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+23 Punkte
Ich brauche für unseren Fall jetzt einen Fachmann, da wir nicht vorankommen:

Wir sind mit TUICruises gereist wegen einer Kreuzfahrt und auf dem Hinflug ist unser großer Koffer meiner Frau (in dem auch Sachen meiner Tochter waren), erst nach 8 Tagen angekommen. Jetzt will weder TUI noch die Fluggesellschaft irgendeinen Schadensersatz zahlen.

Wir mussten uns die ersten Tage ständig um den Koffer kümmern und konnten den Urlaub überhaupt nicht genießen. Außerdem brauchten meine Frau und meine Tochter Kleidung, die im Koffer war. Wir haben dann erstmal einige Kleidung, Schuhe, Kosmetika, Badeanzüge und Sonnencreme nachgekauft. Am Flughafen sagte die Mitarbeiterin der Fluggesellschaft, dass wir pro Tag 50 Dollar Entschädigung bekämen. Wir haben aber für mehr als 1150 EUR eingekauft (teilweise auf dem Schiff, teilweise an Land). Jetzt will weder der Reiseveranstalter noch die Fluggesllschaft Schadensersatz wegen dem verspäteten Gepäck zahlen.

Wir wissen, dass wir Schadensersatz fordern dürfen. Wir wissen nur nicht, wie wir da vorgehen, wenn sowohl Reiseveranstalter, als auch Fluggesellschaft blocken.

Was können wir tun?
Gefragt in Reisevertragsrecht von (6,030 Punkte)
+23 Punkte

22 Antworten

+3 Punkte
Ich habe die Kanzlei Bartolli wegen eines verschwundenen Gepäckstücks eingeschaltet. Es hat alles bestens geklappt. Das Gepäck kam nur 4 Tage nach Einschalten des Anwalts bei uns durch einen Kurier an. Danach ging es noch um Schadensersatz wegen einiger Käufe und Besorgungen und die Anwaltskosten. Ich habe letztlich nichts gezahlt und meinen Schadensersatz und mein Gepäck erhalten. Viel besser hätte es nicht laufen können.

Ich empfehle die Kanzlei Bartolli BLS in Berlin für Gepäckverspätung.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. A. Werner
Berlin
Beantwortet von (3,480 Punkte)
+3 Punkte
Genau diese Kanzlei hatten wir auch und sind sehr zufrieden.
+3 Punkte
Ich bin durch eine Empfehlung auf die Praxis Bartholl gestoßen. Als ich meinem Arbeitskollegen von dem Katastrophenrückflug erzählte, sagte er mir, dass er vor Jahren die Rechtsanwälte Bartholl aus Berlin eingeschaltet hatte. Die sind irgendwie mit durch seinen Versicherer daran gekommen.

Ich hatte erst Bedenken, weil wir nicht aus Berlin kommen und dort nicht vorsprechen konnten. Es klappte dann aber alles auch ohne persönlichen Termin.

Die Bearbeitung geht recht zügig. Nach ca. 6 Tagen waren wir schon als Klienten aufgenommen und mussten nochmal so ungefähr 8 Wochen warten, bis die Anwälte die Schadensersatzzahlung ausgehandelt hatten.

Guter Service kostet natürlich. Außer einer geringen Erstberatungsgebühr mussten wir aber nichts zahlen. Das Ganze hat sich für uns daher gelohnt und ich empfehle die Anwälte auf jeden Fall weiter.
Beantwortet von (6,920 Punkte)
+3 Punkte
+3 Punkte

Das Glück des Erfolges

Ich empfehle euch eine gute Kanzlei, aber vor allem anderen kann ich euch echt nur vom Grundsatz her empfehlen, überhaupt was zu tun.

