Ich habe in der zeitung von einem HIV_kranken Rollstuhlfahrer gelesen, der sich einen lange gehegten Wunsch erfüllen wollte, und die USA besuchte. Für diese Reise hatte er extra mit seiner Versicherung einen Krankenrücktransportvertrag abgeschlossen. Gemäß § 12 der Versicherungsbedingungen war die Versicherung verpflichtet, im Falle einer akuten, unerwarteten Erkrankung des Klägers auf einer Reise diesen bei Transportfähigkeit in ein Krankenhaus am Wohnsitz des Versicherungsnehmers zu transportieren.
Und tatsächlich ging es dem Mann auf seiner Reise plötzlich sehr schlecht, und er erlitt hohes Fieber und akuten Reizhusten. Damit kann ja unstreitig von einer Erkrankung gesprochen werden. Der Mann hat sich dann auch bei der Versicherung gemeldet, und um einen Rücktransport gebeten, aber die versicherung hat sich einfach nicht gerührt, sie haben ihn einfach an das nächste Krankenhaus verwiesen. Er sollte nämlich erst eine Bescheinigung seiner Transportfähigkeit vorlegen. Diese holte er sich auch ordnungsgemäß im Krankenhaus ab, und schickte sie per Fax zur Versicherung.
Und ab da hätte er ja eigentlich zurücktransportiert werden müssen. Aber die Versicherung konnte das dennoch nicht machen, sie behauptete, die Mietwagenfirma, die solche Fahrzeuge zum Transport hat, konnte nicht erreicht werden. Man erklärte sich zwar bereit, den Mann zu holen, aber zu diesem Zeitpunkt ging es halt nicht. Weiterhin wurde gesagt, dass Atemwegserkrankungen ein medizinisches Risiko bei Flügen begründen, und bei einer HIV-Erkrankung während einer Schwächung des Körpers generell das Risiko einer Lungenentzündung besteht. Das scheinen aber recht oberflächliche Aussagen zu sein.
Der Rollstuhlfahrer wollte aber nicht länger in den USA bleiben und musste sich daher abmühen, allein und auf eigene Kosten zum Flughafen und nach Deutschland zugelangen, was sin seinem Zustand wohl erhebliche körperliche und seelische Anstrengungen mit sich brachte.
Er musste die Rückreise von seinem Aufenthaltsort nach Reno auf der Rückbank eines Abschleppwagens verbringen da er selbst nicht fahren konnte, sein Gepäck selbst in das Auto bringen, gegenüber der Leihwagenfirma selbst erklären, dass nicht das Leihfahrzeug beschädigt ist, sondern der Fahrer erkrankt ist, obwohl er krankheitsbedingt kaum sprechen konnte. Weiter musste er sein Gepäck selbst in die Flughafenabfertigungshalle in Reno zu bringen, wo ihm lediglich die letzten 100 m ein Mitarbeiter der Leihwagenfirma half. In San Francisco war er gezwungen, sein Gepäck selbst vom Flughafen zum Hotel und am nächsten Tag vom Hotel zum Flughafen bringen, am Flughafen in San Francisco in einer langen Warteschlange zu warten, wo er erst nach einiger Wartezeit bevorzugt behandelt wurde und auch dann erst einen Rollstuhl erhielt. In Frankfurt musste er ohne Hilfe in das Flugzeug nach Berlin wechseln. Nach Verlust seiner Koffer in Berlin musste er durch den gesamten Flughafen zur Gepäckermittlungsstelle ohne Rollstuhl. Danach musste er ebenfalls ohne Rollstuhl bis zum Taxi.
Welche Ansprüche hätte der Rollstuhlfahrer gegen die versicherung?