Hallo,
da du dir bei einem Autounfall den Fuß gebrochen hast, konntest du deine Reise nicht antreten und wolltest sie daher auf deine Nichte übertragen. Als du mit diesem Vorhaben ins Reisebüro gegangen bist, wurde dir dort jedoch mitgeteilt, dass für die Übertragung der Reise Mehrkosten in Höhe von 1700€ entstehen würden. Diese Mehrkosten würden deswegen zustande kommen, weil die Flugtickets komplett neu gekauft werden müssten.
Musst du die Mehrkosten für die neuen Flugtickets übernehmen oder kannst du sie vom Reiseveranstalter ersetzt verlangen?
In Bezug auf diese Frage ist die Rechtssprechung sehr umstritten. Dies möchte ich anhand folgender Urteile deutlich machen:
LG München, Urteil vom 27.10.2015, Az. 13 S 5113/15 (bei Google zu finden unter: "13 S 5113/15 reise-recht-wiki.de")
Die Klägerin buchte eine Reise, welche sie jedoch kurz vor Reiseantritt auf Dritte umbuchen wollte. Der Reiseveranstalter informierte sie, dass eine Umbuchung der Flugtickets nicht möglich sei und somit für die Umbuchung ein Neukauf der Flugtickets nötig würde. Dadurch würde eine Nachzahlung von 1648€ pro Reisender anfallen.
Die Frau klagte auf Erstattung dieser Mehrkosten und bekam in zweiter Instanz recht. Der Reiseveranstalter kann nur die Mehrkosten verlangen, die für eine Umbuchung an sich anfallen, nicht die Kosten für eine komplette Neubuchung der Flugtickets.
BGH, Urteil vom 27.9.2016, Az. X ZR 107/15 (bei Google zu finden unter: "X ZR 107/15 reise-recht-wiki.de")
Wenn der Reisende für einen Dritten die Übernahme seiner eigenen Stelle im Reisevertrag verlangt, muss der Reiseveranstalter auch die Kosten übernehmen, die daraus resultieren, dass der Luftbeförderungsvertrag, nicht auf den Dritten übertragbar ist. Das bedeutet, der Reiseveranstalter stellt eine neuen Vertrag mit höheren Preisen, um seine Pflicht zur Luftbeförderung einzuhalten.
Das zweite Urteil ist denke ich dahingehend auszulegen, dass deine Nichte zwar dasselbe Zimmer im selben Hotel zum gleichen Preis bekommt, jedoch für die Luftbeförderung ein neuer Vertragsteil aufgesetzt werden muss, da die Tickets nicht übertragbar sind und später gekaufte Tickets teuerer als die ursprünglichen Tickets sind. Gemäß des 2. Urteils müsstest du also die Mehrkosten in meinen Augen tatsächlich tragen.
Zusammenfassung
Da die Urteile zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, lässt sich meiner Meinung nach nicht eindeutig festlegen, inwieweit du die Mehrkosten tatsächlich selbst übernehmen musst. An dieser Stelle wäre es vielleicht auch ratsam einen Experten einzuschalten, zumal ich in diesem Beitrag nur meine Meinung niederschreiben kann.
Vielleicht hilft dir aber auch ein bereits bestehender Beitrag zu diesem Thema:
http://www.flugrechte.eu/12352/sind-mehrkosten-der-übertragung-pauschalreisen-zulässig?show=12352#q12352