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Hallo liebes Forum,

ich wollte im letzten Sommer nach Kreta fliegen, um dort Urlaub zu machen. Allerdings hatte ich zwei Monate, bevor der Flug starten sollte, einen Autounfall und brach mir dabei den Fuß.

Daher hätte es nicht viel Sinn gemacht, in den Urlaub ans Meer zu fliegen. Aber so ganz wollte ich diese Reise nicht einfach wegwerfen und entschloss mich daher, die Reise auf meine Nichte zu übertragen, weil Sie in letzter Zeit sehr viel durchgemacht hat, und diesen urlaub einfach mal verdient hätte.

Daher bin ich in das Reisebüro gegangen, und habe mit den Mitarbeitern dort gesprochen, damit wir schauen können was wir machen können, damit wir diesen Urlaub auf sie Übertragen.

Doch dann wurde mir mitgeteilt, dass es nicht o einfach sei, die Reise zu übertragen. Angeblich würden dafür Mehrkosten in Höhe von 1700 Euro anfallen! Das komme daher, weil die Umbuchung nicht möglich sei und deswegen es nötig sei, die Flugtickets komplett neu zu kaufen!

Und wenn aber der Reiseveranstalter nur Tickets bucht, die nicht übertragbar sind, ist das doch seine eigene Schuld, denn so könnte er ja nicht kurzfristig auf Änderungen reagieren, oder? Dann kann er diese Mehrkosten für die Neubuchung der Flüge auch nicht einfach so ohne weiteres auf uns übertragen, oder liege ich da etwa falsch?

Ich hoffe mir kann jemand helfen und mir sagen, ob ich den Preis für die neuen Flugtickets vllt von dem Reiseveranstalter ersetzt bekommen kann?

Gefragt in Reisevertragsrecht von
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Hallo,

da du dir bei einem Autounfall den Fuß gebrochen hast, konntest du deine Reise nicht antreten und wolltest sie daher auf deine Nichte übertragen. Als du mit diesem Vorhaben ins Reisebüro gegangen bist, wurde dir dort jedoch mitgeteilt, dass für die Übertragung der Reise Mehrkosten in Höhe von 1700€ entstehen würden. Diese Mehrkosten würden deswegen zustande kommen, weil die Flugtickets komplett neu gekauft werden müssten. 

Musst du die Mehrkosten für die neuen Flugtickets übernehmen oder kannst du sie vom Reiseveranstalter ersetzt verlangen?

In Bezug auf diese Frage ist die Rechtssprechung sehr umstritten. Dies möchte ich anhand folgender Urteile deutlich machen:

LG München, Urteil vom 27.10.2015, Az. 13 S 5113/15 (bei Google zu finden unter: "13 S 5113/15 reise-recht-wiki.de") 

Die Klägerin buchte eine Reise, welche sie jedoch kurz vor Reiseantritt auf Dritte umbuchen wollte. Der Reiseveranstalter informierte sie, dass eine Umbuchung der Flugtickets nicht möglich sei und somit für die Umbuchung ein Neukauf der Flugtickets nötig würde. Dadurch würde eine Nachzahlung von 1648€ pro Reisender anfallen.

Die Frau klagte auf Erstattung dieser Mehrkosten und bekam in zweiter Instanz recht. Der Reiseveranstalter kann nur die Mehrkosten verlangen, die für eine Umbuchung an sich anfallen, nicht die Kosten für eine komplette Neubuchung der Flugtickets.

BGH, Urteil vom 27.9.2016, Az. X ZR 107/15 (bei Google zu finden unter: "X ZR 107/15 reise-recht-wiki.de")

Wenn der Reisende für einen Dritten die Übernahme seiner eigenen Stelle im Reisevertrag verlangt, muss der Reiseveranstalter auch die Kosten übernehmen, die daraus resultieren, dass der Luftbeförderungsvertrag, nicht auf den Dritten übertragbar ist. Das bedeutet, der Reiseveranstalter stellt eine neuen Vertrag mit höheren Preisen, um seine Pflicht zur Luftbeförderung einzuhalten.

Das zweite Urteil ist denke ich dahingehend auszulegen, dass deine Nichte zwar dasselbe Zimmer im selben Hotel zum gleichen Preis bekommt, jedoch für die Luftbeförderung ein neuer Vertragsteil aufgesetzt werden muss, da die Tickets nicht übertragbar sind und später gekaufte Tickets teuerer als die ursprünglichen Tickets sind. Gemäß des 2. Urteils müsstest du also die Mehrkosten in meinen Augen tatsächlich tragen. 

Zusammenfassung

Da die Urteile zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, lässt sich meiner Meinung nach nicht eindeutig festlegen, inwieweit du die Mehrkosten tatsächlich selbst übernehmen musst. An dieser Stelle wäre es vielleicht auch ratsam einen Experten einzuschalten, zumal ich in diesem Beitrag nur meine Meinung niederschreiben kann. 

Vielleicht hilft dir aber auch ein bereits bestehender Beitrag zu diesem Thema:

http://www.flugrechte.eu/12352/sind-mehrkosten-der-übertragung-pauschalreisen-zulässig?show=12352#q12352

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