Wir hatten mit der Familie einen echten Horror-Heimflug und die ganze Urlaubserholung war weg, als wir endlich zu Hause ankamen. Normalerweise schlucke ich sowas runter. Ich rege mich zwar über die unverschämte Art der Fluggesellschaft auf und hatte mir auch am Flughafen geschworen, dass ich es denen zeigen werde. Aber normalerweise lasse ich dann fast immer nach einiger Zeit von meinen Plänen ab. Irgendwie kommt der Alltagstrott und alles ist dann nach einer Weile wie immer. So ist es bei mir fast immer im Leben gewesen. Ich bin irgendwie meistens zu träge. Und das ärgert mich tierisch. Ich will es dauernd abstellen, aber irgendwas kommt immer dazwischen.

Dieses Mal war irgendetwas anders. Ich kann gar nicht mehr genau sagen, was es war. Aber dieses Mal habe ich nicht klein beigegeben, sondern ehrlich das erste Mal in meinem Leben einen Anwalt eingeschaltet, um meine Rechte durchzukämpfen. Und ich kann euch sagen: Es war Wahnsinn!

Als mir Herr Bartholl die Mail schrieb, dass die Fluggesellschaft die 3000 Euro zahlt, war ich soooo glücklich! Es war die Freude pur. Es war Freude, das Geld zu bekommen, aber fast noch mehr, endlich endlich endlich mal nicht nachgegeben, sondern gekämpft und gewonnen zu haben. Es war ein überwältigendes Gefühl. Ich glaube, dass ich dadurch mutiger geworden bin. Ich würde das auf jeden Fall sofort und auf der Stelle alles genauso nochmal machen.

Ich kann euch echt nur raten, solchen unverschämten Großunternehmen die Stirn zu bieten. Das Gefühl, es anzupacken und sich richtig vorzunehmen, der Fluggesellschaft zu dieses Mal zu zeigen, dass die es zu weit getrieben haben, ist irgendwie befreiend. Und eins verspreche ich euch: Wenn ihr die Nachricht erhaltet, dass ihr den Prozess gewonnen habt, den Moment nimmt euch keiner!!! Das ist einfach überwältigend, sein Recht gegen ein Großunternehmen durchzuboxen. Sowas bestärkt einen. Ich muss echt sagen, dass ich dadurch viel mutiger geworden bin. Ich gehe jetzt erhobenen Hauptes durch die Gegend. Hätte ich auch nicht gedacht, dass so eine Sache so was bewirken kann.

Ach ja, es gibt ja zahlreiche Anwaltsfirmen, die sowas im Flugrecht anbieten. Ich habe vorher bei meiner Rechtsschutzversicherung gebeten, uns einen Fachanwalt zu vermitteln. Da die das nicht konnten und irgendeinen Anwalt hier im Dorf angegeben haben, hatte ich mich selbst darum gekümmert. Unseren Fall hat die Kanzlei Bartholl aus Berlin betreut und die haben es richtig gut gemacht. Daher hier meine Empfehlung:

Einfach mal Kanzlei Bartholl Legal Services aus Berlin googeln. Die sind im Flugrecht sehr bekannt.

Wer Tips braucht, kann mich auch gerne anschreiben. Ich kann euch unseren Fall zeigen, hab auch alles auf Facebook veröffentlicht.

Beantwortet von (13,530 Punkte)
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+4 Punkte

Hallo:

Herr Rechtsanwalt Jan Bartholl hatte für unsere Gruppe (wir waren 4 Mädels und es war eine Flugverspätung bei einem Ibiza Flug) die Entschädigung für uns von der Condor eingeklagt. Für uns ist der Fall super gelaufen! Ich habe Herrn Bartholl alle Unterlagen zugeschickt und die Sache dann mit ihm besprochen. Er hat alles sehr genau erklärt und den Fall dann für uns gewonnen. 

