Hallo,
ihr habt einen Flug von Frankfurt nach Belem über Sao Paulo gebucht. Leider hatte euer Anschlussflug von Sao Paulo nach Belem 8 Stunden Verspätung, womit ihr auch mit 8 Stunden Verspätung in Belem angekommen seid.
Nun stellt sich euch die Frage, ob ihr gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen Schadensersatzansprüche geltend machen könnt.
Wird ein Flug annulliert, so können für den Fluggast Ansprüche aus der Europäischen Fluggastrechteverordnung entstehen.
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn der Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird der Flug auf einen anderen Tag verlegt, so ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen.
Dies legte der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 13.10.2011 fest. Das Urteil kannst du selbstverständlich auch im Volltext einsehen, wenn du im "reise-recht-wiki" folgendes suchst: "C-83/10".
Meiner Meinung nach kann euer Anschlussflug als annulliert angesehen werden, womit ihr theoretisch einen Anspruch auf Ausgleichszahlung hättet.
Allerdings trat die Verspätung bei euch nicht auf EU Gebiet ein, was den vermeintlichen Anspruch erlöschen lassen könnte.
Dazu folgende Urteile:
LG Frankfurt, Urteil vom 5.1.2012, Az. 2-24 S 133/11 (bei Google einfach eingeben: "2-24 S 133/11 reise-recht-wiki.de")
Zwei Fluggäste buchten eine Flugreise von Frankfurt über Sao Pauli nach Belem. Weil sich der Flug von Sao Paulo nach Belem um mehr als 8 Stunden verspätete, verlangen beide eine Ausgleichszahlung von der Airline.
Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Da beide Flüge getrennt zu bewerten seien und sich lediglich der außerhalb des Geltungsbereichs der Europäischen Fluggastrechteverordnung befindliche Anschlussflug in Sao Paulo verspätete, sei ein Anspruch abzulehnen.
Da sich der dieser Sachverhalt ähnlich wie euer Fall verhält, denke ich dass euch in Bezug auf dieses Urteil leider keine Ausgleichszahlung zusteht, da auch bei euch lediglich der Flug außerhalb des Geltungsbereichs der Verordnung Verspätung hatte.
LG Frankfurt, Urteil vom 26.7.2013, Az. 2-24 S 47/12 (bei Google zu finden unter: "2-24 S 47/12 reise-recht-wiki.de")
Für einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung im Sinne der EU-VO 261/2004 spielt es keine Rolle ob sich der Zielflughafen außerhalb der EU befindet oder nicht, wenn die Ursache für die Verspätung auf dem Gebiet der EU eingetreten ist.
Auch in Bezug auf dieses Urteil, denke ich, dass ihr leider keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen eure Airline geltend machen könnt, da die Verspätung eben auf außereuropäischen Gebiet entstanden ist.
Fazit
Mit Bezug auf beide Urteile denke ich, dass ihr gegen die Airline keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Artikel 7 der EU-Verordnung geltend machen könnt.
Da dieser Beitrag jedoch nur meine Rechtsmeinung darstellt, bietet sich aufgrund deines komplexen Sachverhalts eine Rechtsberatung durch einen Anwalt durchaus an.