Hallo,
auf dem Hinflug ist der große Koffer meiner Frau (in dem auch Sachen meiner Tochter waren) nicht angekommen. Und erst nach 8 Tagen nachgekommen.
Im Falle einer Gepäckverspätung steht dem Fluggast ein Anspruch auf Sonderziehungsrechte aus dem Montrealer Übereinkommen zu.
Anspruchsgrundlage hierfür ist der Artikel 19 des Montrealer Übereinkommens, der wie folgt lautet:
Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder Ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.
Die Haftungshöchstgrenze für Verspätungsschäden wurde von 4.150 auf 4.693 SZR angehoben, was ca. 5.300,00 EUR entspricht.
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.06.2012, Az. 16 U 66/12 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " OLG Frankfurt 16 U 66/12 reise-recht-wiki.de")
Ein Gepäckschaden oder ein Gepäckverlust muss bei der verantwortlichen Airline angezeigt werden. Hierbei muss nicht nur dargelegt werden, dass Gepäck verloren oder verspätet ist, sondern auch der Inhalt des verlorenen Gepäcks bzw. bei einer Gepäckverspätung der finanzielle Aufwand, den der Passagier zum Ausgleich betreiben musste. Dies dient dazu, mögliche Zahlungspflichten für die Airline nachvollziehbar werden zu lassen.
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.02.2011, Az. 32 C 2427/10-84 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " AG Frankfurt 32 C 2427/10-84 reise-recht-wiki.de")
Bei einer Gepäckverspätung müssen betroffene Passagiere sich immer an die Airline wenden, die das Gepäck auf der betroffenen Strecke transportiert hat. Diese Airline muss dann bis zur Obergrenze von etwa 1.300 € alle finanziellen Schäden ersetzen. Es spielt dabei keine Rolle, zwischen welchen Staaten der Flug stattfand, solange beide Staaten Vertragspartner des Montrealer Übereinkommens sind.
Folglich steht Ihnen bereits ein Anspruch auf Sonderziehungsrechte auf Grund der Gepäckverspätung zu.
Weiterhin schildern Sie hier, dass Sie dann erstmal einige Kleidung, Schuhe, Kosmetika, Badeanzüge und Sonnencreme nachgekauft haben.
Auch diese Kosten können Sie sich von der Fluggesellschaft erstatten lassen.
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.06.2013, Az 29 C 2518/12(19) (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " AG Frankfurt 29 C 2518/12 reise-recht-wiki.de")
Bei einer Gepäckverspätung ist es als angemessen einzustufen, dass die betroffenen Passagiere einen (oder bei längerer Verspätung mehrere) Komplettsätze an Kleidungsstücke vor Ort nachkaufen. Die Kosten hierfür muss daher die Airline nachträglich ersetzen, sofern die Ausgaben von den Passagieren belegt werden können.
Der Schaden, den die Airline nach dem Montrealer Übereinkommen zu ersetzen hat, umfasst alle dadurch erlittenen finanziellen Einbußen. Die bloße Wartezeit stellt keinen Schaden dar. Zudem müssen Passagiere jeweils begründen können, dass die finanziellen Aufwendungen notwendig waren, damit die Airline sie zu ersetzen hat.
LG Frankfurt, Urteil vom 10.09.2009, Az: 2-24 S 15/09 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " LG Frankfurt 2-24 S 15/09 reise-recht-wiki.de")
Des Weiteren können Reisende neben der Entschädigung für Noteinkäufe den Reisepreis mindern und Rückzahlung verlangen.
Sie müssen sich an die Fluggesellschaft wenden, weil diese für die Gepäckverspätung zuständig ist. Wenden Sie sich nochmals schriftlich an die Fluggesellschaft unter Setzung einer Frsit. Sollte dies weiterhin nicht beachtet werden , so rate ich Ihnen die Hilfe eines Anwalts hinzuzuziehen, der auf Fluggastrechte spezialisiert ist.