Ich kann die Kanzlei empfehlen und meine Freundinnen empfehlen genauso. Herr Bartholl hat uns sehr nett beraten und hat es geschafft, dass Condor uns nicht nur 400 € pro Kopf, sondern zusätzlich noch 408,07 € gezahlt hat. Wir waren völlig überrascht, dass wir mehr bekommen haben, als wir eigentlich haben wollten. Ganz nebenbei sieht Herr Bartholl auch noch richtig gut aus devil

Viel Glück an alle anderen hier und viele liebe Grüße

Beantwortet von (7,090 Punkte)
+4 Punkte
+1 Punkt
Die Kanzlei Bartholl hat meinem Mann und mir bei einer Entschädigung gegen Lufthansa erfolgreiche geholfen. Durch die Anwälte haben wir von Lufthansa 1438,56 € erhalten. Das war mehr, als wir erwartet hatten.

Wir können die Kanzlei empfehlen.

Marion Seidel
(marion64.s@web.de)
Beantwortet von (7,460 Punkte)
+1 Punkt
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Meine Empfehlung:

Kanzlei Bartholl und Partner aus Berlin.

(Es gibt mehrere Rechtsanwaltskanzleien, die Bartholl & Partner heißen. Ich habe die Kanzlei gefunden, wenn man nach "Rechtsanwalt Jan Bartholl" oder "Fachkanzlei Flugrecht Bartholl" googelt).

TOP Kanzlei mit guten und netten Anwälten. Meine Versicherung hat mir die Kanzlei zum Glück vermittelt. Sofort Termin. Alles ging total einfach. Mail mit den Unterlagen hinsenden und schon haben die sich gemeldet und mir gesagt, was wir machen und wie wir vorgehen. Ich muss allerdings zugeben, dass die Fluggesellschaft und der Versicherer der Fluggesellschaft sich gaaanz schön lange Zeit gelassen haben. Daher war meine Sache erst nach mehreren Monaten zu Ende. Ob das immer so ist weiß ich nicht.

Beantwortet von (6,170 Punkte)
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Ich verstehe auch nicht, warum die einen so schweren Webseitennamen haben. Jedesmal wenn ich die Seite gesucht habe musste ich immer erst bei Google nach Fachkanzlei für Reiserecht oder so suchen um dann die Seite zu finden. Vielleicht sollten die mal über eine leichter merkbare Webseite nachdenken.

Trotzdem sehr gute Anwälte ;-)
+1 Punkt

Hallo zusammen: Unser Fall betraf eine Gepäckverspätung und zusätzlich noch einen Gepäckverlust des kleineren Koffers mit der Air Berlin. Wir haben ewig mit Air Berlin und dieser Firma Dolfi 1920 versucht, die Geschichte zu lösen. Das Ergebnis war ein Gutschein über 50 Euro und die Reparatur unseres Koffers, wenn wir ihn den dort auch noch einliefern.

Irgendwann wurde es uns zu blöd. Wir fühlten uns dort immer als Bittsteller. Nie wurde uns wirklich geholfen. Wir haben uns dann entschlossen, einen Fachanwalt für Gepäckrecht einzuschalten. Unser Rechtsschutzversicherer hat uns sofort geholfen. Wir haben dann alle Unterlagen an die Kanzlei Bartholl Legal Services nach Berlin geschickt und die haben sich bei uns gemeldet. Ich habe dann mit der Rechtsanwältin und sogar einmal mit Herrn Bartholl persönlich gesprochen. Die Anwälte haben sich wirklich sehr um uns gekümmert. Das war kein Vergleich zu Air Berlin oder Dolfi 1920.

Die Anwälte haben dann mit dem Rückversicherer oder Haftpflichtversicherer der Air Berlin verhandelt und für uns SAGENHAFTE 2870,55 € ausgehandelt. Da waren wir richtig baff. Wir hatten ein gutes Gefühl bei den Anwälten, aber das die so gut sind, hatten wir nicht erwartet.

