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Hallo!

Ich wollte mit Lufthansa (LH) von DRS über MUC nach BCN fliegen. 13:50 Uhr sollten wir starten. Am selben Tag 8:20 Uhr erhielt ich die Annullierung für MUC - BCN. Wir wurden gleich zweimal umgebucht, flogen also über DRS - AMS - BCN und sind schlussendlich ca. 5 Stunden später in BCN angekommen, als ursprünglich geplant.

LH verweigert die Ausgleichszahlung von 250 € p.P., da der Flug DRS - MUC von Restriktion der Luftsicherung betroffen gewesen sein soll. Dieser Flug hatte ca. 1,5 h Verspätung. Mit diesem Flug sind wir jedoch weder geflogen, noch war dies zum Zeitpunkt der Annullierung von MUC - BCN absehbar gewesen. LH begründet folgendermaßen: "Ausschlaggebender Flug für alle weiteren Flugunregelmäßigkeiten auf Ihrer Strecke nach Barcelona war der Flug LH 2125 DRS-MUC. Hierbei ist es für Ihren Fall unwesentlich, welche Flugunregelmäßigkeiten auf den Folgeflügen entstanden sind.". Angeblich sei die rechtliche Situation eindeutig und es gäbe keinen Handlungsspielraum.

Ich fühle mich, gelinde gesagt, verarscht. Kann mir jemand Ratschläge geben?

Vielen Dank

Sebastian
Gefragt in Flugannullierung von (120 Punkte)
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1 Antwort

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Grundsätzlich handelt es sich hier ja um eine Flugannullierung. Hierzu gilt für Ihren Fall, dass keine Ausgleichszahlung nach EUVO fällig wird wenn Sie ein Ersatzflugangebot erhalten haben und der Abflug nicht mehr als 1 Stunde vor der planmässigen Abflugzeit startete und die Ankunft am Zielort nicht mehr als 2 Stunden nach der planmässigen Ankunftszeit war. In Ihrem Fall war das anders , also Ausgleichszahlung. Die Störung des Fluges von DRS nach MUC ist dabei nicht relevant, sondern die Flugverspätung des Ersatzfluges. Anwalt hinzuziehen. Der soll es nochmals prüfen. Vorgerichtliche Anwaltskosten sind im Prozeßfall zu erstatten, da Sie ja schon selbst reklamiert hatten und die Airline im Verzug ist.
Beantwortet von (660 Punkte)
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