Liebes Forum, ich habe da eine sehr ethische Frage zur Reiserücktrittsversicherung:
Es ist so, dass mein Sohn erblindet ist, und auf einen sogenannten Blindenhund angewiesen ist.
Er hatte mir zu meinem Geburtstag einen Urlaub auf Fuerteventura geschenkt. Dieser sollte von 18. bis 27. Juni 2016 stattfinden. Natürlich hätte auch sein Hund mit in den Urlaub und in das Flugzeug gemusst, aber ich denke dass das in der heutige Zeit ja auch kein Problem ist. Zumindest wurde uns im Reisebüro versichert, dass das kein Problem ist.
Jedenfalls wurde zu unser aller bedauern der Hund meines Sohnes sehr krank, und weil er auf diesen Hund angewiesen ist, war es uns allen sehr wichtig, dass der Hund bald und schnell wieder gesund wird. Der Hund war dann natürlich flugunfähig, und da mein Sohn ohne den Hund nicht reisen konnte, mussten wir die Reise stornieren.
Mei Sohn hat mir aber gesagt, er habe zusätzlich zu der Reise noch eine sogenannte Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Er war schon immer sehr schlau, und ich dachte, das hätte sich in unserem Fall ja gelohnt.
Also habe ich mit ihm das Dokument ausgefüllt, und wir haben es losgeschickt. Ein paar Tage später habe ich jedoch eine Email erhalten, dass die Kosten von der Versicherung nicht erstattet werden würden.
Daraufhin schrieben wir eine Antwort, in der wir schrieben, dass der Hund ein Hilfsmittel für meinen Sohn im Sinne der Versicherungsbedingungen sei. Schließlich seien auch der Bruch von Prothesen oder die Lockerung von implantierten Gelenken in den Versicherungsbedingungen als versicherte Ereignisse genannt. Auch können wir die Reise stornieren, wenn jemand plötzlich erblindet! Warum dann nicht auch, wenn ein Blindenhund krank wird? Der Hund ist doch wichtig für uns!
Außerdem müsse sich zu Hause auch jemand um den kranken Hund kümmern.
Der Versicherung lehnte jedoch ab mit der Begründung, Fälle wie der meines Sohnes seien nach den Versicherungsbedingungen nicht mitversichert.
Kennt sich jemand eventuell mit der Problematik aus, und kann uns sagen, wer in diesem Falle iim Recht ist?
Ich bedanke mich schon einmal für die hilfreichen Antworten!
Mit vielen lieben Grüßen,
Ingrid