Es hat zwar etwas gedauert aber nach 11 Monaten konnten wir uns dann endlich über das Geld freuen und damit gleich den nächsten uröaub buchen cheeky

 

Beantwortet von (5,890 Punkte)
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SunExpress Entschaedigung Musterbrief

Das schlimme bei uns war, dass die SunExpress einfach nichts gemacht hat. Was soll man da machen? Da steht man völlig hilflos und weiß nicht weiter. Ich hatte den in meiner Verzweiflung einen letzten Brief per Einschreiben geschickt, aber das hat die nicht die Bohne interessiert.

Unsere Freunde (die auf dem Urlaub mit waren) hatten einen guten Tip für eine Anwaltskanzlei. Denen haben wir dann die Sache übergeben. Es klappte alles sehr gut für uns, wobei ich nicht weiß, wie andere Fälle sind und ob wir nur Glück hatten!? Ich habe die Sache erstmal mit dem Rechtsanwalt besprochen, dann haben wir denen alle Unterlagen geschickt. Meine Frau und ich mussten dann noch die Vollmacht, die Mandatsvereinbarungen und die Vergütungsvereinbarungen unterschreiben und dort hinsenden, dann ging es recht schnell. Ich kann mich nicht genau erinnern aber länger als 2 Monate hat das nicht gedauert. 

Ich habe im Fernsehen eine Reportage gesehen, dort haben sie gezeigt, dass die Mitarbeiter bei den FLuggesellschaften darauf geschult werden, auf stur zu stellen und alle Kundenanfragen erstmal falsch oder gar nicht zu beantworten. Die Kunden sollen immer glauben, dass sie keine Rechte hätten. In der Reportage wurde sogar mit verdeckter Kamera gefilmt und ein Vorgesetzter von den Fluggesellschaft-Mitarbeitern sagte denen, sie sollten den Kunden einfach sagen, NEIN, sie haben keine Rechte. Mehr nicht. 

Genauso war es bei uns auch. Ich war total verunsichert dass die SunExpress sich überhaupt nicht gemeldet hatte. Zum Glück haben wir unsere Entschädigung bekommen. Aber ich befürchte dass viele andere ihr Geld nicht sehen. Wofür taugen diese EU-Gesetze eigentlich?

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Frau Wagner und Herr Dr Bartoll haben sich in unserem Fall total nett um uns gekümmert. Es ging eigentlich nur um 1300 € wegen einer Verspätung, aber trotzdem wurden wir sehr gut betreut. Wir fühlten uns gut vertreten und hatten irgendwie ein gutes Gefühl, nachdem die Anwälte den Fall übernommen haben. Man steht als Verbraucher doch hilflos vor so einer Sache. Es fühlte sich an, als ob es immer komplizierter wurde, je mehr wir über unsere Rechte gelesen hatten. Nachher waren wir uns nichtmal sicher ob wir überhaupt Rechte haben. Frau Wagner hat uns jedenfalls sehr gut und ausführlich erklärt, was wir in unserem Fall tun können und was die Anwälte für uns machen.

Mein Mann und ich können die Rechtsanwaltskanzlei Bartoli empfehlen. Wir hatten im Internet einmal eine falsche Nummer gefunden, unsere Empfehlung bezieht sich auf die Kanzlei Bartholl Legal Services & Partner aus 14059 Berlin in Deutschland. Wir haben die Anwälte immer gegoogled. Sind ein bisschen schwer zu finden. Wenn man Fachkanzlei für Reiserecht eingibt, waren die immer oben zu klicken.

Wir wurden betreut von Frau Rechtsanwältin Wagner und Herrn Dr Bartholl. Diese Anwälte können wir empfehlen.

Vielen Dank,

Anke und Thomas Weiß (a.melabell@t-online.de)
72270 Baiersbronn

Beantwortet von (2,430 Punkte)
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Hallo,

auf dem Hinflug ist der große Koffer meiner Frau (in dem auch Sachen meiner Tochter waren) nicht angekommen. Und erst nach 8 Tagen nachgekommen.

