Wir haben Ende letzten Jahres Direktflüge von Düsseldorf nach Gran Canaria gebucht. Es handelt sich nicht um eine Pauschalreise.
Der Hinflug war für den 05.10. 12:40 Uhr gebucht
am 28.09. um 23:00 Uhr erhielten wir eine Mail der Fluggesellschaft in der uns mitgeteilt wurde,
das unser Hinflug auf 11:15 Uhr vorverlegt wurde. Des weiteren wird jetzt eine Zwischenlandung auf Fuerterventura eingelegt. Die Flugnummer hat sich gegenüber unserer ursprünglichen Buchung verändert.
Daraufhin haben wir versucht, vom Vertrag zurückzutreten. Dies wurde von der Hotline der Fluggesellschaft abgelehnt mit der Begründung, eine geringfügige Abflugzeitverschiebung von 1,5 Stunden sei zumutbar und die Zwischenlandung stelle ebenfalls keinen Grund zum Rücktritt vom Vertrag dar.
Frage:
1. Welche Chancen auf Erstattung des Reisepreises bestehen für uns? Aufgrund der nach wie vor bestehenden Reisewarnung für Spanien incl. Kanaren würden wir gerne dne Flug nicht antreten...
2. Hat die Fluggesellschaft die erforderlichen Fristen eingehalten, die bei solch einer Änderung gelten?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten