausscheidet. Nach Ansicht des Gerichtes hat sich vorliegend ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht, für welches der Unfallgegner und damit die Beklagte nicht einzustehen hat.
Durch den streitgegenständlichen Unfall ist bei den Klägern weder Körper, Gesundheit noch Eigentum i.S.d. § 823 BGB verletzt worden, denn die Flugscheine blieben unbeschädigt und die Kläger selbst unverletzt.
Darüberhinaus ist Ausgangspunkt jeder Schadensberechnung die Differenzhypothese. Danach war der Verkehrsunfall für den geltend gemachten Schadenseintritt nicht ursächlich, denn die Aufwendungen für den Kauf der Flugtickets waren von den Klägern bereits zuvor gemacht worden.
Da dieser Fall sehr ähnlich zu Ihrem ist, könnte ich mir vorstellen, dass auch in Ihrem Fall leider nicht mit einer Erstattung der Kosten zu rechnen ist.
Da Ihr Sachverhalt jedoch relativ komplex ist, könnte es sinnvoll und hilfreich sein, einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen. Um einen passenden Fachanwalt zu finden, könnten Ihnen folgender Post behilflich sein: Ist ein Fachanwalt für Flugrecht teurer als ein normaler Rechtsanwalt?