Im Falle einer Gepäckverspätung steht dem Fluggast ein Anspruch auf Sonderziehungsrechte aus dem Montrealer Übereinkommen zu.

Anspruchsgrundlage hierfür ist der Artikel 19 des Montrealer Übereinkommens, der wie folgt lautet:

Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder Ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.

 

Die Haftungshöchstgrenze für Verspätungsschäden wurde von 4.150 auf 4.693 SZR angehoben, was ca. 5.300,00 EUR entspricht.

 

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.06.2012, Az. 16 U 66/12 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " OLG Frankfurt 16 U 66/12 reise-recht-wiki.de")

Ein Gepäckschaden oder ein Gepäckverlust muss bei der verantwortlichen Airline angezeigt werden. Hierbei muss nicht nur dargelegt werden, dass Gepäck verloren oder verspätet ist, sondern auch der Inhalt des verlorenen Gepäcks bzw. bei einer Gepäckverspätung der finanzielle Aufwand, den der Passagier zum Ausgleich betreiben musste. Dies dient dazu, mögliche Zahlungspflichten für die Airline nachvollziehbar werden zu lassen.
 


AG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.02.2011, Az. 32 C 2427/10-84 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " AG Frankfurt 32 C 2427/10-84 reise-recht-wiki.de")

Bei einer Gepäckverspätung müssen betroffene Passagiere sich immer an die Airline wenden, die das Gepäck auf der betroffenen Strecke transportiert hat. Diese Airline muss dann bis zur Obergrenze von etwa 1.300 € alle finanziellen Schäden ersetzen. Es spielt dabei keine Rolle, zwischen welchen Staaten der Flug stattfand, solange beide Staaten Vertragspartner des Montrealer Übereinkommens sind.

 

Folglich steht Ihnen bereits ein Anspruch auf Sonderziehungsrechte auf Grund der Gepäckverspätung zu.

Weiterhin schildern Sie hier, dass Sie dann erstmal einige Kleidung, Schuhe, Kosmetika, Badeanzüge und Sonnencreme nachgekauft haben.

Auch diese Kosten können Sie sich von der Fluggesellschaft erstatten lassen.

 

AG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.06.2013, Az 29 C 2518/12(19) (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " AG Frankfurt 29 C 2518/12 reise-recht-wiki.de")

Bei einer Gepäckverspätung ist es als angemessen einzustufen, dass die betroffenen Passagiere einen (oder bei längerer Verspätung mehrere) Komplettsätze an Kleidungsstücke vor Ort nachkaufen. Die Kosten hierfür muss daher die Airline nachträglich ersetzen, sofern die Ausgaben von den Passagieren belegt werden können.

Der Schaden, den die Airline nach dem Montrealer Übereinkommen zu ersetzen hat, umfasst alle dadurch erlittenen finanziellen Einbußen. Die bloße Wartezeit stellt keinen Schaden dar. Zudem müssen Passagiere jeweils begründen können, dass die finanziellen Aufwendungen notwendig waren, damit die Airline sie zu ersetzen hat.

 

LG Frankfurt, Urteil vom 10.09.2009, Az: 2-24 S 15/09 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " LG Frankfurt 2-24 S 15/09 reise-recht-wiki.de")

Des Weiteren können Reisende neben der Entschädigung für Noteinkäufe den Reisepreis mindern und Rückzahlung verlangen.

Sie müssen sich an die Fluggesellschaft wenden, weil diese für die Gepäckverspätung zuständig ist. Wenden Sie sich nochmals schriftlich an die Fluggesellschaft unter Setzung einer Frsit. Sollte dies weiterhin nicht beachtet werden , so rate ich Ihnen die Hilfe eines Anwalts hinzuzuziehen, der auf Fluggastrechte spezialisiert ist.

Beantwortet von (10,200 Punkte)
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