Da Dein Freund die Reise gebucht und bezahlt hat, kannst Du Deine Ansprüche auf Ausgleichszahlung an ihn abtreten. Dann werden für ihn und für Dich als mitreisende Lebensgefährtin, die auf der gleichen Buchung ausgewiesen ist, die Ausgleichszahlungen in einem Verfahren eingefordert. Zum besseren Verständnis bzgl. der anwaltlichen Forderung. Im Reiserecht gibt es nur sehr geringe Gebühren, daher versuchen manchen Anwälte das Maximum herauszuholen. Wenn ihr die gleiche Rechtsschutzversicherung hat, kann es schon vorkommen, dass diese an den Anwalt die Rückfrage bei der Deckungsanfrage stellt, er möge begründen warum er die beiden Verfahren nicht zusammenzieht. Ist aber nicht bei allen VS so. Für den Anwalt ist der Aufwand geringer, wenn er mit der Abtretung arbeitet und nur ein Verfahren durchführt.